Kostenlose Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung im uni-assist Verfahren
7. März 2016, von Online-Dienste
Ab dem 1. März 2016 ist es registrierten Flüchtlingen möglich, ihre Hochschulzugangsberechtigung für bis zu fünf Studiengänge an bis zu drei Mitgliedshochschulen kostenlos im uni-assist Verfahren prüfen zu lassen.
Voraussetzung einer kostenlosen Bearbeitung der Bewerbung ist der Nachweis des geforderten Aufenthaltsstatus und der ernsthafte Studienwunsch der Bewerberin oder des Bewerbers. Dieser soll auf Wunsch der Mittelgeber neben der bei uni-assist üblichen Bewerbung für konkrete Studiengänge nachgewiesen werden, indem die Studienbewerberinnen und Studienbewerber vorab einen (ebenfalls kostenlosen) TestAS ablegen.
Auf Initiative verschiedener Mitgliedshochschulen wurde in der abschließenden Vereinbarung festgelegt, dass anstelle des TestAS auch der Nachweis über ein an einer uni-assist Hochschule durchlaufenes Test- oder Beratungsverfahren („Beratungsschein“) die Ernsthaftigkeit des Studienwunsches hinreichend belegt.
Bewerbungen registrierter Flüchtlinge, die einen TestAS absolviert oder einen Beratungsschein der Hochschule eingereicht haben, werden von uni-assist im bekannten Verfahren kostenfrei begutachtet. Weitere Informationen erhalten Sie über das Aktionsbüro der Flüchtlingsbeauftragten(fluechtlingsbeauftragte"AT"uni-hamburg.de).