Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre
Im Referat Qualität und Recht werden alle Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre bearbeitet. In folgenden Arbeitsfeldern sind wir für Sie tätig:
- Rechtliche Prüfung von Satzungen,
- Beratung zu rechtlichen Einzelfragen in Studium und Lehre sowie zu Promotions- und Habilitationsverfahren,
- Vertragsprüfung,
- Rechtsmittelverfahren und Widerspruchsausschüsse,
- Überprüfung der Echtheit von Urkunden der Universität,
- Festsetzung der Vorlesungszeiten.
Das Referat Qualität und Recht bildet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Verwaltungs- und Wahlstation aus.
Darüber hinaus veranstaltet das Referat Qualität und Recht mehrmals im Jahr eine „Austauschplattform Prüfungsrecht und Prüfungsorganisation“ . Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Intranet der Universität Hamburg.