Anerkennungen
Sie haben z.B. ein Unterrichtsfach gewechselt oder in einem vorherigen Studium oder in einem Auslandssemester Leistungen erbracht, die Sie für das aktuelle Lehramtsstudium anrechnen lassen wollen? Eine Anerkennung von Leistungen ist grundsätzlich möglich, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den vorgesehenen Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Dies gilt auch für den Freien Studienanteil. Leistungen können anerkannt werden in dem Umfang, der benötigt wird, um den Freien Studienanteil zu absolvieren (in der Regel 9 LP, beim Studium von Deutsch oder Mathematik als Unterrichtsfach im Lehramt für Sonderpädagogik – Profil Grundschule: 21 LP, in der Aufbauqualifikation LASek: 10 LP).
Wenn Sie Leistungen für diesen Bereich anerkennen lassen möchten, gehen Sie am besten so vor:
- Prüfen Sie, ob es sich um fachliche Leistungen im engeren Sinne handelt, also ob eine Anerkennung für einen Ihrer Teilstudiengänge möglich ist. Beantragen Sie ggf. die Anerkennung dort. Eine Liste der Ansprechpersonen finden Sie im Infoportal Lehramt.
- Für Anerkennungen im Freien Studienanteil gibt es ein Online-Formular, das Sie in Ihrem STiNE-Account finden:
"V. ZPLA – Antrag auf Anerkennung von Leistungen für den Freien Studienanteil".
Geben Sie im Formular an, zu welchem der Kompetenzbereiche des Freien Studienanteils die anzuerkennende Leistung passen könnte. Es ist dazu nicht notwendig, im Lehrangebot des Freien Studienanteils eine entsprechende Veranstaltung zu finden. Diese Angabe dient auch Ihrer Vorklärung: Eine Leistung, die nicht zu den Kompetenzen, die im Freien Studienanteil laut Prüfungsordnung zu erwerben sind, passt, kann aller Voraussicht nach nicht anerkannt werden.
Über Anerkennungen für den Freien Studienanteil entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge oder der Zentrale Prüfungsausschuss für die Master-Lehramtsstudiengänge (nur AQ LASek M.Ed.).
Bitte haben Sie Geduld: die Bearbeitung kann 1 - 2 Monate dauern. Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie eine E-Mail an Ihre Surfmail-Adresse. Es wird ein Bescheid zum Download erstellt, dem Sie entnehmen können, ob und welche Leistungen anerkannt wurden. Wenn die Anerkennung möglich ist, wird sie vom ZPLA in Ihr STiNE-Leistungskonto eingetragen.
Gut zu wissen:
Die Kompetenzen können auch im Rahmen eines studienbezogenen Auslandsaufenthalts erworben werden. Sie sind der ersten Phase der Lehrerbildung, d. h. dem Studium, zugehörig und grenzen sich von den berufspraktischen Kompetenzen der zweiten Phase der Lehrerbildung ab. Lehraufträge an Schulen können demnach nicht für den freien Studienanteil anerkannt werden.