Internationale Forschende
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen rund um Ihren Forschungsaufenthalt an der Universität Hamburg. Für Ihre Fragen steht Ihnen der Welcome Service gerne zur Verfügung. Bitte registrieren Sie sich bei uns, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Vorbereitung und erste Schritte
Wissenschaftliche Betreuung finden
Sie planen einen Forschungsaufenthalt oder eine Promotion an der Universität Hamburg und sind auf der Suche nach wissenschaftlicher Betreuung für Ihren Aufenthalt? Informationen zur Kontaktaufnahme mit einem potenziellen Betreuer bzw. einer potenziellen Betreuerin finden Sie auf Euraxess Germany.
Sie möchten an der Universität Hamburg promovieren? Die Beratung zur Nachwuchsförderung informiert Sie zur Vorbereitung Ihrer Promotion an der Universität Hamburg und wie Sie einen Betreuer bzw. eine Betreuerin finden können.
Einreise nach Deutschland
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für die Einreise nach Deutschland zu Forschungszwecken bzw. zu Promotionszwecken ein Visum beantragen müssen.
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie normalerweise ein Einreisevisum. Dieses Visum sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Für Staatsangehörige aus bestimmten Ländern ist kein Visum zur Einreise nötig: z.B. Australien, alle EU-Staaten, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Republik Korea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA.
- Bitte informieren Sie sich über die Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit auf der mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amts, was für Ihre Staatsangehörigkeit aktuell gültig ist. Auf dieser Internetseite finden Sie auch alle Informationen für die Visabeantragung.
- Bitte informieren Sie sich auf der Website der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über spezielle Hinweise.
- Bitte beachten Sie, dass 3-monatige Schengen-Visa (Touristenvisum, Besuchsvisum,Geschäftsvisum, Sprachkursvisum ohne Studienabsicht) nicht in der Bundesrepublik Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden können. Vielmehr müssten Sie zunächst wieder ausreisen und könnten erst mit einem speziellen Visum der zuständigen Auslandsvertretung wieder einreisen.
Sollten Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen, müssen Sie bereits bei der Beantragung Ihres Einreisevisums nachweisen, dass Sie über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügen. Sollten Sie visumsfrei einreisen können, weisen Sie bei der Beantragung des Aufenthaltstitels Ihre ausreichende Finanzierung nach.
Forschende aus Drittstaaten, die einen Aufenthalt > 90 Tage planen, benötigen für ihren Antrag auf Visum und Aufenthaltstitel eine Aufnahmevereinbarung. Bitte fragen Sie ihr gastgebendes Institut danach.
Mitreisende Familienmitglieder
Beantragung eines Visums für mitreisende Familienmitglieder
Familienmitglieder mit Staatsangehörigkeit eines EU-Landes bzw. eines EWR-Landes benötigen kein Visum zur Einreise sowie keinen Aufenthaltstitel, wenn diese Sie während Ihres Aufenthaltes begleiten möchten.
Wenn drittstaatsangehörige Familienmitglieder Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland begleiten sollen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die Notwendigkeit der Beantragung eines Visums für Ihre Familienmitglieder. Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch im Hamburg Welcome Portal.
Für Drittstaatsangehörige aus bestimmten Ländern ist kein Visum zur Einreise nötig: z.B. Australien, Großbritannien, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Republik Korea, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA.
Wenn Ihre Familienmitglieder ein Visum benötigen, um Sie bei Ihrem Aufenthalt begleiten zu können, ist es sinnvoll, dass Sie und ihre Familienmitglieder gemeinsam Ihre Visa beantragen.
Erkundigen Sie sich bitte auch vorab auf den Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, welche Regelungen für die Verwendung Ihrer Urkunden in Deutschland gelten.
Beantragung eines Aufenthaltstitels für mitreisende Familienmitglieder
Für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage), müssen ihre mitreisenden Familienmitglieder nach der Ankunft in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Hamburg Welcome Portal. Bitte denken Sie daran, Dokumente wie z.B. Ihre Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder mit nach Deutschland zu bringen.
Arbeitserlaubnis für Ehepartnerinnen und Ehepartner
Drittstaatsangehörige Ehepartnerinnen oder Ehepartner, die einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug besitzen, dürfen in Deutschland arbeiten und benötigen keine zusätzliche Arbeitserlaubnis.
Wohnen
Bei unserem Wohnraumservice finden Sie Informationen rund um das Thema Wohnen.
Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland forschen bzw. für ein Promotionsstudium eingeschrieben sind, müssen Sie ausreichend krankenversichert sein. Dies müssen Sie u.a. bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels nachweisen.
Reisekrankenversicherungen decken die gesetzlichen Anforderungen in der Regel nicht ab und dienen höchstens zur Einreise nach Deutschland bzw. für Aufenthalte bis zu maximal 90 Tagen.
Die Krankenversicherung ist einer der fünf Pfeiler des Sozialversicherungssystems in Deutschland (die anderen vier sind: Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung). Sie gliedert sich in zwei Arten von Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung.
Welche Art von Krankenversicherung Sie wählen können oder müssen, hängt davon ab, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten und auf welche Art Sie Ihren Aufenthalt finanzieren. Auch ob Sie einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Drittstaat angehören ist mitentscheidend.
Wenn Sie an der Universität Hamburg promovieren, können Sie sich außerdem im Beratungszentrum Soziales und Internationales des Studierendenwerkes Hamburg beraten lassen.
Weitere nützliche Links:
- Hamburg Welcome Portal
- Übersicht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
Wohnsitz in Hamburg anmelden
Wenn Sie neu nach Hamburg ziehen, müssen Sie Ihre Wohnadresse in einem der Kundenzentren anmelden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft in Hamburg geschehen. Sie können online einen Termin bei einem der Kundenzentren in Hamburg buchen. Die zur Anmeldung notwendigen Formulare erhalten Sie online.
Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie in diesem Video.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, sondern zum Beispiel in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, sind andere Einwohnermeldeämter für Sie zuständig.
Rundfunkbeitrag
Für jede Wohnung muss in Deutschland der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Auch wenn Sie in einem Studierendenwohnheim wohnen, zählt Ihr Zimmer, sofern dieses nicht Teil einer WG ist, wahrscheinlich als eigene Wohnung und ist daher beitragspflichtig. Eine Befreiung von der Beitragspflicht kann aus bestimmten Gründen in Ausnahmefällen erfolgen. Bitte informieren Sie sich über die genauen Regelungen zur Beitragspflicht auf der Website zum Rundfunkbeitrag. Auf der Website finden Sie auch mehrsprachige Informationen.
Bankwesen
In Deutschland werden viele Geschäfte bargeldlos über ein Bankkonto abgewickelt. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, ist es ratsam, ein Bankkonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen. So können laufende Zahlungen, wie zum Beispiel Miete und Strom, automatisch von diesem Bankkonto abgebucht oder von Ihnen überwiesen werden.
Das Girokonto ist dabei die häufigste und praktischste Kontoart.
Konteröffnung
Die Eröffnung eines Girokontos ist meist unkompliziert. Folgende Dokumente müssen Sie hierzu vorlegen:
- Meldebescheinigung
- Ausweis
- Studierendenausweis oder Nachweis über die Zulassung als Promovierende oder Promovierender
- Ein Einkommensnachweis vereinfacht die Eröffnung eines Kontos (Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Stipendiumsnachweis).
Banken erheben in der Regel Kontoführungensgebühren. Diese unterscheiden sich von Bank zu Bank und je nach Serviceumfang des Kontoangebots. Ein Vergleich der Banken und Kontoangebote kann sich also lohnen.
Eurocheck Karte/Maestro Karte
Kurz nach Eröffnung Ihres Kontos werden Sie eine Eurocheck-Karte (EC-Karte), bzw. Maestro-Karte und eine PIN-Nummer erhalten. Die EC-/Maestro-Karte kann für bargeldlose Zahlungen oder für Abhebungen von einem Bankautomaten in Deutschland oder im Ausland verwendet werden. Die Maestro-Karte ist beliebter und weiter verbreitet als Kreditkarten.
Für Abhebungen von einem Automaten Ihrer Bank oder Bankengruppe wird Ihnen keine Gebühr berechnet, jedoch bei Bargeldabhebungen bei einer anderen Bank. Die Gebühren betragen normalerweise zwischen zwei und fünf Euro. Im Ausland sind die Gebühren höher.
Kreditkarte
Kreditkarten sind in Deutschland nicht so beliebt wie in anderen Ländern. In kleineren Geschäften werden sie häufig nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Hamburg Welcome Portal.
Während des Aufenthaltes
Aufenthaltstitel
Wenn Sie mit einem Visum nach Deutschland eingereist sind oder für 90 Tage visumsfrei einreisen durften, müssen Sie innerhalb der ersten Wochen nach Ihrer Ankunft Ihren Aufenthaltstitel beantragen, sofern Ihr Aufenthalt für länger als 90 Tage geplant ist. Einen Aufenthaltstitel können Sie beantragen, nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg angemeldet haben.
Um einen Termin zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels zu vereinbaren, nutzen Sie bitte den Online Service „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen alle wichtigen Unterlagen dafür vorliegen. Diese können Sie mit dem Online Service bereits an die Behörden übermitteln. Nach dem Abschluss des Online Service erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen.
Nachdem Sie Ihren Aufenthaltstitel nach Ihrer Ankunft in Hamburg beantragt und erhalten haben, müssen Sie diesen regelmäßig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern.
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Promotion müssen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde informieren. In Abhängigkeit von Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel bieten sich Ihnen verschiedene Optionen für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an den Welcome Service: Registrierungsformular.
Rechte und Pflichten des Aufenthaltstitels (Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal, §18b AufenthG, §18d AufenthG)
Rechte:
- Sie dürfen unbegrenzt häufig aus Deutschland aus- und wieder einreisen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie sich nicht länger als 6 Monate am Stück außerhalb von Deutschland aufhalten dürfen. Sonst erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis.
- Sie dürfen einen Forschungsaufenthalt im Ausland absolvieren und genießen hierfür innerhalb der EU erleichterte Visabedingungen. Sollten Sie länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands forschen, informieren Sie bitte Ihre zuständige Ausländerdienststelle.
Pflichten:
- Achten Sie darauf, Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern.
- Informieren Sie Ihre zuständige Ausländerdienststelle über Änderungen in Ihrem Status (z.B. Änderung der Finanzierung)
Rechte und Pflichten des studentischen Aufenthaltstitels (Promotion), §16b AufenthG
Rechte:
- Sie dürfen an 140 ganzen oder 280 halben Tagen pro Kalenderjahr eine Nebentätigkeit ausüben. Allerdings gilt dies nur für angestellte Nebentätigkeiten. Freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Übersetzungen, Sprachunterricht auf Stundenbasis) müssen durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.
- Sie dürfen unbegrenzt häufig aus Deutschland aus- und wieder einreisen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie sich nicht länger als 6 Monate am Stück außerhalb von Deutschland aufhalten dürfen. Sonst erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis.
- Sie dürfen einen Forschungsaufenthalt im Ausland absolvieren und genießen hierfür innerhalb der EU erleichterte Visabedingungen. Sollten Sie länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands forschen, informieren Sie bitte Ihre zuständige Ausländerdienststelle.
Pflichten:
- Achten Sie darauf, Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern.
- Informieren Sie Ihre zuständige Ausländerdienststelle über Änderungen in Ihrem Status (z.B. Änderung der Finanzierung, Abschluss der Promotion).
- Achten Sie darauf, dass die Gesamtdauer für eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (Promotion) bei 5 Jahren liegt.
- Nebentätigkeit an 140 ganzen oder 280 halben Tagen pro Kalenderjahr erlaubt => selbstständige Tätigkeit muss durch die Ausländerbehörde genehmigt werden
Finanzierung eines Forschungsaufenthaltes
Die Hamburg Research Academy berät zu Finanzierungsmöglichkeiten rund um die Promotion und die Postdoc-Phase.
Das Portal Research in Germany hält ebenfalls umfangreiche Informationen zur Finanzierung für internationale Postdocs sowie für internationale Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler bereit.
Während Ihrer Promotion bzw. Ihrer Zeit als Forschende/r können durch Forschungsreisen, Konferenzbesuche o.ä. zusätzliche Kosten anfallen.
Internationale Forschende der Universität Hamburg können sich im Referat Nachwuchsförderung zur Promotions- und Forschungsförderung beraten lassen.
Forschen mit Familie
Das Familienbüro der Universität Hamburg bietet Unterstützung und Beratung bei familiären Angelegenheiten. Ein persönlicher Kontakt kann oft hilfreich sein, um Unsicherheiten und mögliche Probleme zu besprechen, z.B. bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Des Weiteren stellt das Büro Informationsmaterialien in Form von Flyern und Broschüren zur Verfügung.
Kinder
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für Sie ausführliche Informationen zu Schwangerschaft und Mutterschutz, der Elternzeit und Ihrem Anspruch auf Kindergeld in einer Broschüre zusammengestellt.
Kinderbetreuung
Die Kindertagesstätten wurden in Hamburg stark ausgebaut. Die Kosten hängen von den Einkommensverhältnissen beider Elternteile ab und können über das Kita-Infosystem der Stadt Hamburg unverbindlich abgeschätzt werden.
Schulbesuch
Sie ziehen mit schulpflichtigen Kindern nach Hamburg? Das Hamburg-Portal informiert Sie ausführlich über das breitgefächerte Schulangebot. Hamburg verfügt zudem über eine Vielfalt an bilingualen Kitas und über ein international ausgerichtetes Schulangebot.
Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Während Ihrer Promotion bzw. Ihrer Zeit als Forschende/r kann es zu Situationen kommen, in denen Sie sich Unterstützung oder Beratung suchen möchten. Die Universität Hamburg bietet vielfältige, professionelle und vertrauliche Beratungsangebote. Zudem gibt es weitere Beratungsstellen in Hamburg.
Universitäre Beratungsstellen
- Beratungszentrum für Gesundheit und Zusammenarbeit
Die Angebote des Beratungszentrums richten sich an alle Beschäftigten der Universität Hamburg. Das Beratungszentrum bietet Beratung und Unterstützung hinsichtlich der betrieblichen Gesundheitsvorsorge,
Konfliktprävention und -beratung sowie Sozialberatung, Suchtprävention und sexualisierte Diskriminierung. Ergänzend zur Beratung werden Workshops und Vorträge angeboten. - Familienbüro für Beratung zum Thema Wissenschaft mit Kind
Das Familienbüro der Universität Hamburg bietet Beratung und Unterstützung u.a. für schwangere Postdocs und Juniorprofessorinnen, Postdocs und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen mit Kind und Postdocs und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, die Angehörige pflegen.
Weitere Beratungsstellen in Hamburg
- Mieter helfen Mietern
Hilfe bei Problemen mit Mietvertrag/Vermietern. Mitgliedschaft erforderlich. Anhand Ihrer mitgebrachten Unterlagen beantworten Juristinnen und Juristen Ihre Fragen, klären Sie über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen bei der Formulierung eines Briefes. - Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Hamburg berät in vielen Fragen, die zum Beispiel den Rundfunkbeitrag, Versicherungen oder Mobilfunkverträge betreffen. Eine Übersicht über die Beratungsthemen findet sich auf der Website der Verbauchernetrale Hamburg e.V. - ÖRA Öffentliche Rechtsauskunft
Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten; beraten werden Menschen, die in Hamburg leben oder arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen. - Frauenberatungsstelle BIFF
Eine Beratungsstelle für Frauen zu Partnerschaft und Familie, Trennung/Scheidung, Alleinerziehende, Gewalterfahrungen, Konflikte am Arbeitsplatz
Deutsch und andere Sprachen lernen
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten in Hamburg Deutsch (oder eine andere Sprache) zu lernen.
Auf folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Kursangebot der Universität.
Angebote für Deutsch als Fremdsprache
Kurse ab Sprachniveau A1 und A2 Allgemeinsprachen UHH (Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an diesen Kursen Gebühren anfallen).
Sonderkurse des Sprachenzentrums der UHH, die sich speziell an internationale Forschende und Promovierende richtet.
Kurse ab Sprachniveau B1 des Sprachenzentrums der UHH.
Sprachcafé und Sprachtandems bei PIASTA (für Promovierende).
Angebote für weitere Fremdsprachen
Kursangebot Moderne Fremdsprachen des Sprachenzentrums der UHH.
Neben der Universität gibt es weitere Möglichkeiten an einem Sprachkurs teilzunehmen, entweder in Form eines Online-Angebotes als App oder durch weitere Anbieter von Sprachkursen. Erfahren Sie mehr darüber im Hamburg Welcome Portal.
Campusleben
Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Wenn Ihr Forschungsaufenhalt mindestens vier Wochen dauert, können Sie einen Bibliotheksausweis zur Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek erhalten. Den Bibliotheksausweis können Sie entweder online oder persönlich am Schalter im Erdgeschoss der Staats- und Universitätsbibliothek beantragen. Eine Liste der Unterlagen, die Sie für die Beantragung des Bibliotheksausweises benötigen, finden Sie unter dem Punkt "Voraussetzungen/Unterlagen" auf der Website.
Wenn Sie als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universität Hamburg sind, benötigen Sie für die Beantragung zusätzlich zu den auf der Website genannten Unterlagen noch die Bescheinigung für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Eine Vorlage für die Bescheinigung finden Sie unter dem Punkt „Zusätzliche Unterlagen“ auf der Website. Diese muss von Ihrem Institut an der Universität Hamburg unterschrieben und gestempelt werden.
Hochschulsport
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Hochschulsports.
Mensen
Die Mensen auf den Campus der Universität werden vom Studierendenwerk Hamburg betrieben. Studierende und Bedienstete erhalten in den Mensen vergünstigte Preise. Das Studierendenwerk stellt auf seiner Website Informationen zum gastronomischen Angebot bereit.
Leben in Hamburg
Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie Informationen rund ums Leben in Hamburg
Ende des Aufenthaltes
Nach Ihrem Aufenthalt an der Universität Hamburg möchten Sie in Ihr Heimatland zurückkehren? Oder Sie haben eine Stelle in einem anderen Land gefunden? Achten Sie darauf dass Sie ähnlich wie bei Ihrer Ankunft in Hamburg auch bei der Abreise einige administrative Schritte absolvieren müssen:
- Wohnung kündigen
- ggf. Verträge für Wasser / Heizung / Strom kündigen
- Rundfunkbeitrag: Wohnung abmelden
- Bankkonto auflösen
- Verträge mit Versicherungen kündigen
- Abmeldung der Adresse
Karriere
Karriere planen
Wenn Sie einen Vertrag mit der Universität Hamburg haben, können Sie auf die Unterstützung der Personalentwicklung zurück greifen.
Das Career Center der Universität Hamburg bietet Beratung, Coaching und Workshops zum Berufseinstieg für Studierende und Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg an.
Die Hamburg Research Academy bietet Veranstaltungen zum Thema Karriere für Promovierende und Postdocs an.
Die Initiative Make it in Germany ist ein Informationsportal für internationale Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten.
Die Fachstelle Migrantenökonomie informiert und berät internationale Studierende und Absolventinnen und Absolventen bei Gründungsvorhaben in Deutschland.
Arbeit und Leben Hamburg berät allgemein zu Rechten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Fragen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen werden im IQ Projekt "Faire Integration" beantwortet.
Kompetenzen erweitern
Egal ob Sie Ihre überfachlichen Kompetenzen erweitern oder Lehrerfahrung sammeln möchten – ein vielfältiges Angebot hilft Ihnen weiter.
Außerdem ist die Teilnahme an Seminaren immer eine gute Gelegenheit, andere Forschende mit ähnlichen Fragen kennen zu lernen und sich auszutauschen.
Hamburg Research Academy: Überfachliche Qualifizierung, Vernetzungsangebote, Beratung
Personalentwicklung: Beratung, überfachliche Workshops, Vorträge
Hamburger Zentrum für universitätes Lehren und Lernen: Weiterqualifierung für die Lehre, Beratung, Vorträge
Career & Qualification Center (CQC): Seminare, Workshops, Beratung zu Fragen rund um den Berufseinstieg und Bewerbungsunterlagencheck
Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg: Führungen und Schulungen in der Stabi und den Fachbibliotheken
Informationen für Ihre Promotion
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an der Universität Hamburg. Für die weitere Planung Ihres Promotionsvorhabens wenden Sie sich bitte an die Fakultät, an der Sie promovieren möchten:
Fakultät für Rechtswissenschaft
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Medizinische Fakultät
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Fakultät für Geisteswissenschaften
Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
Fakultät für Betriebswirtschaft
Wenn Sie Fragen zur Promotion allgemein haben, können Sie sich für Beratung an die Hamburg Research Academy wenden.