Rechtsmittelverfahren
Im Referat Qualität und Recht werden alle Widersprüche von
- Studienbewerberinnen und -bewerbern,
- Studierenden,
- Promovierenden und Habilitierenden
gegen ablehnende Bescheide im Zusammenhang mit
- Zulassungsverfahren,
- prüfungsrechtlichen Entscheidungen,
- Studiengebühren,
- Gebührenbescheiden und
- allgemeinen Studierendenangelegenheiten
bearbeitet.
Nach einer gründlichen und vollständigen Ermittlung des Sachverhalts nehmen wir anhand einschlägiger Rechtsnormen die rechtliche Würdigung vor und treffen anschließend eine Entscheidung. Im Fall einer ablehnenden Entscheidung setzen wir einen Widerspruchsbescheid und einen Gebührenbescheid ab.
Wir vertreten die Universität Hamburg in Klageverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Im Rahmen der Prozessführung fertigen wir Schriftsätze für das Gericht an, nehmen an den vom Gericht anberaumten Verhandlungsterminen teil und handeln ggf. zur Befriedung von Rechtsstreitigkeiten Vergleiche aus bzw. regen diese an. Wir überprüfen sachlich und inhaltlich die Gebührenbescheide der Gerichte und Rechtsanwälte und weisen die Kosten zur Überweisung an. Wir informieren die Ausgangsentscheidungsträger über den Prozessausgang und die gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen.
Bitte wenden Sie sich gern mit allen Fragen zu laufenden Rechtsmittelverfahren an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Qualität und Recht.
Für Studienbewerberinnen und -bewerber und Studierende, die Fragen zu laufenden Widerspruchsverfahren haben, bieten wir nach Bedarf eine Sprechstunde dienstags von 14-15 Uhr an.
Bitte setzen Sie sich zur Terminabstimmung per E-Mail widersprueche.Ref31"AT"uni-hamburg.de mit uns in Verbindung.
Die Sprechstunde richtet sich an
- Studienbewerberinnen und -bewerber, die einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid aus formalen Gründen (und nicht aus Kapazitätsgründen) eingelegt haben, und dazu noch Rücksprache- und Klärungsbedarf haben, wie z.B. die nähere Erläuterung der im Widerspruch aufgeführten Gründe, das Einreichen relevanter Nachweise, Fragen zum Stand des Widerspruchsverfahren oder zum weiteren Verfahrensablauf.
- an Studierende, die weiteren Informationsbedarf zu ihren laufenden Widersprüchen in Prüfungs- oder Studierendenangelegenheiten haben. Dies betrifft z.B. Widersprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen, das endgültige Nichtbestehen von Prüfungsleistungen, die Ablehnung von Anträgen auf Anerkennung von Leistungen, Härtefallanträge, die Ablehnung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen, Täuschungsvorwürfe, Exmatrikulationen oder Ähnliches. Die Studierenden erhalten im Rahmen der Sprechstunde Informationen zum Stand ihres Widerspruchsverfahrens, den weiteren Verfahrenslauf und die Auswirkungen des Widerspruchs auf die individuelle Studiensituation.