Akademischer Senat
Die Universität Hamburg wird von zahlreichen Gremien und Ausschüssen in ihrer Selbstorganisation gebildet und kontrolliert. Eines der zentralen Gremien ist der Akademische Senat. Er besteht aus 19 Mitgliedern: zehn Professorinnen und Professoren, drei Mitglieder des akademischen sowie des technischen Verwaltungspersonals und drei Studierende.
Der Akademische Senat ist an allen wichtigen Entscheidungen der Universität Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten.
Zu allen wesentlichen Themen rund um die Universität bezieht er Stellung und hat bei der Gestaltung der Selbstverwaltungseinheiten der UHH weitreichende Kompetenzen. Geregelt sind die Aufgaben des Akademischen Senats im §85 HmbHG (Hamburgisches Hochschulgesetz).