Akuthilfen für pflegende Angehörige bis Ende März 2021 verlängert
5. Januar 2021, von Familienbüro
Foto: UHH/Pixabay
Die Corona-Pandemie erschwert weiterhin die Situation von Pflegebedürftigten und ihren Familien. Unterstützende Maßnahmen für pflegende Angehörige wurden im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege eingeführt. Diese wurden erneut bis Ende März verlängert. Dies bedeutet insbesondere: Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, erhält auch weiterhin bis zum 31.03.2021 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld kann für diesen Zeitraum in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu den Akuthilfen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.