Befreiung vom Semesterticket/Rückerstattung
Sie können sich vom Semesterticket befreien lassen, wenn einer der folgenden Gründe auf Sie zutrifft:
- Schwerbehinderung (nur bei bestimmten Merkzeichen - s.u.)
- Beurlaubung
- Auslandsaufenthalt
- Immatrikulation und Ticketbezug an anderer Hochschule (z.B. im Falle eines Doppelstudiums an zwei Hochschulen)
Die Liste der Befreiungsgründe ist abschließend, d.h. wenn Sie keinen der genannten Gründe haben, ist ein Antrag aussichtslos. Bitte prüfen Sie in dem Fall, ob für Sie eine Erstattung über den Semesterticket-Härtefonds in Frage kommt.
Den Antrag auf Befreiung stellen Sie in STiNE (zu finden unter "Studium" -> "Anträge"). Für den Antrag sind folgende Nachweise erforderlich:
- Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis mit erkennbarem Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“, „Gl“ „VB“ oder „EB“
- Beurlaubung: Screenshot des Antrags auf Beurlaubung. Der Antrag auf Beurlaubung muss bewilligt sein, damit die Befreiung bewilligt wird – bitte stellen Sie daher den Antrag auf Beurlaubung vor oder zeitgleich mit dem Antrag auf Befreiung.
- Auslandsaufenthalt: Nachweis über einen studiumsbezogenen Auslandsaufenthalt - z.B. Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsnachweis oder entsprechende Bescheinigung der ausländischen Hochschule, Nachweis über ein studiumsbezogenees Auslandspraktikum o.ä.
- Ticketbezug an anderer Hochschule: Nachweis der Immatrikulation an einer anderen deutschen Hochschule und Bescheinigung der Hochschule darüber, dass dort ein Ticket abgenommen wird.
Maximal beantragbare Dauer der Befreiung:
- Schwerbehinderung: für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises
- Beurlaubung: für die Dauer der Bewilligung der Beurlaubung
- Auslandsaufenthalt: für die Dauer des Aufenthalts laut Bescheinigung
- Ticketbezug an anderer Hochschule: 1 Semester
Antragsfristen:
- Für ein Wintersemester bis zum 30.11.
- Für ein Sommersemester bis zum 30.04.
Ausnahmeregelungen/Verlängerungen der Fristen sind aus vertraglichen Gründen nicht möglich.
Wird Ihr Antrag bewilligt, werden Sie für die Dauer der Bewilligung von der Zahlung des Semesterbeitragsanteils für das Ticket befreit. Erfolgt die Bewilligung vor der Zahlung des Semesterbeitrags für das bzw. die betroffenen Semester, wird der Anteil von Ihrer Forderung abgezogen und Sie erhalten einen neuen Beitragsbescheid/Musterzahlträger mit dem reduzierten Betrag. Erfolgt die Bewilligung nach der Zahlung des Semesterbeitrags, wird Ihnen der Anteil für das Ticket auf das im Antrag angegebene Konto erstattet. Bitte stellen Sie den Antrag in Ihrem eigenen Interesse möglichst VOR der Zahlung des Semesterbeitrags, da die Rückerstattungsprozesse einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Bitte beachten Sie: Sobald Ihr Antrag auf eine Befreiung vom Semesterticket von Ihnen abgeschickt und bewilligt wurde, kann die gewährte Befreiung bis zum Ende des laufenden Semesters, in dem die Befreiung beantragt wurde, nicht mehr rückgängig gemacht werden.