Koordiniertes Nachrücken (10.09 - 30.09.)
Hinweis Teilnahme lokales Restplatzverfahren
Die Universität Hamburg führt für die DoSV-Studiengänge, bei denen auch über das Losverfahren nicht alle Studienplätze besetzt werden konnten, nach dem Ende des Koordinierten Nachrücken ein lokales Restplatzverfahren durch.
Die wichtigen Informationen und teilnehmenden Studiengänge im Restplatzverfahren finden Sie hier.
Die Bewerbungsfrist läuft vom 06.10.2021 bis zum 08.10.2021.
Das Koordinierte Nachrücken setzt sich aus einem Nachrückverfahren und einem Losverfahren zusammen. Das Nachrückverfahren ist dem Losverfahren vorgelagert. Das bedeutet, dass zunächst für den teilnehmenden Studiengang geprüft wird, ob noch Bewerbende aus der Koordinierungsphase vorhanden sind, die keinen Platz erhalten konnten (nicht im zulassungsfähigen Bereich) und am Koordinierten Nachrücken teilnehmen. Erst wenn im Nachrückverfahren keine Zulassungen mehr möglich sind, da keine Bewerbenden mit den Kriterien vorhanden sind, wird für den Studiengang ein Losverfahren durchgeführt, sofern noch Plätze frei sind.
Das Nachrückverfahren
Teilnahmebedingungen
Es können ausschließlich Studieninteressierte teilnehmen, die in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben und sich für den teilnehmenden DoSV-Studiengang beworben hatten.
Wenn Sie zum Beispiel am Nachrückverfahren Rechtswissenschaft (St.Ex.) teilnehmen möchten, müssen Sie sich bereits in der Bewerbungsphase gültig für den Studiengang Rechtwissenschaft beworben haben und Sie dürfen in der Koordinierungsphase keine Zulassung für eine Ihre Bewerbungen (unabhängig von der Priorität) erhalten haben.
Erklärung der Teilnahme
Wenn Sie keine Zulassung in der Koordinierungsphase erhalten haben, schickt hochschulstart.de am 10.09. für Ihre Ablehnungen eine E-Mail zur Erklärung an der Teilnahme am Nachrückverfahren. In dieser E-Mail ist ein Link enthalten, über diesen die Teilnahme am Nachrückverfahren erklärt werden kann.
Der Link zur Teilnahmeerklärung ist nur im Zeitraum 10.09.2021, 00:00 Uhr bis 12.09.2021, 24:00 Uhr gültig. Eine spätere Teilnahmeerklärung am Nachrückverfahren ist nicht möglich.
Wenn Sie mit mehreren Bewerbungen am Nachrückverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie für jede Bewerbung die Teilnahme einzeln erklären.
Die Koordinierungsregel und Auswahl
Während des Koordinierten Nachrückens gilt die Koordinierungsregel 4:
Liegt für eine Bewerbung ein Zulassungsangebot vor, wird dieses sofort automatisch in eine Zulassung umgewandelt und alle anderen Bewerbungen scheiden aus.
Wenn Sie zum Beispiel ein Zulassungsangebot für Rechtswissenschaft der Priorität 2 erhalten, wird dieses sofort zu einer Zulassung und alle anderen Bewerbungen (auch Prorität 1 und mögliche Bewerbungen im Losverfahren) scheiden aus. Das bedeutet, dass im Koordinierten Nachrücken die Prioritäten Ihrer Bewerbungen keine Relevanz mehr haben.
Die Auswahl
Die Rangliste und entsprechend Ihr Ranglistenplatz aus der Koordinierungsphase bleiben weiterhin bestehen. Wenn die Universität Hamburg nach Koordinierung z.B. noch 4 Studienplätze besetzen möchte, werden den nächsten 4 Bewerbungen auf der Rangliste Zulassungsangbote ausgesprochen, die noch nicht im zulassungsfähigen Bereich waren und Ihre Teilnahme am Nachrückverfahren erklärt haben. Die Auswahl wird solange fortgesetzt, bis entweder die Studienplätze besetzt sind oder sich keine Bewerbungen mehr auf der Rangliste befinden. Sollten keine Bewerbungen mehr auf der Rangliste zur Auswahl stehen, wird für den Studiengang ein Losverfahren durchgeführt.
Zulassung und Immatrikulation
Die Informationen zur Zulassung und Einschreibung aus der Koordinierungsphase gelten auch für das Nachrückverfahren. Beachten Sie auch hier, dass die 7‐Tage‐Frist zur Einschreibung ebenso ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE) beginnt.
Der einzige Unterschied ist, dass falls Sie im Nachrückverfahren zugelassen werden, keine Ablehnungsbescheide für die anderen ausgeschiedenen Bewerbungen erstellt werden.
Das Losverfahren
Teilnahmebedingungen
Es können ausschließlich Studieninteressierte teilnehmen, die im DoSV keine Zulassung haben und sich für den teilnehmenden DoSV-Studiengang im aktuellen Verfahren noch nicht beworben haben. Auch für das Losverfahren darf die maximale Anzahl der Bewerbungen von 12 im DoSV-Portal nicht überschritten werden.
Wenn Sie zum Beispiel am Losverfahren Rechtswissenschaft (St.Ex.) teilnehmen möchten, darf noch keine Bewerbung für den Studiengang vorliegen und Sie dürfenkeine Zulassung für eine andere Bewerbungen haben.
Das bedeutet, dass auch Studieninteressierte, die noch nicht am aktuellen Verfahren teilgenommen haben, sich für Studienangebote im Koordinierten Nachrücken bewerben können.
Hinweis: Im Koordinierten Nachrückverfahren erhalten Sie keine Ablehnungsbescheide.
Teilnahme am Losverfahren
Eine Bewerbung für am Losverfahren teilnehmende Studiengänge erfolgt direkt über hochschulstart.de und nicht an der Universität Hamburg. Dazu ist die Registrierung (falls noch nicht vorhanden) auf hochschulstart.de notwendig. Eine Bewerbung für einen Studiengang im Losverfahren ist bis zum 30.09. möglich.
Die Koordinierungsregel und Auswahl
Während des Losverfahrens gilt die Koordinierungsregel 4:
Liegt für eine Bewerbung ein Zulassungsangebot vor, wird dieses sofort automatisch in eine Zulassung umgewandelt und alle anderen Bewerbungen scheiden aus.
Wenn Sie zum Beispiel ein Zulassungsangebot für Rechtswissenschaft im Losverfahren erhalten, wird dieses sofort zu einer Zulassung und alle anderen Bewerbungen (auch mögliche Bewerbungen im Nachrückverfahren) scheiden aus.
Die Auswahl
Die freien Studienplätze werden im Losverfahren unter allen Bewerbungen verlost, die sich für das Losverfahren des betreffenden Studiengangs auf hochschulstart.de beworben haben.
Ein Losverfahren für einen DoSV-Studiengang findet erst statt, wenn im möglichen Nachrückverfahren die Ranglisten abgearbeitet sind, also keine Zulassungen im Nachrückverfahren mehr möglich und weiterhin noch Studienplätze frei sind.
Hinweis: Je nachdem wann das Nachrückverfahren für einen Studiengang abgeschlossen ist, startet anschließend sofort die Auswahl über das Losverfahren. Das kann für einige Studiengänge am Anfang des Koordinierten Nachrückens und für andere erst kurz vor Ende des Koordinierten Nachrückens sein. So kann es sein, wenn man sich für das Losverfahren z.B. erst gegen Ende des Koordinierten Nachrückens für das Losverfahren bewirbt, schon die restlichen freien Plätze über das Losverfahren bereits vergeben sind. Daher empfehlen wir sich möglichst früh für das Losverfahren zu bewerben, sollte dabei aber beachten, dass sobald eine Zulassung im Losverfahren erfolgt alle anderen Bewerbungen (auch für Bewerbungen im Nachrückverfahren in einem anderen Studiengang) sofort aus dem Verfahren ausscheiden.
Hinweis: Es ist möglich, dass die freien Studienplätze eines am Koordinierten Nachrücken teilnehmenden Studiengangs bereits im Nachrückverfahren besetzt werden und es für diesen Studiengang kein Losverfahren geben wird.
Zulassung, Datenerfassung und Immatrikulation
Auch wenn Sie über das Losverfahren im DoSV-Portal von hochschulstart.de zugelassen wurden, erhalten Sie von uns einen gesonderten Zulassungsbescheid. Deshalb benötigt die Universität Hamburg zunächst Ihre persönlichen Daten, um Ihnen den Zulassungsbescheid und die weiteren Informationen zur Einschreibung zur Verfügung stellen zu können.
Dazu registrieren Sie sich bitte innerhalb der nächsten zwei Werktage im Online-Bewerbungsportal (STiNE). Je eher Sie sich registrieren und im nächsten Schritt die erforderliche Bewerbung abschicken (siehe folgender Absatz), desto eher erhalten Sie Ihre vorläufigen Semesterunterlagen (Informationen zur Einschreibung finden Sie hier).
Im Menüpunkt Online-Bewerbung wählen Sie bitte in der Studienangebotssuche Ihr Fach, die Zulassungsbeschränkung "Zulassungsfrei" und Fachsemester 1. Anschließend wählen Sie im Suchergebnis die Online-Bewerbung mit den Hinweisen zu DoSV-Nachrücker-Los. Füllen Sie die Bewerbung aus und schicken Sie sie ab. Sollte es hierbei Probleme geben, weil Sie bereits eine Bewerbung an der Universität Hamburg in STiNE abgeschickt haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Die Zulassungsbescheide werden von der Universität Hamburg in der Phase des Koordinierten Nachrückens dreimal wöchentlich jeweils montags, mittwochs und freitags im Laufe des Vormittags erstellt. Wenn Sie Ihre Online-Bewerbung in STiNE an einem dieser Tage erst danach abschicken, erhalten Sie Ihren Bescheid also beim nächsten Drucktermin. Die 7-Tage-Frist zur Einschreibung beginnt ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE).
Das Restplatzverfahren
Teilnahmebedingungen
Anders als im Koordinierten Nachrücken im DoSV, gibt es im lokalen Restplatzverfahren keine Einschränkung in den Bedingungen für die Teilnahme einer Bewerbung, sofern die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Universität Hamburg erfüllt sind.
Hinweis: Keine Einschränkung in den Bedingungen bedeutet, dass man sich vorab im DoSV nicht notwendig für den Studiengang im Restplatzverfahren beworben haben muss. Eine Bewerbung im Restplatzverfahren ist vielleicht auch interessant, wenn im DoSV die Immatrikulationsfrist verpasst wurde oder eine formale Ablehnung nach Zulassung erfolgte, aber die notwendigen Nachweise vorliegen.
Bewerbungsphase
Um am Restplatzverfahren teilzunehmen, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist eine gültige Bewerbung im Onlinebewerbungsportal (STiNE) elektronisch absenden. Sie können sich nur für einen Studiengang im Restplatzverfahren bewerben.
Hinweis: Sollten Sie bereits einen STiNE-Account besitzen, z.B. weil Sie schon an der Universität Hamburg immatrikuliert sind oder waren, ist es notwendig, dass sie sich über den bereits existierenden STiNE-Account bewerben. Gehen Sie dazu nach dem Login in STiNE zum Menüpunkt "Online-Bewerbung". Das Verfahren zur Online-Bewerbung ist ansonsten identisch, wie hier beschrieben.
Hinweis: Härtefallanträge können nicht gestellt werden.
Informationen zur Bewerbungsfrist für das Restplatzverfahren und zu den teilnehmenden Studiengängen
Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren findet im Anschluss der Bewerbungsphase statt. Die freien Studienplätze werden unter allen gültigen Bewerbungen verlost, die sich für das Restplatzverfahren des betreffenden Studiengangs innerhalb der Bewerbungsfrist beworben haben.
Wie viele Studienplätze im Koordinierten Restplatzverfahren nachbesetzt werden, hängt u.a. stark vom Verhalten der Zugelassenen ab. Daher lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Anzahl der zu vergebenen Studienplätze geben. Das gilt auch für die Frage nach der Zulassungschance.
Zulassung und Immatrikulation
Zulassungsbescheid
Wenn Sie über das Restplatzverfahren zugelassen wurden, wird der Zulassungsbescheid im Online-Bewerbungsaccount (STiNE) zur Verfügung gestellt.
- Die Frist zur Einschreibung beträgt 7 Tage.
- Die 7‐Tage‐Frist zur Einschreibung beginnt ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE). Die Zulassungsbescheide der Universität Hamburg werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Wenn keine Zulassung im Restplatzverfahren für Ihre Bewerbung möglich war, erhalten Sie keinen Ablehnungsbescheid für die Bewerbung und werden darüber auch nicht gesondert informiert.
Immatrikulation
Den Link zum Online-Immatrikulationsantrag finden sie im Zulassungsbescheid.
Weiterführende Informationen zur Immatrikulation und die Checklisten finden Sie auf den Informationsseiten zur Immatrikulation.
Mit der Absenden des Immatrikulationsantrags erklären Sie die Annahme des Studienplatzes und beantragen die Immatrikulation.