Förderprogramme International
Sie möchten Ihre Zusammenarbeit mit einem internationalen Partner im Bereich Studium und Lehre oder im Rahmen der Nachwuchsförderung intensivieren? Sie möchten internationale Mobilitäten initiieren? Sie suchen Möglichkeiten ausländische Gastwissenschaftler einzuladen oder auch selbst diesbezüglich ins Ausland zu gehen? Wir unterstützen Sie bei:
- der Suche und Auswahl des passenden Förderprogramms für Ihr Vorhaben (DAAD, Erasmus+, Alexander von Humboldt Stiftung)
- der Antragstellung in Programmen des DAAD und Erasmus +
- der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu Förderprogrammen
- dem Unterschriftsmanagement bei Zuwendungsverträgen und bei Stellungnahmen der Hochschulleitung zu Projektanträgen
Programme mit ihren Zielen, Bedingungen und Fördermöglichkeiten
Strukturprogramme im Bereich Forschung und Lehre
Bachelor Plus- Programm zur Einrichtung vierjähriger Bachelorstudiengänge mit integriertem Auslandsljahr (DAAD)
Ziel/ Struktureffekt:
- Internationalisierung der Lehre deutscher Hochschulen durch die Entwicklung von 4-jährigen Bachelor-Studiengängen mit integriertem Auslandsstudienjahr (Studiensemester / Praxissemester)
- Erwerb von 240 Credits und Vermittlung einer besonderen internationalen Qualifikation
- Steigerung der Mobilität deutscher Studierender und Erweiterung der Vielfalt an deutschen Hochschulen
Bedingungen:
- 4 Jahre Regelstudienzeit; einjähriger integrierter Auslandsaufenthalt
Förderung:
- Ges. bis zu 50 000 Euro im ersten Jahr, dann 80 000 pro Hochschuljahr
- Strukturmittel (wissenschaftliches bzw. administratives Personal, Tutoren und Sprachlehrer, Reisekostenpauschalen für Arbeitstreffen an der ausländischen Partnerhochschule, Sachmittel (bis zu 3.000 €) sowie Akkreditierungskosten, Kurzzeitdozenturen (2 Wochen bis 3 Monate, in beide Richtungen)
- Mobilitätsmittel für dt. Studierende (i.d.R. 300 Euro, Versicherungs+Reisekostenpauschale, ggf. Studiengebühren)
Ausschreibung jährlich im Juni, Antragsschluss voraussichtlich September
ISAP - Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (DAAD)
Ziel/Struktureffekt:
- effektiver credit transfer mit ca. 30 Leistungspunkten gemäß ECTS/Semester in Bachelor- und Master-Studiengängen
Bedingungen:
- Teilnahme von mind. drei deutschen Studierenden je Gruppe, die gleichzeitig an der Partnerhochschule studieren, Reziprozität bei der Anzahl der Austauschstudierenden (3 ↔ 3), Erwerb von ca. 30 Credits pro Semester, sichere Anerkennung der Prüfungsleistungen, Studiengebührenermäßigung, Kooperationsvereinbarung
Förderung:
- deutsche Studierende: Stipendienmittel
- ausländische Studierende (nur für Entwicklungs- und Schwellenländer): Zuschuss
- Strukturausgaben (dt./ausl. Kurzzeitdozenturen, Tutorien, Sprachkurse, Anbahnungs- und Kontaktreisen für die deutsche Seite, KEIN Projektpersonal)
Sonstiges:
offen für alle Partnerländer außerhalb ERASMUS und Brasilien, Laufzeit unbegrenzt, Verlängerungsanträge i. d. R. alle 2 Jahre, (Projekte, die in Folge mind. 4 Jahre erfolgreich gefördert wurden, jew. 4 weitere Hochschuljahre)
Ausschreibung jährlich im Juni, Antragsschluss voraussichtlich Oktober
Doppelabschlussprogramm - integrierte Studiengänge mit Doppelabschluss (DAAD)
Ziel/Struktureffekt:
- Aufbau von Bachelor- und Master-Studiengängen mit double/joint degree (gemeinsame Curriculaentwicklung)
Bedingungen:
- Vorbereitungsphase: Kooperationsvereinbarung bzw. Absichtserklärung (LOI),Vereinbarung über Studiengebühren (Erlass, mind. 50%-Reduktion), überzeugendes curriculares sowie strukturelles Konzept
- Förderphase: Kooperationsvereinbarung, Darstellung des zwischen den Hochschulen vereinbarten Curriculums für den gemeinsamen Studiengang (Profilbeschreibung, Qualifikationsziele, etc.), MA: mind. 1 Semester Studium an Partnerhochschule; BA: mind. 2 Semester, Vereinbarung über Zulassung der Studierenden, Anrechnung der im Ausland erworbenen, Leistungen, joint/double degree, Diploma Supplement, Nachweis von Studierendenmobilität in beide Richtungen/ausgewogene Austauschzahlen (5 ↔ 5),(fach)sprachliche Vorbereitung der Studierenden sowie fachliche und außerfachliche Betreuung, gemeinsame Studien- und Prüfungsregelungen, durchgeführte oder geplante jeweilige Akkreditierung des Doppelabschlussstudiengangs
Förderung:
- Vorbereitungsphase: bis zu 10.000 Euro/ Förderjahr Strukturmittel, Personalkosten, Sachmittel)
- Förderphase: i.d.R. bis zu 50.000 €/Förderjahr für Strukturmittel (= Personalausgaben, Sachmittel, etc.) und Stipendienmittel für deutsche Studierende
Ausschreibung jährlich ab Oktober, Antragsschluss voraussichtlich Januar/ Februar
Joint Master Degrees (Erasmus+)
Ziel: Angebot hochwertiger, internationale Studienprogramme mit 60,90 oder 120 ECTS durch ein internationales Konsortium von Hochschulen, ggf. weiteren Partnern mit spezifischer Expertise
Bedingungen:
- Teilnehmende Institutionen müssen rechtlich MDs vergeben dürfen (mind. 3 Partner aus 3 Ländern)
- Ges. Studienprogramm muss von allen nationalen Autoritäten anerkannt werden
- Erfolgreicher Abschluss führt zur Verleihung
- eines Joint Degree, z.B. eine Urkunde von mind. 2 Universitäten zweier Teilnehmerländer
- Mehrerer Degrees, z.B. mind. 2 Urkunden von 2 Hochschulen zweier Teilnehmerländer
- In der Bewerbungsphase:
- Gemeinsame Studienprogramme müssen bereits vorliegen und die Anerkennung muss bereits abgeschlossen sein
- Sehr selektiver Auswahlprozess
- Die Studienphase muss in mind. 2 Partnerländern absolviert werden
Förderung:
- Beitrag zum Studiengangs-Management
- 13-20 Stipendien und 4 Gastdozenturen pro Studiendurchgang
Antragsschluss: jährlich im März
Gastdozentenprogramm - Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen
Ziel: Internationalisierung der deutschen Hochschulen und Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre
Bedingungen:
- Vorhergehende Überprüfung des Kandidaten und Einigung
- Inhaltliche Betreuung und organisatorische Durchführung liegt bei der Hochschule
- Modell A Individualförderung (3-24 Monate): mind. 10% Eigenbeteiligung
- Modell B Gastlehrstühle: min. 30% Eigenbeteiligung
Hinweis: Bei erfolgreicher Antragstellung ist die Finanzierung des Eigenbetrags über die Abteilung Internationales möglich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Frau Kristin Günther.
Förderung:
- Modell A Individualförderung (3-24 Monate): Arbeitgeber brutto+ Sozialversicherungsbeiträge
- Modell B Gastlehrstühle: 70% Arbeitgeber brutto+ Sozialversicherungsbeiträge
- A+B: RK-Pauschale (auch für Familie bei 2 vollen Semestern), Mobilitätspauschale pro Semester 500 Euro, Veranstaltungen im Rahmen der Gastdozentur max. 3000 Euro
Antragsschluss: jährlich 15. Januar, 15. Juli
Strategische Partnerschaften (Erasmus+)
- unterstützen die Entwicklung, Transfer und/ oder Einführung innovativer Methoden auf organisationaler/lokaler/ regionaler/ nationaler oder europäischer Ebene mit bis zu 450 000 Euro bei max. Projektdauer von 3 Jahren
Ziele (u.a.):
- Verstärken der Qualität und Relevanz der Lernangebote durch neue und innovative Ansätze und Unterstützung der Verbreitung von best-practice
- Verankerung der Bereitstellung und Prüfung von Kernkompetenzen
- Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Lernangebote und Qualifizierungen Unterstützung der Annahme innovativer Methoden in der Bildung durch Unterstützung von personalisierten Ansätzen für Lernen, kollektiv-Lernangeboten, strategischer Nutzung von ICT…
- Entwicklung gemeinsamer innovativer Studiengänge
Bedingungen:
- Projektanträge sollten ein oder mehrere Ziele und Prioritäten des Programms treffen
- Projektanträge sollten für die Ziele der EU-Bildungs-und Politikagenden relevant sein
- Mind. 3 Partner aus 3 EU Ländern (inklusive Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Schweiz, Türkei)
Förderung:
- Max. 450 000 Euro bei einer Projektdauer von 3 Jahren
- Personal- und Reisekosten, Sachkosten, Kosten für Mobilitäten und Trainings (verschiedene Pauschalen je Sachkostenkategorie)
Antragsschluss: jährlich im April
Sommerschulen und Kurzaufenthalte
Sommerakademien in Deutschland (DAAD)
Ziel: Internationalisierung der deutschen Hochschulen und Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre
Bedingungen:
- Dauer mind. 14 Tage
- Landeskundliches Begleitprogramm
- Internationale TN mind.50% (mehrere Länder)
- Kursangebot sollte kontinuierlich über mehrere Jahre laufen
Förderung:
- Max. Fördersumme 25 000 Euro
- Lebenshaltungskosten: 250 Euro pro TN und Woche
- RK-Pauschale
- Kursgebührenpauschale: je 500 Euro pro TN bis max. 5000 pro Sommerakademie
Ausschreibung jährlich im Juni, Antragsschluss voraussichtlich September
Weitere Informationen
Interdisziplinäre Sommerakademien und Symposien (Volkswagenstiftung)
Ziel: Behandlung neuer wissenschaftlicher Ideen und Forschungsansätze und Ermutigung zur Nutzung innovativer Veranstaltungsformate
Bedingungen:
- ein interdisziplinärer und internationaler Kontext,
- eine aktive Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Doktoranden und Post-Doktoranden) sowie
- eine signifikante Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen sowohl unter den Vortragenden als auch den Teilnehmenden.
Förderung:
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Miete von Räumlichkeiten
- Fahrtkosten (zu kostengünstigen Tarifen) der Teilnehmer/innen und Referenten/innen Mittel für Kinderbetreuungskosten, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen
- Mittel zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung, einschließlich der Erstellung von Arbeitsmaterialien, deren Veröffentlichung im In-ternet oder ggf. deren Vervielfältigung
Antragsschluss: für Sommerschulen jederzeit
Sommerakademien im Ausland (DAAD)
Ziel: Internationalisierung der deutschen Hochschulen und Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre
Bedingungen:
- Vorrangige Zielländer (Brasilien, Korea, u.a.)
- Dauer 2-4 Wochen
- 10-30 TN
- Anbindung an Partnerhochschule (Kooperationsvertrag, Eigenbeteiligung Partner z.B. durch Räumlichkeiten)
- Kern-Lehrprogramm 70% durch dt. Lehrende
- Aktives Begleitprogramm
- Bewerbung muss allen fachlich Qualifizierten möglich sein
Förderung:
- Max. Fördersumme 25 000 Euro
- Reisen der Dozenten an die Partnerhochschule,
- Sachmittel (Werbung, Material, Honorare, lokale Kosten der Partnerhochschule und dergl.)
Ausschreibung jährlich im Juni, Antragsschluss voraussichtlich September
Kongress- und Vortragsreisen (DAAD)
Wer wird gefördert?
- durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte WissenschaftlerInnen, Promovierende, Emeriti, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland ist
- deutsche StipendiatInnen, die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und keine anderweitige Finanzierung für Kongressreisen erhalten können
Was wird gefördert?
länderabhängige Reisekostenpauschale, Aufenthaltskostenpauschale, Tagungsgebühren (Earlybird-Rate)für max. 8 Kongress bzw. Vortragstage
Was sind die Voraussetzungen?
- Aktive Teilnahme an der Veranstaltung
- Vortrags- oder Posterpräsentation
Wann bewerben?
- spätestens 4 Monate vor Beginn des Kongresses
- spätestens 1 Monat vor Reiseantritt bei Vortragsreisen
Programme mit regionalem Schwerpunkt
Programme des Projektbezogenen Personenaustauschs
Ziele:
- Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen deutschen und ausländischen Forschergruppen
- Ausbau etablierter oder Aufbau neuer Kooperationen
- Fortbildung, Spezialisierung und Internationalisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Empfohlen für:
- Projekte von kleineren oder mittleren Forschungsteam mit hohem Nachwuchsanteil
- synergetische Zusammenarbeit zwischen zwei Forschungsgruppen
- Forschungsprojekte mittlerer Dauer (1-3 Jahre, variiert nach Region)
Förderung:
- Personenbezogene Mobilitätskosten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Reise- und Aufenthaltskosten)
- Zwei Finanzierungsarten, je nach Projektpartner: Finanzierung von Reise und Aufenthalt für dt. Projektpartner/ Finanzierung der Reise der dt. Partner und des Aufenthalts des ausländischen Partners
Antragsberechtigte:
Hochschullehrer/innen und promovierte Wissenschaftler/innen
Ausschreibungen und weitere Informationen: Projektdatenbank DAAD
Weitere Programme des DAAD
- AGGN - African Good Governance Network (Antragsschluss: jährlich 15. November)
- Transformation: Hier werden verschiedene Kooperationsmöglichkeiten gefördert, u.a. Deutsch-Arabische Forschungspartnerschaften oder gemeinsame Masterstudiengänge
- Go East – Semesterstipendien
Informationen zu weiteren Förderprogrammen in der DAAD- Datenbank: Programme der Projektförderung.
Bei internationale Vorhaben, die ausschließlich der Forschung dienen, unterstützen Sie die Kolleginnen der EU-Forschungsförderung.
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf den folgenden Programmportalen:
Zuwendungsverträge und Antragstellungen mit Zustimmung der Hochschulleitung
In der Abteilung Internationales als zentraler Einrichtung der Präsidialverwaltung werden aus den Fakultäten und Instituten der Universität eingereichte Drittmittelanträge koordiniert und die ggf. aus erfolgreichen Anträgen hervorgehenden Zuwendungsverträge im Hinblick auf das sog. Unterschriftenmanagement bearbeitet. Dazu gehört, dass bei Drittmittelanträgen der Drittmittelgeber in der Regel eine billigende Stellungnahme der Hochschulleitung verlangt.
Die o. g. Drittmittelanträge umfassen hauptsächliche Programme des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) und Programme im Rahmen von Erasmus+ (z.B. Strategische Partnerschaften, Thematische Netzwerke).
- Bei Forschungsvorhaben ist die Abteilung 4 zuständig (Wissenschafts- und Forschungsförderung).
- Im Bereich Erasmus-Mobilitäten ist die Erasmus-Koordinatorin bzw. der Erasmus-Hochschulkoordinator in der Abteilung Internationales zuständig.
Unterschriften für Drittmittelanträge
Im Rahmen der o.g. Drittmittelanträge verlangt der Drittmittelgeber in der Regel eine nachgewiesene Kenntnisnahme durch das Präsidium der Universität. In diesem Fall kümmern wir uns sehr gerne um die Einholung der notwendigen Unterschriften. Senden Sie uns dazu bitte:
- Antragsunterlagen inklusive des Budgets
- Schriftliche Bestätigung über das Einverständnis des Dekanats mit der Antragstellung und die Versicherung, dass aus dem Zentralhaushalt der Universität keine Mittel für das beantragte Projekt in Anspruch genommen werden
Bitte beachten Sie, dass in der Verwaltung verschiedene Stellen involviert sind und planen Sie 8-10 Tage Bearbeitungsdauer ein.
Unterschriften für Zuwendungsverträge
Das Unterschriftsverfahren zu Zuwendungsverträgen im Rahmen internationaler Kooperationen (DAAD, Erasmus +, ggf. weitere nicht die Forschung betreffend) wird durch die Abteilung 5 koordiniert. Sehr gerne kümmern wir uns um die Einholung der Unterschriften und den Kontakt zur Drittmittelverwaltung. Senden Sie uns dazu bitte:
- Den Zuwendungsvertrag
- Sofern noch nicht im Rahmen der Antragstellung geschehen: die Antragsunterlagen inklusive des Budgets und eine kurze Bestätigung des Einverständnisses Ihres Dekanats mit der Versicherung, dass aus dem Zentralhaushalt der Universität keine Mittel für das bewilligte Projekt in Anspruch genommen werden.