Antrag auf Studienplatztausch
Unten stehend finden Sie den Online-Antrag auf Studienplatztausch. Der Tausch des Studienplatzes ist in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie grundsätzlich zulässig, ein genereller Anspruch besteht nicht.
Der Online-Antrag auf Studienplatztausch ist mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 01.04. (bei einem Tausch zu einem SoSe ) und zum 01.10. (bei einem Tausch zu einem WiSe) zu stellen.
Die Genehmigungsfähigkeit des beantragten Tausches hängt von der Erfüllung folgender Bedingungen ab:
- Der Tauschantrag ist in der von der Universität Hamburg dafür vorgesehenen Form über das unten stehende Formular zu stellen.
- Beide Tauschpartner müssen
- eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung für den gleichen Studiengang nachweisen (Tausch vorab zum 1. Fachsemester vor Aufnahme des Studiums)
- oder in Pharmazie mit vergleichbaren Leistungsstand eingeschrieben sein (Tausch im höheren Fachsemester)
- oder in Medizin oder Zahnmedizin eingeschrieben sein und die Voraussetzungen für das erste medizinische bzw. zahnmedizinische klinische Semester erfüllen
- Die Tauschpartner sind gehalten, dem Tauschantrag folgende unterschriebene Erklärung in schriftlicher Form beizufügen: „Ich versichere, dass im Zusammenhang mit dem beantragten Studienplatztausch Geld oder geldwerte Leistungen weder verlangt noch geboten wurden. Ich bin auf die Bestimmung des § 42 Abs. 2, Ziffer 2 Hamburgisches Hochschulgesetz hingewiesen worden, wonach Studierende zu exmatrikulieren sind, wenn sie die Immatrikulation durch arglistige Täuschung herbeigeführt haben.“
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist die Durchführung eines Studienplatztausches nicht möglich.
Füllen Sie alle Felder des Online-Antrags sorgfältig aus. *Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden. Laden Sie alle notwendigen Nachweise im Antrag hoch und schicken Sie den Antrag ab.
Nach Absenden des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre unten im Antrag angegebene E-Mailadresse. Ihr Tauschpartner erhält keine E-Mail.