Erasmus+ Incomings weltweit
Im Rahmen der Erasmus International Credit Mobility (ICM) haben Studierende unserer Partnerhochschulen die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für eine Mobilität an der Universität Hamburg zu erhalten. Im Folgenden werden die geförderten Leistungen an der Universität Hamburg aufgezeigt.
Übersicht
| Zielgruppen: Studierende unserer Partnerhochschulen, nähere Informationen siehe unten.
| Förderraten: Monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 850 Euro (tagesgenaue Abrechnung). Fahrtkostenpauschalen bis zu 1.500 Euro, je nach Distanz. Sonderzuschussförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich. Außerdem Zuschuss für grünes Reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule).
| Förderdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer der physischen Mobilität beträgt 2 Monate und die maximale Förderdauer ist auf ein Semester begrenzt. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) kann eine Erasmus-Förderung für maximal 12 Monate gewährt werden.
| Austauschmöglichkeiten: fächerübergreifende Abkommen mit begrenzten Plätzen an der Universität Hamburg
| Antragsfrist: Zu beachten sind die Bewerbungsfristen an der jeweiligen Heimathochschule.
Informationen zur Beantragung
Studierende der Partnerhochschulen bewerben sich an Ihrer Heimathochschule auf einen Platz im Zentralaustauschprogramm der Universität Hamburg. Nachdem Sie eine Platz- und Stipendienbewilligung seitens Ihrer Heimathochschule erhalten haben und die Universität Hamburg Ihre Bewerbung angenommen hat, leitet die Koordination des Zentralaustauschs Ihre Bewerbung an das Team Erasmus weiter, damit die weiteren Schritte bis zur Auszahlung des Erasmus ICM Stipendiums erfolgen können.
Das Bewerbungsverfahren für eine Förderung für Studierende aus Georgien erfolgt durch das International Office der WISO-Fakultät. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie hier.
Die Partnerhochschulen im Erasmus+ International Credit Mobility Programm der Universität Hamburg:
Partnerhochschule | Land | Zielgruppe |
Macquarie University | Australien | Bachelor, Master |
University of Campinas | Brasilien | Bachelor, Master |
Universidade de Sao Paulo | Brasilien | Bachelor, Master |
Universidad de Chile | Chile | Bachelor, Master |
Pontifica Universidad Catolica de Chile | Chile | Bachelor, Master |
Kyoto University | Japan | Bachelor, Master |
University of Tsukuba | Japan | Bachelor, Master |
National Taiwan University | Taiwan | Bachelor, Master |
Georgian Institute of Public Affair Foundation | Georgien | Bachelor, Master |
Hochzuladende/einzureichende Formulare nach erfolgreicher Erasmus-Bewerbung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einige Partneruniversitäten verwenden ggf. nicht die aktuellen Versionen mit den vorgegebenen Angaben durch die Nationale Agentur DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst).
Unterlagen, Fristen und Formalitäten während des Erasmus-Studiums
Vor dem Aufenthalt
- Nach Annahme der Bewerbung seitens der Universität Hamburgerfolgt die Einschreibung an der Universität Hamburg, sowie ggf. die Beantragung eines Wohnheimzimmers.
- Parallel zur Einschreibung melden Sie sich in der Datenbank Mobility Online an, vervollständigen Ihre Personenstammdaten und laden die erforderlichen Dokumente in der Datenbank hoch.
- Die Immatrikulationsbescheinigungen der Heimathochschule und der Universität Hamburg für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes wird in der Datenbank hochgeladen.
- Das Learning Agreement for Studies Part I: Before the mobility muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben in der Datenbank vorliegen. Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachten Sie bitte den Leitfaden Learning Agreement for Studies (PDF).
Green Travel: Sofern Sie grün reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule), d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie ein einmaliges Top-Up in Höhe von 50 EUR erhalten. Sollte sich Ihre Reise dadurch verlängern, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden. Eine Abfrage erfolgt in Ihrem Workflow. Sofern green travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben hoch.
Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen: Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie in unserem Infoblatt Zusatzförderung (PDF).
- Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies in Ihrem Workflow. Anschließend drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben wieder hoch. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatliche Förderung 250 EUR pro Monat. Sofern mehrere Top-Ups für Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss.
- Studierende mit Kind im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende, die Erstakademiker in ihrer Familie sind
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen
- Abgabe des Grant Agreements for Studies
Das Grant Agreement for Studies drucken Sie sich in der Datenbank mit Ihren personalisierten Angaben aus. Das Dokument wird unterschrieben im Original umgehend nach Freigabe und Ausdruck beim Team Erasmus eingereicht. Nach der Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird das Grant Agreement von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz in Mobility Online hochgeladen.
Während des Aufenthaltes
- Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthalts (erster Unterrichtstag) an der Universität Hamburg auf dem Formular Confirmation of Stay (Part I) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch. Nach Upload der Confirmation of Stay erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung). Falls Sie einen vorgeschalteten Sprachkurs besuchen, zählt der erste Tag des Sprachkurses als erster Unterrichtstag und ist auf der Confirmation of Stay einzutragen. Sollten Sie Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Kurswahl vornehmen, so vermerken Sie diese bitte in dem Learning Agreement for Studies Part II: During the Mobility. Kursänderungen können bis zu 5 Wochen nach Beginn des Aufenthaltes eingetragen werden. Laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
- Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part II) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch.
Nach dem Aufenthalt
- Füllen Sie die Online EU-Survey Umfrage an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie kurz vor Ende Ihres Aufenthaltes an der Universität Hamburg. Teilnehmer, die in der Online EU-Survey Umfrage angegeben haben, dass ihr Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten nach 45 Tagen eine weitere Online Umfrage zum Thema Anerkennung, welche ebenfalls ausgefüllt werden muss.
- Laden Sie die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay Part II in der Datenbank hoch.
- Sobald Sie das Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online EU-Survey abgelegt, wird Ihre 2. Rate angewiesen.
Die Bewilligung der Erasmus-Mittel durch den DAAD erfolgt Ende Mai/ Anfang Juni. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss für Studierende des nächsten akademischen Jahres festgelegt. Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme tagesaktuell berechnet.
- Monate, die 31 Tage haben, werden pauschal mit 30 Tagen berechnet
- Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 Monate planen. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen. Ein Zuschuss ist in diesem Fall nur mit Attest möglich und wird vom DAAD geprüft
- Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ Programm mit einer Maximaldauer von 12 Monaten ist möglich. Falls Sie also in der Vergangenheit bereits am Erasmus-Programm teilgenommen haben, können Sie weitere Male über Erasmus+ gefördert werden
Erasmus-Mobilitätszuschuss
Studierende erhalten nach Annahme ihrer Bewerbung ein Stipendium in welchem die Aufenthaltskosten und die Fahrtkosten bezuschusst werden können.
Pro Monat erhalten Incoming-Studierende unabhängig vom Zielland eine monatliche Förderung von 850 €.
Fahrtkosten
Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt) |
500 km - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR |
4.000 km - 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km oder mehr | 1.500 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70%, 2. Rate: 30%).
Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Erasmus+ Zuschuss beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz hochladen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Erasmus akademisches Jahr 2024/25
- Confirmation of Stay (PDF, Englisch)
- Leitfaden Learning Agreement (PDF)
- Learning Agreement for Studies Part I (PDF, Englisch)
- Learning Agreement for Studies Part II (PDF, Englisch)
- Grant Agreement - wird über die Datenbank generiert
- Infoblatt Zusatzförderung (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über die Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang III (PDF, Englisch)