Digitale Lehre: Wie können die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen berücksichtigt werden?
15. April 2020, von Familienbüro
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Die gegenwärtige Situation stellt für Studierende in besonderen Lebenslagen eine große Herausforderung dar und ist mit viel Unsicherheit verbunden. Gleichermaßen befinden sich auch Lehrende in der besonderen Situation, ihre Lehrangebote vollständig online zur Verfügung zu stellen und dafür zeitnah gute Lösungen anzubieten.
Studierende in unterschiedlichen Lebenslagen können grundsätzlich von Online-Lehrveranstaltungen profitieren, die beispielsweise zeitunabhängig nutzbar sind und daher eine größere Reichweite haben. Zugleich bieten Online-Formate auch Lehrenden bessere Planungsmöglichkeiten, z. B. in Hinblick auf eigene Vereinbarkeitsnotwendigkeiten.
Um digitale Lehrangebote für alle gut nutzbar zu machen, ist es hilfreich, einige organisatorische und technische Punkte zu beachten. Die Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen haben gemeinsam mit dem Familienbüro/der Stabsstelle Gleichstellung sowie der Servicestelle InkluSoB eine Handreichung für Lehrende erstellt.
Weiterhin sind auf den Corona bezogenen FAQ-Seiten der Universität Hamburg wichtige Hinweise, zur Berücksichtigung der Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen bei der Konzeption und Durchführung digitaler Lehre, in einer zusammengefassten Form aufgelistet.
Lehrende und Studierende können sich bei Fragen an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (beeintraechtigt-studieren@uni-hamburg.de) bzw. an das Familienbüro (familienbuero"AT"uni-hamburg.de) wenden.
Für die Fakultät für Erziehungswissenschaft stehen zudem Prof. Dr. Sven Degenhardt (sven.degenhardt"AT"uni-hamburg.de) und Dr. Marie-Luise Schütt (inklusob.ew"AT"uni-hamburg.de) als Ansprechpersonen zur Verfügung.