Mutterschutzregelungen für schwangere und stillende Studentinnen
8. August 2018, von Familienbüro
Foto: UHH/Pixabay
Mit der Neuregelung des Mutterschutzrechts und der Verabschiedung des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom Januar 2018 schließen die Schutzmaßnahmen nun auch schwangere und stillende Studentinnen mit ein. Damit sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität anzeigen. Die Universität Hamburg hat auf den Seiten des Campus Centers eine Handreichung mit Informationen zu den Mutterschutzregelungen für schwangere und stillende Studentinnen (PDF) veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen finden Sie auf der Website des Familienbüros unter der Rubrik Studieren mit Kind.
Einen ausführlichen Leitfaden mit Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums (PDF).