Familienbüro
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13. November 2017, von Familienbüro
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Zur Unterstützung von internationalen Studierenden mit Kind/ern vergibt das Studierendenwerk Hamburg zehnmal je 200 Euro an junge Eltern aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, die sich in Deutschland zum Zwecke des Studiums mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG aufhalten, weil diese in der Regel keinen Zugang zu Sozialleistungen haben.