Bescheide
1. Der Zulassungsbescheid
Wenn Sie auf hochschulstart.de ein Zulassungsangebot für einen Studienplatz an der Universität Hamburg aktiv angenommen haben oder durch eine Koordinierungsregel eine Zulassung erhalten haben, wird Ihnen ein Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE-Universität Hamburg) eingestellt und Sie werden per Email benachrichtigt.
Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig (mindestens 2x wöchentlich) Ihr bei der Online-Bewerbung angegebenes Email-Postfach sowie Ihren Bewerbungsaccount (STiNE) unter "Dokumente".
Wichtige Hinweise zum Zulassungsbescheid:
- Die Zulassungsbescheide werden von der Universität Hamburg ab der Freigabe der Ranglisten dreimal wöchentlich jeweils montags, mittwochs und freitags erstellt. Die Bescheide werden an den Tagen vormittags erstellt, wenn Sie Ihr Zulassungsangebot nachmittags oder später annehmen, erhalten Sie Ihren Bescheid also beim nächsten Drucktermin.
- Die Frist zur Einschreibung beträgt 7 Tage.
- Die 7‐Tage‐Frist zur Einschreibung beginnt ab der elektronischen Bereitstellung des Zulassungsbescheides in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE). Die Zulassungsbescheide der Universität Hamburg werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Angaben zum postalischen Versand bei der Registrierung bei hochschulstart.de beziehen sich lediglich auf die Kommunikation mit hochschulstart.de.
Weitere wichtige Informationen zur Einschreibung an der Universität Hamburg finden Sie hier.
2. Der Ablehnungsbescheid
Die Ablehnungsbescheide werden erst nach der Koordinierungsphase von hochschulstart.de erstellt und Ihnen in Ihrem Benutzerkonto bei hochschulstart.de voraussichtlich am 25.08. zur Verfügung gestellt, auch hier erfolgt zusätzlich eine Benachrichtigung per Email.
Es gibt 6 Fallgruppen, die in Bezug auf Ablehnungsbescheide im DoSV unterschieden werden müssen:
Fall 1: Bewerbende hat keine Zulassungsangebote bzw. Zulassung erhalten.
Für alle Bewerbungen werden Ablehnungsbescheide erstellt.
Fall 2: Bewerbende hat eine Zulassung während der Koordinierungsphase (bis zur Abschlussphase) durch die Koordinierungsregeln bekommen.
Es wird nur der Zulassungsbescheid erstellt. Allen anderen Bewerbungen scheiden aus, d.h. für die anderen Bewerbungen werden keine Ablehnungsbescheide erstellt.
Fall 3: Bewerbende nimmt ein Zulassungsangebot aktiv an.
Für das aktiv angenommene Zulassungsangebot wird ein Zulassungsbescheid erstellt. Allen anderen Bewerbungen scheiden aus, d.h. für die anderen Bewerbungen werden keine Ablehnungsbescheide erstellt.
Fall 4: Bewerbende erhält am Ende der Koordinierungsphase in der Abschlussphase eine automatische Zulassung für eine Bewerbung der Priorität 2 oder niedriger.
Es wird nur der Zulassungsbescheid für die automatische Zulassung erstellt. Für alle Bewerbungen ohne Zulassungen mit höherer Priorität wird ein Ablehnungsbescheid erstellt. Alle Bewerbungen mit niedriger Priorität erhalten keinen Ablehnungsbescheid.
Beispiel: Sie haben in der Abschlussphase der Koordinierungsphase für Ihre Priorität 3 eine Zulassung für einen Studienplatz für Psychologie an der Universität Hamburg erhalten. Sie erhalten dann für Ihre Bewerbungen der Priorität 1 und 2 jeweils einen Ablehnungsbescheid. Bewerbungen unterhalb der Priorität 3 erhalten keine Ablehnungsbescheide.
Fall 5: Eine Bewerbung wurde ausgeschlossen, z.B. eine formale Ablehnung.
Für die ausgeschlossenen Bewerbung wird ein Ausschlussbescheid erstellt. Alle anderen Bewerbungen sind davon unberührt.
Fall 6: Bewerbende erklärt eine Rückstellung.
Für die Bewerbung, für die eine Rückstellung erklärt wird, wird ein Rückstellungsbescheid erstellt. Alle anderen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus und erhalten keinen Ablehnungsbescheid.
Da die Ablehnungsbescheide von hochschulstart.de versendet werden, stehen der Universität Hamburg keine früheren oder weiteren Informationen zur Verfügung.
3. Die Einschreibung
Wenn Sie über hochschulstart.de zugelassen wurden, erhalten Sie in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE) den Zulassungsbescheid.
Informationen zur Einschreibung an der Universität Hamburg finden Sie hier.
Details zu einzureichenden Unterlagen und zur Form der Einreichung entnehmen Sie bitte der Checkliste für Studienanfängerinnen und -anfänger.
Hinweis: Im FAQ-Bereich finden Sie zusätzlich Antworten auf häufig gestellte Fragen.