Corona-Krise: Mehr Krankentage zur Betreuung von Kindern im Jahr 2020
1. Dezember 2020, von Familienbüro
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Gesetzlich Versicherten stehen für 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung von Kindern zur Verfügung. Für Elternpaare wird das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage gewährt. Für Alleinerziehende gibt es zusätzliche zehn Tage.
Im Kalenderjahr 2020 haben Eltern durch die Änderung für jedes ihrer Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen, maximal 15 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld und Alleinerziehende maximal 30 Arbeitstage. Insgesamt haben Eltern diesen Anspruch 2020 für nicht mehr als 35 Arbeitstage und Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage. Diese neue Regelung kann auch rückwirkend in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für eine verlängerten Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte:
- Sie sind mit Anspruch auf Krankengeld versichert
- Das Fernbleiben von der Arbeit aufgrund der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres gesetzlich versicherten und erkrankten Kindes ist von ein*er *Ärzt*in attestiert
- Eine andere Person, die in Ihrem Haushalt lebt, kann dies nicht übernehmen
- Das betroffene Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder hat eine Behinderung und ist auf Hilfe angewiesen
Weitere Informationen zur Verlängerung des Anspruches auf Kinderkrankengeld 2020