Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Zeiten von COVID-19Akuthilfe für pflegende Angehörige
23. Juni 2020, von Familienbüro
Foto: UHH/Pixabay
Auch für berufstätige Menschen die die Pflegebedürftige zu Hause betreuen stellt die Corona-Krise eine enorme Belastung dar. Beruf und Pflege in Einklang zu bringen ist oftmals nur schwer möglich, wenn auf Grund von coronabedingten Versorgungsengpässen die Pflege plötzlich zu Hause erfolgen muss.
Daher wurde zum 14. Mai 2020 ein neues Gesetz verabschiedet, dass die Unterstützung in aktuen Pflegesituationen verbessern soll. Folgende Neuerungen sind darin beinhaltet:
- Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben.
- Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit werden flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.