Hinweise zur Aufnahmevereinbarung und zum Gastvertrag
Wann benötigen Forschende eine Aufnahmevereinbarung?
Die Aufnahmevereinbarung (Hosting agreement) nach § 18d Aufenthaltsgesetz ist ein wichtiges Dokument für die Visumsbeantragung der drittstaatsangehörigen Forschenden. Denken Sie bitte auch im Rahmen der Gastverträge daran, dass zusätzlich die Ausstellung einer Aufnahmevereinbarung erforderlich ist, wenn Ihr Gast Drittstaatsangehörige/r ist.
Dies gilt auch für drittstaatsangehörige Forschende, die an der Universität Hamburg angestellt werden sollen. Ausnahme: Wenn Ihr zukünftiger Mitarbeiter bzw. Ihre zukünftige Mitarbeiterin eine Blaue Karte EU beantragen möchte, wird keine Aufnahmevereinbarung benötigt.
Wer kann in meiner Einrichtung eine Aufnahmevereinbarung ausstellen?
Wenn internationale Forschende einen Arbeitsvertrag mit der Universität Hamburg haben oder erhalten sollen, kann die Aufnahmevereinbarung in der Personalabteilung ausgestellt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür den zuständigen Personalsachbearbeiter bzw. die zuständige Personalsachbearbeiterin des Forschenden.
Bei internationalen Forschenden ohne Arbeitsvertrag mit der Universität Hamburg kontaktieren Sie für die Ausstellung einer Aufnahmevereinbarung bitte abhängig von Ihrer Fakultät Ihr Dekanat/Dekanatsbüro bzw. Ihre Fachbereichsleitung:
Fakultät für Rechtswissenschaft
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fakultät für Geisteswissenschaften
Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
Fakultät für Betriebswirtschaft
Wann benötigen Forschende einen Gastvertrag?
Internationale Forschende benötigen für die Dauer ihres Aufenthaltes an der Universität Hamburg einen Gastvertrag, wenn ihr Aufenthalt mit einem konkreten Forschungsvorhaben im Sinne von §1 und §2 (1) des Gastvertrages verbunden ist. Hierbei gibt es keine zeitliche Eingrenzung auf einen Mindestzeitraum. Vielmehr ist der Zweck des Aufenthalts an der Universität Hamburg maßgeblich für die Notwendigkeit der Vertragsschließung.
Das erforderliche Formular in deutscher und englischer Sprache sowie Informationen zum Gastrecht finden Sie im KUS-Portal.
Wer kann in meiner Einrichtung einen Gastvertrag ausstellen?
Bitte kontaktieren Sie für die Ausstellung eines Gastvertrages abhängig von Ihrer Fakultät Ihr Dekanat/Dekanatsbüro bzw. Ihre Fachbereichsleitung:
Fakultät für Rechtswissenschaft
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fakultät für Geisteswissenschaften
Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
Fakultät für Betriebswirtschaft