Neue Fassung der Handreichung für LehrendeDigitale Lehre: Wie können die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen berücksichtigt werden?
20. Oktober 2020, von Familienbüro
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Die Corona-Pandemie erschwert weiterhin die Lernbedingungen für Studierende in besonderen Lebenslagen. Auch Online-Formate können Hürden beinhalten - von denen einige aufgrund von gesundheitlichen Beinträchtigungen oder familiären Betreuungspflichten mehr betroffen sind als andere.
Damit die digitale Lehre in Zukunft noch inklusiver gestaltet werden kann, hat das Familienbüro gemeinsam mit den Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen und der Servicestelle InkluSob die Handreichung für Lehrende (PDF) aktualisiert. Darin werden unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen, die Lehrende für die Berücksichtigung von Studierenden in besonderen Lebenslagen einleiten können.
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (beeintraechtigt-studieren"AT"uni-hamburg.de) bzw. an das Familienbüro (familienbuero"AT"uni-hamburg.de) wenden.