Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen
29. Dezember 2017, von Familienbüro
Foto: UHH/Sven Rehder
Zum 1. Januar 2018 trat das neue Mutterschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1952 und sah bisher vor, dass erwerbstätige Frauen sechs Wochen vor der Geburt eines Kindes nicht mehr arbeiten müssen, es sei denn, sie wünschen es ausdrücklich. Acht Wochen danach dürfen sie nicht beschäftigt werden. Dabei bleibt es im Grundsatz auch nach der Mutterschutzreform. Ziel des alten und neuen Gesetzes ist die verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit, ihre Ausbildung oder ihr Studium andererseits.
Neu ist, dass außer den erwerbstätigen schwangeren und stillenden Frauen nun auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt und das Praktikum im Rahmen der schulischen und hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegeben ist. Für Schülerinnen und Studentinnen gelten jedoch im Mutterschutz Besonderheiten. Insbesondere können sie auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist nach der Entbindung verzichten.
Bisher mussten Studentinnen beantragen, dass die Mutterschutzregelungen für sie zur Anwendung kommen, nach dem neuen Gesetz gelten diese nun „automatisch“ für sie. Die Regelungen gelten für schwangere und stillende Frauen bis zu 12 Monate nach der Geburt.
Damit sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Universität entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, sollen Studentinnen eine Schwangerschaft so früh wie möglich gegenüber der Universität anzeigen. Für die Anzeige einer Schwangerschaft sowie weitere Fragen und Informationen sind die Studienbüros die erste Anlaufstelle für Studierende der Universität Hamburg. Hier finden Sie eine Übersicht der Studienbüros.
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf den Seiten des Familienbüros für Beschäftigte unter der Rubrik Arbeiten mit KInd sowie für Studierende unter der Rubrik Studieren mit Kind.
- Einen ausführlichen Leitfaden mit Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums (PDF)..