Für einige Masterstudiengänge wird eine Bewerbung ohne Dokumente angeboten. Für diese Studiengänge gilt grundsätzlich, dass die Auswahl auf Basis Ihrer Online-Angaben erfolgt, lediglich bei nicht eindeutig vergleichbaren bisherigen Studiengängen und bei vorherigem Abschluss im Ausland ist eine Einreichung von Unterlagen zur Feststellung der Vergleichbarkeit erforderlich. Bitte achten Sie in diesen Fällen besonders darauf, dass Ihre Angaben in der Online-Bewerbung korrekt sind!
Dies gilt für folgende Studiengänge:
- Bewegungs- und Sportwissenschaft/MA
- Biologie/MSc
- British and American Cultures: Text and Media/MA
- English as a World Language/MA
- Medienwissenschaft/MA
- Psychologie (Klinisch)/MSc
Sie finden in der Online-Bewerbung einen Positivkatalog der bereits als vergleichbar geprüften Abschlüsse aus dem Sie bitte Ihren Abschluss auswählen. Geben Sie an, dass Ihr Abschluss nicht in der Liste ist, werden Sie in der Online-Bewerbung aufgefordert, Unterlagen für die Vergleichbarkeitsprüfung hochzuladen oder an eine spezifizierte Adresse zu schicken. Wenn Sie keine Unterlagen einreichen, wird Ihre Bewerbung aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeitsprüfung abgelehnt.
Das Auswahlkriterium ist in der Regel die Durchschnittsnote Ihres ersten berufsqualifizierenden Abschlusses bzw., wenn Sie sich noch in der Abschlussphase befinden, die momentane Durchschnittsnote. Beachten Sie bitte, dass Sie die Durchschnittsnote, die Sie in der Online-Bewerbung angeben, zur Einschreibung nachweisen können müssen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich Ihre Noten noch verändern, da Sie sich in der Abschlussphase Ihres Studiums befinden. Lassen Sie sich daher die Note, die Sie online angeben in jedem Fall durch ein entsprechendes Transcript of Records bescheinigen, damit sie diese im Falle einer Zulassung auch belegen können.