Rückstellungen
Eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot kann auf Ihren Antrag hin zurückgestellt werden, wenn Sie einen der folgende Dienste geleistet haben:
- Freiwilligendienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr o.ä.)
- Zivildienst - Wehrdienst/Bundeswehr/Bundesgrenzschutz (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
- Entwicklungshilfe (mindestens 2 Jahre)
- Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
Die Rückstellung müssen Sie direkt bei hochschulstart.de beantragen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rückstellung:
- Diese Rückstellung gilt für maximal zwei Vergabeverfahren nach Beendigung Ihres Dienstes, in denen der oben genannte Studiengang angeboten wird.
- Falls Sie den Dienst nicht antreten, verfällt diese Rückstellung.
- Bei Inanspruchnahme der Rückstellung benötigen Sie neben dem Rückstellungsbescheid auch eine Bescheinigung über den geleisteten Dienst.
- Um den Anspruch geltend zu machen, ist eine erneute form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich.
Rückstellungsbescheide werden in Ihrem Account auf hochschulstart.de eingestellt, auch hier erfolgt eine Benachrichtigung per Email.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Studium und Dienstleistung.
Die Rückstellungsbescheide werden ab der Koordinierungsphase von hochschulstart.de zweimal wöchentlich versendet.
Bewerbung mit Rückstellungsbescheid von hochschulstart.de
Sofern Sie in einem früheren Zulassungsverfahren von hochschulstart.de einen Rückstellungsbescheid oder Zulassungsbescheid der Universität Hamburg für Ihren Studienwunsch an der Universität Hamburg erhalten haben, können Sie zusätzlich im Rahmen der Online-Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Ein Antrag ist nur möglich, wenn Sie sich erneut auf denselben Studiengang bewerben. Der Sonderantrag ist elektronisch abzuschicken und eine Kopie des Rückstellungsbescheids oder des Zulassungsbescheids sowie ein unbeglaubigter Nachweis über geleistete Dienste oder Erziehungszeiten müssen im Sonderantrag geuploadet werden.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur bevorzugten Zulassung in unseren Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung.
Hinweis: Im FAQ-Bereich finden Sie zusätzlich Antworten auf häufig gestellte Fragen.