ZPLA
Zentrales Prüfungsamt
für Lehramtsprüfungen
für Lehramtsprüfungen
Foto: UHH/Denstorf
17. Februar 2025, von Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen
Sollten Sie derzeit noch einen vorläufigen Masterstudienplatz haben, dann beachten Sie bitte, dass Sie bis 31.03. Ihren Bachelorstudienabschluss nachweisen müssen; dazu ist die Beantragung des Zeugnisses beim ZPLA notwendig. Alles Weitere klärt die Universität Hamburg für Sie. Fragen zum Masterstudienplatz richten Sie bitte ausschließlich an das Campus Center, Zulassungsstelle.
Bitte denken Sie daran das Formular 8 zur Erhebung studienbezogener Auslandsaufenthalte gemäß §4 HStatG ebenfalls auszufüllen und an das Campus Center zu senden.