17. Februar 2025|ZPLA
Nachweis des Bachelorabschlusses bei der vorläufigen Immatrikulation im Masterstudiengang
Sollten Sie derzeit noch einen vorläufigen Masterstudienplatz haben, dann beachten Sie bitte, dass Sie bis 31.03. Ihren Bachelorstudienabschluss nachweisen müssen; dazu ist die Beantragung des Zeugnisses beim ZPLA notwendig. Alles Weitere...