Wie sorge ich vor?Vertrauen ist unabdingbar für eine Vorsorgevollmacht
2. Mai 2016, von Familienbüro
Es kann sehr plötzlich passieren und es trifft auch nicht nur die ältere Generation. Wir alle können in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des alltäglichen Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oder wir müssen uns auf einmal selbst mit dem Thema Pflege von Angehörigen auseinandersetzen. Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Welche Betreuungsformen gibt es?Wer handelt und entscheidet für mich? Welches sind passende Vorsorgemöglichkeiten?
Es kann sehr plötzlich passieren und es trifft auch nicht nur die ältere Generation. Wir alle können in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des alltäglichen Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oder wir müssen uns auf einmal selbst mit dem Thema Pflege von Angehörigen auseinandersetzen. Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Welche Betreuungsformen gibt es?Wer handelt und entscheidet für mich? Welches sind passende Vorsorgemöglichkeiten?
Diesen und weiteren Fragen widmete sich die Veranstaltung „Wie sorge ich vor?“, die von dem hochschulübergreifenden Zusammenschluss der Familienbüros der Universität Hamburg (UHH), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), der Technischen Universität Hamburg (TUHH) sowie der Exzellenzcluster „Integrated Climate System Analysis and Prediction“ (CliSAP) und „The Hamburg Centre for Ultrafast Imaging“ (CUI) organisiert wurde.
Michael Knackstedt, Leiter der Hamburger Beratungsstellen für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht, informierte in seinem Vortrag rund 80 Personen über die wichtigsten Aspekte der Vorsorgevollmacht, der rechtlichen Betreuung und der Patientenverfügung.
Vorsorgevollmacht – am besten detailliert und ergänzt durch eine Bankvollmacht
Beim Vortrag wurde schnell deutlich, dass nur bei rechtzeitiger Erstellung einer Vorsorgevollmacht im Ernstfall schnelle und unkomplizierte Handlungsmöglichkeiten im Sinne der vollmachtgebenden Person möglich sind. Michael Knackstedt empfahl, die Vollmacht möglichst umfangreich auszustellen und eine Vertretung sowohl in rechtlichen als auch in persönlichen Angelegenheiten zu benennen.
„Das Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer ist die Grundvoraussetzung für die Vorsorgevollmacht“, betonte Knackstedt. Daher sollte vor Erteilung der Vollmacht unbedingt über die Wünsche und das Vorgehen im Ernstfall gesprochen werden. Denn eine rechtliche Kontrolle der vollmachtnehmenden Person selbst erfolge in der Regel nicht, oder nur auf direkte Anzeige beim zuständigen Gericht. Den vollmachtnehmenden Personen empfahl er zudem, Buch über die Betreuung zu führen, um im Zweifelsfall auch die Verwendung von Geldern der betreuten Person nachweisen zu können.
Vor allem bei vorhandenen Vermögenswerten, wie Immobilien, solle zudem eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht erfolgen – auch wenn dies für die Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht nicht zwingend notwendig ist.
Neben der Vorsorgevollmacht, sollten alle vollmachtnehmenden Personen zudem mit einer Bankvollmacht ausgestattet werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Vorsorgevollmacht regele zwar die rechtliche Vertretung im Ernstfall, so Knackstedt, jedoch nicht unbedingt die Verfügung über die Finanzen der vollmachtgebenden Person.
Eine Vollmacht ist mit der Unterschrift der vollmachtgebenden Person bis auf schriftlichen Widerruf gültig. Auch Eheleute sollten Vorsorgevollmachten ausstellen, da im Ernstfall die rechtliche Vertretung keineswegs automatisch auf den Ehepartner übertragen wird.
Betreuungsverfügung – keine Vollmacht, aber eine mögliche Alternative
Für diejenigen Fälle, wo keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde und ein Betreuungsfall eintritt, wird vom Gericht eine rechtliche Betreuung eingesetzt. Wer sich also gegen eine Vorsorgevollmacht entscheidet aber dennoch nicht alles dem Zufall überlassen will, dem empfahl Knackstedt die sogenannte Betreuungsverfügung. Darin wird festgelegt, wer bei gerichtlicher Bestellung einer rechtlichen Betreuung als rechtliche Vertretung eingesetzt oder in welchem Umfeld nach einer geeigneten Person gesucht werden soll. Ebenso können konkrete Handlungswünsche darin festgehalten werden. Da dies ist eine verbindliche Aussage für das Gericht sei, empfahl Herr Knackstedt diese Verfügung auch als Teil der Vorsorgevollmacht zu erstellen, da so sichergestellt werde, dass die vollmachtnehmende Person die rechtliche Vertretung wahrnehmen darf.
Patientenverfügung –je konkreter desto besser
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung weniger umfangreich. Sie findet erst Anwendung, wenn ein konkreter Behandlungsbedarf besteht und der Patient nicht mehr selbst bestimmen kann. Eine Patientenverfügung ist rechtsverbindlich und muss vom Arzt befolgt werden. In ihr kann zder eigene Wille direkt kundgetan werden. Ist der Wille des Patienten/der Patientin jedoch nicht eindeutig zu erkennen, wird eine korrekte Auslegung der Patientenverfügung schwierig. „Je konkreter desto besser“, lautete daher Knackstedts Empfehlung. Es solle möglichst auf Vordrucke verzichtet werden. Diese seien oft zu allgemein und in deinerkonkreten Behandlungssituation oft nicht aussagekräftig genug. Ebenfalls lohne es sich, mit einer Ärztin oder einem Arzt über den Inhalt der eigenen Patientenverfügung zu sprechen, um sowohl Behandlungsdetails als auch persönliche Wertvorstellungen in die Patientenverfügung mit einfließen zu lassen. Das Dokument sollte beim Hausarzt oder – falls es bereits eine Pflege gibt – in der Pflegedokumentation hinterlegt werden. Ein wesentlicher Vorteil der Patientenverfügung ist, dass hier keine bevollmächtigte Person benannt werden mzss. Sie ist sofort nach Unterschreiben gültig und kann jederzeit schriftlich und auch mündlich widerrufen werden.
Wie sorge ich vor? – Je früher, desto besser
Wie wichtig eine rechtzeitige Vorsorge ist wurde auch durch die zahlreichen persönlichen Fragen aus dem Publikum deutlich. Bis wann kann eine Vollmacht erstellt werden?, Ab wann bin ich nicht mehr geschäftsfähig?, Wann bin ich als bevollmächtigte Person verpflichtet zu handeln? waren nur einige Fragen, die gestellt wurden. Je früher die Vorsorge geregelt wird und je eher über die eigenen Wünsche im Versorgungsfall gesprochen wird, desto besser. Hier unnötig lange zu warten, sei der falsche Weg, betonte Knackstedt zum Abschluss.
Zahlreiche weitere Informationen sowie die Notfallmappe „Ich bin vorbereitet“ zum Download finden Sie in einer Übersicht des Familienbüros der Universität Hamburg hier.
Text: Nicolli Povijac (Equal Opportunity Coordinator, CliSAP) & Carolin Steinat