EXIST-Forschungstransfer
Zuwendungsgeber
Europäischen Sozialfonds (ESF)
Fördervolumen
- Phase I: Über EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben / -kosten finanziert werden.
- Phase II: In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.
Themenspezifische Förderung?
Nein
Was wird gefördert?
Personalausgaben / Sachausgaben/ Ausgaben / Kosten für Studentische Hilfskräfte
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum der Phase I beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.
Wer wird gefördert?
Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler und technische Assistentinnen und -assistenten) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
Antragsverfahren
Mehrstufiges Verfahren; immer zum 31. Januar und 31. Juli
Antragsfrist
Keine Angabe