Notfall-KiZ im Rahmen des Sozialschutz-PaketNotfall-Kinderzuschlag soll Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen in Zeiten des Coronavirus unterstützen
31. März 2020, von Familienbüro
Foto: UHH/www.bmfsfj.de/kiz
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.
Um Eltern und ihre Kinder zu unterstützen hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ (Kinderzuschlag) gestartet. Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit 2 Kindern ein Einkommen von ca. 1.400 bis ca. 2.400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten.
Neu ist: Ausschlaggebend für die Prüfung, ob Notfall-KiZ bewilligt wird, ist für Anträge ab dem 01. April 2020 das Einkommen der Eltern im letzten Monat und somit nicht mehr der Durchschnitt der letzten 6 Monate. Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant; für Anträge im Mai das Einkommen von April. Beim Notfall-KiZ müssen Eltern zudem keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben.
Der Antrag ist online auf der Internetseite der Familienkasse zu stellen. Falls Sie weitere Fragen haben helfen Ihnen aber auch die Familienkassen vor Ort weiter.
Weitere Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie:
- auf der Internetseite des Notfall-Kinderzuschlag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- auf der Internetseite des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend