Internationale Lehr- und Lernformate
Im Rahmen der Förderlinie "Internationale Lehr- und Lernformate (ILLF)" unterstützt die Abteilung Internationales international ausgerichtete Lehr- und Lernformate, die in Zusammenarbeit mit strategischen Partnerhochschulen, den Potenzialpartnern sowie mit anderen internationalen Partnerhochschulen, die für die Fakultäten von strategischer Bedeutung sind, durchgeführt werden. Mit dem Ziel die Bildungszusammenarbeit auszubauen, weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und vor allem Studierende aller Gruppen in die strategischen Kooperationen einzubinden, soll mit der Förderlinie auf bestehende Wissenschaftskontakte aufgebaut werden. Die bestehenden internationalen strategischen, Potenzial- sowie Fakultätspartnerschaften der Universität Hamburg sollen auf diese Weise weiter ausgebaut werden.
Überblick
- Zielgruppe: Studierende aller Studierendengruppen (Bachelor/ Master/ Staatsexamen/ Promotion) der Universität Hamburg und von förderfähigen Partnerhochschulen; offen für alle Fächer
- Antragsfähig: Lehrende der Universität Hamburg
- Programmziele: Ausbau der internationalen Partnerschaften im Bereich der gemeinsamen Lehre; Anbindung von Studierenden an bereits bestehende Wissenschaftskooperationen; langfristiger Ausbau von internationalen Lehr- und Lernformaten als strategisches Mittel internationaler Zusammenarbeit
- Förderfähige Aktivitäten: Durchführung von Studienreisen (Incoming oder Outgoing, präsentische, blended oder rein virtuelle Formate)
- Fördermittel:
- bis zu EUR 12.000 für Präsenz- oder Blended-Formate pro Projekt für Reise- und Aufenthaltskosten; anteilig für organisatorische Kosten, Materialien, Exkursionen vor Ort
- bis zu EUR 5.000 pro Vorhaben bei rein virtuellen Formaten
- Antragsfrist:
- 16. September 2024 für Projekte, die im WiSe 2024/25 oder SoSe 2025 durchgeführt werden
- Die folgende Antragsfrist für Projekte im SoSe 2025 wird der 15. März 2025 sein
- Parallele Antragstellungen mit Hamburglobal Studienreisen bzw. Hamburglobal Individualförderung sind nicht möglich.
- Förderung ILLF: Studienreisen in Zusammenarbeit mit strategischen Partnerhochschulen, den Potenzialpartnern sowie mit anderen internationalen Partnerhochschulen, die für die Fakultäten von strategischer Bedeutung sind.
- Förderung Hamburglobal: Studienreisen ohne Einbeziehung der oben genannten Partner und Studienreisen ohne Partnerhochschulen
- Parallele Förderung über das DAAD-Programm „Studienreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland“ oder „Studienpraktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland“ ist möglich und wird befürwortet – bitte beachten Sie, dass es dabei nicht zu einer Doppelförderung bei DAAD- und ILLF-Mitteln kommen darf (z.B. 2x Reisekostenpauschale). Bei Rückfragen kommen Sie gern auf uns zu.
Informationen zur Beantragung
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Antragstellerin bzw. Antragsteller ist an der Universität Hamburg angestellt und aktiv in der Lehre tätig (regelmäßig als Professorin bzw. Professor). Bei Anträgen durch Postdocs oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ist eine Schirmherrschaft einer Professorin bzw. eines Professors nötig.
- Projekt wird gemeinsam durchgeführt mit Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer der Partneruniversität
- ILLF wird mit einer internationalen Partnerhochschule durchgeführt
- Mindestens fünf Studierende der Universität Hamburg sowie fünf Studierende der Partnerhochschule nehmen teil
- Gewünscht, aber nicht vorausgesetzt, wird eine Gegenfinanzierung der Partnerseite
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Im Falle von Studienreisen können auch für obligatorische und/oder regelmäßig vorgesehene Fahrten Zuschüsse beantragt werden. Reisen mit überwiegend touristischem Programm, Vortrags- und Kongressreisen sowie Simulations- und Wettbewerbsreisen können nicht gefördert werden. Zur besseren Einschätzung der Nachhaltigkeit des Projekts ist im Antrag darzustellen, ob die Fakultät/der Fachbereich eine Ko-Finanzierung der Studienreise oder des Projekts leistet bzw. ob die Antragstellerin/der Antragsteller sich darum bemüht hat.
Der Antrag muss enthalten:
- Deckblatt (.pdf)
- Darstellung des Vorhabens einschließlich seiner wissenschaftlichen Konzeptionierung
- Zeitplan
- Begründung der Auswahl der Studierenden
- Liste der Teilnehmenden (kann bis vier Wochen vor Durchführung nachgereicht werden)
- Kostenaufstellung (.xlsx)
- Bei Partnern, die keine strategischen Partner bzw. Potenzialpartner sind: Bestätigung des Dekanats, dass die Partnerhochschule von strategischem Interesse für die Fakultät ist
- Maximale Seitenzahl: zehn Seiten
Folgende Kriterien und Aspekte (Auswahl) fließen in die Entscheidung mit ein; sie zielen insbesondere auf eine nachhaltige Zusammenarbeit:
Formale Kriterien
- Einhaltung der Antragsfrist
- Passung der geplanten Aktivitäten in die Förderlinie (gemeinsame (virtuelle) Lehre + ggf. Studienreise, Block- oder Fachseminar, u.ä.)
Fachliche Qualität
- Vorhaben– Einbindung der Studierenden in Vorbereitung und ggf. Konzeptionierung
- Zeitplan / Programm
- Auswahl der Studierenden aufgrund der Qualität der Studienleistung und des inhaltlichen Engagements bei der Konzeption und Vorbereitung der Studienreise bzw. des Projekts
- Ist ein aktives Einbringen in das Programm der Reise bzw. des Projekts von Seiten der Studierenden vorgesehen (eigene kleine Forschungsprojekte, vorbereitete Inputs, Kontaktaufnahme mit Personen aus dem Partnerland im Vorfeld etc.)
- Erhalten die Studierenden Einblick in die wissenschaftliche Kultur/Scientific Community des Landes und der jeweiligen Disziplin sowie in zeitgemäße Forschungsprojekte/-ansätze? Internationale Vernetzung mit Studierenden an der Partneruniversität ist wünschenswert.
- Findet ein Austausch auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen statt?
Strategischer Mehrwert und Nachhaltigkeit der Maßnahme
- Bereits etablierte Kontakte oder vorangehende Projekte an bzw. mit der Partnerinstitution
- Beitrag zur Verstetigung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Partnereinrichtung
- Sichtbarkeit: Welche nachhaltige Bearbeitung finden die Reise bzw. das Projekt (Dokumentation, Evaluation, Umgang mit den auf der Reise erhobenen Daten etc.)?
- Geplante Weiterführung durch (anteilige) Drittmitteleinwerbungen mit der Partnerinstitution
Finanzplanung
- Kostenaufstellung
- Beteiligung von Fakultät und Partnereinrichtung, ggf. Drittmittel
- Eigenanteil der Studierenden
- Werden Kriterien im Sinne ökologischer Nachhaltigkeit und Suffizienz beachtet (Stehen Reisedauer und Flugentfernung in einem angemessenen Verhältnis? Werden CO2-Ausgleichszahlungen bei Flugreisen berücksichtigt?)
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Allgemeine Kriterien
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlegenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Verwendung der Finanzmittel:
- Für Reise- und Aufenthaltskosten von Studierenden der Universität Hamburg sowie eine wissenschaftliche Begleitperson (Veranstaltung an Partnerhochschule bzw. extern)
- Für Reise- und Aufenthaltskosten von Studierenden der Partnerinstitution sowie eine wissenschaftliche Begleitperson der Partneruniversität (Veranstaltung in Hamburg)
- Anteilig für Exkursionen vor Ort, Welcome-/Farewell-Veranstaltung oder andere anfallende Kosten im Rahmen der Organisation (maximal 15% der Gesamtfördersumme)
- Bewilligte Mittel können i.d.R. nicht an andere Universitäten (z.B. wenn sich das Anstellungsverhältnis ändert) mitgenommen werden
- Fördermittel können (anteilig) für Personalkosten (studentischen Angestellten/Hilfskräften/Tutor:innen, Aufstockung bestehender Stellen des wissenschaftlichen Personals) verausgabt werden
- bis zu i.d.R. EUR 2.000 pro Projekt in Präsenz/blended
- bis zu i.d.R. EUR 5.000 pro Vorhaben bei rein virtuellen Formaten
Förderhöhe:
- Aufenthaltskosten sollten Richtlinien vergleichbar mit Fördersätzen in Programmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) folgen
- Die maximale Förderhöhe beträgt
- bis zu EUR 12.000 pro Projekt in Präsenz/blended
- bis zu EUR 5.000 pro Vorhaben bei rein virtuellen Formaten
Abrechnung (wiss. Personal Universität Hamburg):
- Die Mittelverwaltung erfolgt durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller in Absprache mit der Abteilung Internationales
- Fördermittel für Reisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Hamburg müssen im Rahmen der Dienstreiseabrechnung verrechnet werden
- Fördermittel für Studierende werden als Pauschalen ausgezahlt
Sachbericht:
- Innerhalb von sechs Wochen nach dem Projekt muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einen detaillierten Sachbericht bei der Abteilung Internationales einreichen