Erasmus+ Kurzzeitdozenturen
Erasmus-Aufenthalte zu Unterrichtszwecken – Kurzzeitdozenturen in Europa
Im Rahmen des Erasmus-Programms können Lehrende und wissenschaftlicher Nachwuchs eine finanzielle Förderung für eine Kurzzeitdozentur an einer europäischen Partnerhochschule beantragen.
Ziele einer Erasmus-Kurzzeitdozentur sind die Internationalisierung von Studium und Lehre an der Universität Hamburg und der europäischen Gasthochschule sowie die Stärkung interinstitutioneller Partnerschaften und Netzwerke.
Übersicht
- Zielgruppe: Hochschullehrende und wissenschaftlicher Nachwuchs der Universität Hamburg.
- Förderraten: Je nach Zielland und Distanz Tagespauschalen zwischen 140 und 180 Euro und Fahrtkostenpauschalen zwischen 180 und 530 Euro.
- Förderdauer: Je nach Lehrpensum min. 2 bis max. 10 Tage (zzgl. An- und Abreisetag). Das Lehrdeputat muss mindestens acht Unterrichtsstunden pro Aufenthalt bzw. angefangener Woche, bei zusätzlicher Fort- und Weiterbildung min. vier Stunden pro Woche betragen.
- Fachrichtungen: Voraussetzung für die Förderung ist eine bilaterale Vereinbarung mit der Partnerhochschule im Erasmusraum
- Antragsfrist: laufend, Beantragung mindestens einen Monat vor Antritt der Mobilität.
Informationen zur Beantragung
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Ihre Kurzzeitdozentur erfolgt über die Datenbank Mobility Online. Bitte geben Sie bei der Bewerbung ausschließlich Ihre UHH E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@uni-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen UHH E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden.
Zum Bewerbungsformular für eine Erasmus-Kurzzeitdozentur
Vor Beginn der Kurzzeitdozentur
- Online-Bewerbung und Registrierung in der Datenbank Mobility Online
- Vervollständigung der Personenstamm- und Bankdaten, Angabe des zuständigen Finanzamtes
- Upload des ausgefüllten und von allen Parteien (Teilnehmer:in, Vorgesetzte:r, einladende Person Gasthochschule) unterzeichneten Mobility Agreements
- Ausfüllen des Fragebogens zu den Top-Ups „Green Travel“ und Realkosten über Mobility Online. Sofern Green Travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben wieder hoch.
- Ausdruck und Einsendung des unterschriebenen Grant Agreements im Original (wird in der Datenbank generiert)
- Übermittlung der Dienstreiseanzeige/des Dienstreiseantrags (digital oder im Original)
Nach Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin werden sowohl das Grant Agreement als auch die Dienstantrittsanzeige in Ihrem Datensatz hochgeladen.
Sobald alle Unterlagen vollständig in der Datenbank vorliegen, wird die erste Rate in Höhe von 80% angewiesen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bei Reisen ins Ausland einen Antrag für die Ausstellung einer Entsendebescheinigung bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung stellen müssen.
Nach Ende der Kurzzeitdozentur
- Upload der ausgefüllten und von der Gasthochschule unterschriebene Confirmation of Stay for Teaching Staff
- Übermittlung des EU-Surveys (den Link hierzu erhalten Sie nach Beendigung Ihrer Kurzzeitdozentur per E-Mail)
Sind alle Dokumente in der Datenbank hochgeladen, weisen wir Ihre 2. Rate an.
Sollte die Zahl der Bewerbungen die Höhe der Mittel überschreiten, so wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Funktion der antragstellenden Person im Rahmen der Vereinbarung (z.B. Programmbeauftragte:r)
- Engagement im Bereich Internationales
- Anzahl der bereits erfolgten Förderungen aus STA oder anderen Mobilitätsmitteln
- Dauer der Kurzzeitdozentur und Anzahl der Unterrichtsstunden
- Zweck/Ziel der Reise
- Stellenwert der Partnerhochschule im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der UHH
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung.
Programmvorgaben
- Anstellung an der Universität Hamburg
- Aufenthaltsdauer: Mindestens 2 bis max. 10 aktive Aufenthaltstage (Arbeitstage) an der Gasthochschule. Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen können der An- und Abreisetag mit der Tagespauschale vergütet werden, sofern diese unmittelbar vor bzw. nach der Lehrveranstaltung liegen.
- Grundsätzlich können nur Aufenthaltstage gefördert werden, an denen eine Aktivität im Sinne des Programms stattgefunden hat.
- Lehrdeputat: Mindestens acht Unterrichtsstunden pro Aufenthalt bzw. pro angefangene Woche. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.
Aufenthaltskosten
Als Aufenthaltskosten werden Ihnen Tagespauschalen erstattet, die je nach Zielland variieren:
Zielland | Tagessatz |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Fahrkosten
Erstattet werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge pro Teilnehmer:in:
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner |
Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
10 km - 99 km | 23 EUR | - |
100 km - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 km - 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Green Erasmus: Sofern Sie umweltfreundlich reisen, d.h. für mindestens 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie einen erhöhten Fahrtkostenzuschuss erhalten. Wenn sich Ihre Reise dadurch verlängert, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden.
- Zusatz „teures Reisen“: Für Personen, die ein Green Travel Top-Up erhalten, besteht zudem die Möglichkeit einen Realkostenzuschuss für „teures Reisen“ zu beantragen. Dieser kann beantragt werden, wenn der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen deckt. In diesem Fall können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
- Der Antrag für „teures Reisen" muss von der antragstellenden Person begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Daher bitten wir Sie, die Belege min. einen Monat vor Ausreise an erasmus-staff"AT"uni-hamburg.de zu schicken.
Vorfinanzierung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch den DAAD erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Grant Agreements (GA) durch beide Parteien (Teilnehmer/in und Erasmus-Hochschulkoordination) eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 20% Ihrer Fördersumme werden Ihnen nach Ihrer Rückkehr ausgezahlt, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Stipendien für Lehraufenthalte im Rahmen des Erasmus-Programms sind steuerfrei, solange sie für die Erfüllung des Lehraufenthalts erforderlich sind. Darüber hinausgehende bzw. nicht aufgewendete Förderbeträge sind durch Sie zu versteuern.
Realkostenantrag
Mitarbeitende mit einer Behinderung ab einem GdB 50, Mitarbeitende mit chronischen Erkrankungen und Mitarbeitende, die mit Kind reisen, können einen Realkostenantrag bis zu 15.000 EUR stellen, sofern sie erhebliche Mehrkosten im Gastland haben, die nicht durch andere Einrichtungen übernommen werden. Sofern eine der genannten Optionen für Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte nach Prüfung Ihrer Bewerbung per E-Mail an erasmus.coordination@uni-hamburg.de, um das Antragsverfahren zu beginnen. Bitte beachten Sie, dass zwei Monate vor Beginn der Mobilität eine detaillierte Kostenaufstellung und Antragsdokumente eingereicht werden müssen, die die Mehrkosten im Ausland belegen. Der Antrag wird vom DAAD geprüft und bewilligt.
Nachdem Sie sich für eine Erasmus-Kurzzeitdozentur beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen.
Erasmus im akademischen Jahr 2024/2025
Vor dem Aufenthalt
- Staff Mobility Agreement for Teaching (PDF)
- Dienstreiseanzeige/Dienstreiseantrag
- Grant Agreement im Original – wird in der Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
Nach dem Aufenthalt
- Confirmation of Stay for Teaching Staff (PDF)
- Online EU-Survey - Link wird per E-Mail zugeschickt