Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen
17. Juni 2020, von Familienbüro
Foto: UHH/pixabay
Die finanzielle Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) kann von in- und ausländischen Studierenden beantragt werden, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Der Betrag der finanziellen Überbrückungshilfe ist an der Bedürftigkeit eines Studierenden orientiert und wird als ein Zuschuss zwischen 100 Euro und 500 Euro ausgezahlt.
Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Sie unterstützt diese Studierenden mit jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.
Wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe auf den Seiten des BMBF
Zur online Beantragung der Überbrückungshilfe und weiteren Informationen hierzu
Informationen zur Überbrückungshilfe und zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten auf den Seiten des Studierendenwerk Hamburg