Schritt 3 - Die Koordinierungsphase (01.08. - 10.09.)
1. Priorisierungen
Durch die Koordinierungsregeln (siehe 4.) können nach einem Zulassungsangebot oder einer Zulassung jederzeit Bewerbungen niedriger Priorität aus dem Verfahren ausscheiden. Daher empfiehlt es sich die Prioritäten Ihrer Bewerbungen von Beginn in Einklang mit Ihren Studienwünschen zu bringen. Prioritäten können zwar auch noch in der Koordinierungsphase geändert werden, aber nicht mehr für aus dem Verfahren ausgeschiedene Bewerbungen.
2. Ranglisten
In der Koordinierungsphase erstellen die Hochschulen die Ranglisten. Die Ranglisten der Universität Hamburg werden zum Ende der zweiten Augustwoche an hochschulstart.de übermittelt. Sobald die Ranglisten an hochschulstart.de übermittelt worden sind, können Sie in Ihrem Account auf hochschulstart.de Ihre Position in den Ranglisten der einzelnen Studiengänge einsehen, für die Sie sich beworben haben.
3. Die Koordinierung (09.08. bis zum 10.09.)
Wenn Sie in einer Rangliste einen ausreichenden Ranglistenplatz erreichen, wird Ihnen automatisch ein Zulassungsangebot auf hochschulstart.de erteilt.
Hinweis: Die Koordinierungsphase beginnt zwar am 01.08., aber ein mögliches Zulassungsangebot für eine Bewerbung kann erst erfolgen, wenn die Hochschule die Rangliste für den jeweiligen Studiengang freigegeben hat. Da die Universität Hamburg die Ranglisten Ende der zweiten Augustwoche für die teilnehmenden DoSV-Studiengänge freigibt, sind auch erst ab diesen Zeitpunkt Zulassungsangebote für Bewerbungen an der Universität Hamburg möglich.
4. Die Koordinierungsregeln
In der Koordinierungsphase können nach der Freigabe der Ranglisten jederzeit Zulassungsangebote und auch eine Zulassung erfolgen. Dabei gelten die 3 Koordinierungsregeln.
Hinweis
- "zurückgezogene" und/oder "ausgeschiedene" Bewerbungen gelten nicht als aktive Bewerbungen.
- Die Koordinierungsregeln gelten für alle Bewerbungen im DoSV-Portal bei hochschulstart.de, unabhängig davon, an welcher Hochschule Sie sich beworben haben.
- Die Koordinierungsregeln greifen erst ab dem 08.08. 00.00 Uhr.
Die Koordinierungsregel 1
Liegt nur eine aktive Bewerbung vor und für diese Bewerbung erhalten Sie ein Zulassungsangebot, erfolgt eine Zulassung und es wird ein Zulassungsbescheid erteilt.
Voraussetzungen:
- Bewerber hat nur eine aktive Bewerbung im Verfahren
- Diese Bewerbung ist im zulassungsfähigen Bereich
Aktion:
- Die Bewerbung wird sofort zugelassen
Beispiel: Sie haben sich nur an der Universität Hamburg für den DoSV-Studiengang Psychologie (B.Sc.) beworben und Sie erhalten für diese Bewerbung ein Zulassungsangebot, wird dieses Zulassungsangebot automatisch zu einer Zulassung.
Die Koordinierungsregel 2
Liegen mehrere Bewerbungen vor und Sie erhalten für alle Bewerbungen ein Zulassungsangebot, erfolgt für das Zulassungsangebot mit der höchsten Priorität die Zulassung.
Voraussetzungen:
- Bewerber hat mehrere aktive Bewerbungen im Verfahren
- Alle Bewerbungen haben Zulassungsangebote
Aktion:
- die höchstpriorisierte Bewerbung wird zugelassen
Erklärung: Wenn mindestens zwei Bewerbungen für DoSV-Studiengänge vorliegen und Sie für alle Bewerbungen ein Zulassungsangebot erhalten, wird die Bewerbung mit der höchsten Priorität (Priorität 1) automatisch zu einer Zulassung. Sie erhalten für diese Zulassung einen Zulassungsbescheid.
Die Koordinierungsregel 3
Liegen mehrere Bewerbungen vor und Sie erhalten für mindestens zwei, aber nicht für alle Bewerbungen Zulassungsangebote, bleibt das Zulassungsangebot mit der höchsten Priorität erhalten
Voraussetzungen:
- Bewerber hat mehrere aktive Bewerbungen im Verfahren
- Mehr als eine Bewerbung hat ein Zulassungsangebot
- Mindestens eine Bewerbung hat noch kein Zulassungsangebot
Aktion:
- Die niedriger priorisierten Zulassungsangebote scheiden aus.
5. Koordinierungsabschluss (07.09.)
Am 07.09. werden zum Abschluss der Koordinierungsphase die bestmöglichen Zulassungsangebote ermittelt.
Sofern bis dahin noch keine Zulassung erfolgte, können sich folgende Situationen ergeben:
- Es konnte ein Zulassungsangebot für die am höchsten priorisierte Bewerbung ermittelt werden. Sie erhalten eine Zulassung in diesem Studiengang.
- Es konnte nur ein Zulassungsangebot für eine niedriger priorisierte Bewerbung ermittelt werden. Sie erhalten für diesen Studiengang eine Zulassung und eine Ablehnung für die am höchsten priorisierte Bewerbung.
- Es konnte leider kein Zulassungsangebot ermittelt werden. Sie erhalten eine Ablehnung für die am höchsten priorisierte Bewerbung.
Die sich zum Abschluss der Koordinierungsphase ergebenden Zulassungsbescheide werden Ihnen von uns am 23.02. in STiNE zur Verfügung gestellt. Die Ablehnungsbescheide werden Ihnen im Portal der Stiftung für Hochschulzulassung voraussichtlich im Laufe des 25.02. zur Verfügung gestellt.
Zulassungsangebote
Wenn Sie in einer Rangliste einen ausreichenden Ranglistenplatz erreichen, wird Ihnen automatisch ein Zulassungsangebot auf hochschulstart.de erteilt, sofern Sie keine automatische Zulassung durch einer der 3 Koordinierungsregeln erhalten haben.
Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, haben sie folgende Möglichkeiten:
A) Sie nehmen das Zulassungsangebot aktiv an:
Wenn Sie ein Zulassungsangebot aktiv annehmen, werden Ihre anderen am Verfahren teilnehmenden Bewerbungen und Zulassungsangebote gestrichen, sodass diese Plätze wieder frei und an andere Bewerber/innen vergeben werden können.
Sollten Sie ein Zulassungsangebot für Ihre Wunschuniversität erhalten, empfehlen wir es auch direkt aktiv anzunehmen.
B) Sie warten weitere Zulassungsangebote ab:
Hinweis: Sie können während der gesamten Koordinierungsphase Zulassungsangebote erhalten. Es ist daher zu empfehlen, regelmäßig (mindestens 2x wöchentlich) den Account auf hochschulstart.de zu prüfen.
Hinweis: Beachten Sie zudem, dass Zulassungsangebote niedriger Priorität jederzeit durch die Koordinierungsregeln wegfallen können.
Wenn Sie z.B. ein Zulassungsangebot der Priorität 3 erhalten und wenige Momente später ein Zulassungsangebot der Priorität 2, fällt das Zulassungsangebot der Priorität 3 sofort weg.
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich
Eine Bewerbung befindet sich im Bewerbungsstatus "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich", wenn die Hochschule der Bewerberin oder dem Bewerber derzeit keine Zulassung anbietet. Sie haben also bisher noch kein Zulassungsangebot für diese Bewerbung erhalten.
Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hierbei um einen vorübergehenden Status in der Koordinierungsphase und nicht um eine endgültige Ablehnung.
Der nächste Schritt
Wenn Sie ein Zulassungsangebot aktiv angenommen bzw. eine automatische Zulassung erhalten haben, folgt für Sie Schritt 4: Bescheide.
Hinweis: Im FAQ-Bereich finden Sie zusätzlich Antworten auf häufig gestellte Fragen.