Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen. Mit den EltergeldPlus-Monaten können sie während der Teiltzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Bisher können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches: Ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es bisher dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gibt. Beim ElterngeldPlus wird der volle Elterngeldanspruch durch zwei geteilt und es bleibt mehr Geld bei den Elterngeldbeziehenden.
Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, die beide 4 Monate lang pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten für weitere vier Monate ElterngeldPlus.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren. In der Broschüre ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus (PDF) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden sich unterschiedliche Beispiel-Szenarien.
Alleinerziehende können das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus für sich nutzen. Sie können etwa bei Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und ElterngeldPlus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, für ihr Kind da sein und im Beruf den Anschluss halten. Alleinerziehende erhalten auch eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
Die neuen Regelungen gelten für alle ab dem 1.Juli 2015 geborenen Kinder.
Ausführliche Informationen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur Flexibilisierung der Elternzeit finden Sie In den Broschüren Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - für Geburten bis 31.08.21 und Elterngeld und Elternzeit - für Geburten ab 01.09.2021 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier:
ElterngeldPlus - Wie Arbeitgeber und Eltern profitieren (PDF) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
ElterngeldPlusrechner mit integriertem Planer auf den Seiten des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.