FAQ für Betroffene des Ukraine-Kriegs
Letztes Update: 05.05.22
Der Krieg in der Ukraine hat auch Auswirkungen auf die Universität Hamburg und ihre Mitglieder. In diesen FAQ finden Sie – laufend aktualisiert – die wichtigsten Fragen und Antworten zu Studium, Immatrikulation und den wichtigsten Unterstützungsangeboten für betroffene Menschen.
FAQ für Studierende und Promovierende aus der Ukraine und der Russischen Föderation
Letztes Update: 20.04.22
Durch den Krieg und die Auswirkungen auf mein Leben und meine Familie geht es mir nicht gut. Wo erhalte ich Beratung und psychologische Unterstützung?
Letztes Update: 10.03.22
Die Psychologische Beratung an der Universität Hamburg bietet Studierenden, die durch die Situation im Heimatland belastet sind oder sich konkrete Sorgen um ihre Familien machen, eine Offene Sprechstunde und Einzelberatungen an. Alle weiteren Informationen zu den Angeboten finden Sie direkt auf der Webseite der Psychologischen Beratung.
Psyche.net bietet einen Überblick über Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen in Hamburg, die aktuell unter psychischen Belastungen leiden.
Ich habe Fragen zu meinem Aufenthaltstitel, aber auch andere Probleme und benötige Orientierung. Wer kann mich beraten?
Letztes Update: 04.03.22
Die Abteilung Internationales bietet Beratung für internationale Studierende an der Universität Hamburg an, die aufenthaltsrechtliche Fragen haben.
Die Ausländerrechtliche Beratung des Hamburg Welcome Center steht allen in Hamburg gemeldeten Studierenden für aufenthaltsrechtliche Fragen zur Verfügung.
Ich bin aus der Ukraine / der Russischen Föderation und studiere an der Universität Hamburg. Ich muss meinen Aufenthaltstitel verlängern und kann den Finanzierungsnachweis aufgrund des Krieges nicht erbringen. Was soll ich tun?
Letztes Update: 22.03.22
Wenn Sie bei der Vorsprache in der Ausländerdienststelle den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung nicht vorlegen können, so soll vorübergehend (für die Dauer von sechs Monaten) eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
Hierdurch erhalten Sie die Gelegenheit, in diesem Zeitraum nach einer Beschäftigung zu suchen, oder ggf. Leistungen zu beantragen.
Bei Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an international-student-support"AT"uni-hamburg.de.
Verliere ich als russische Studierende oder russischer Studierender meinen Aufenthaltstitel?
Letztes Update: 04.03.22
Nein. Der Aufenthaltstitel kann Ihnen nicht aufgrund Ihrer Nationalität entzogen werden. Für alle internationalen Studierenden gelten die gleichen Voraussetzungen. Solange Sie die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel §16b AufenthG erfüllen (d. h. Vollzeitstudienplatz, ausreichende Finanzierung, ausreichende Krankenversicherung, erkennbarer Studienfortschritt), steht auch einer zukünftigen Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zum Studium nichts im Wege.
Bei Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Beratung für internationale Studierende oder direkt an international-student-support"AT"uni-hamburg.de.
Durch den Krieg und seine Folgen bin ich in eine finanzielle Notsituation geraten. An wen kann ich mich wenden?
Letztes Update: 22.03.22
Sie können sich an das Beratungszentrum Soziales und Internationales des Studierendenwerks Hamburg wenden. Sobald Informationen zu weiteren Angeboten vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und bitten Sie um Stundung Ihrer Beiträge. Beachten Sie bitte: Bei einer Stundung zahlen Sie Ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt. Es handelt sich dabei nicht um einen Erlass der Beiträge.
Ich kann meine Krankenversicherung nicht mehr bezahlen, weil ich aufgrund des Krieges in finanzielle Not geraten bin. Wo gibt es Hilfe?
Letztes Update: 20.04.22
Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und bitten Sie um Stundung Ihrer Beiträge. Beachten Sie bitte: Bei einer Stundung zahlen Sie Ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt. Es handelt sich dabei nicht um einen Erlass der Beiträge.
Nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt zum Beratungszentrum Soziales und Internationales des Studierendenwerks Hamburg auf und lassen Sie sich zu möglicher finanzieller Unterstützung beraten.
Werde ich als russische Studierende oder russischer Studierender an der Universität Hamburg jetzt exmatrikuliert?
Letztes Update: 04.03.22
Nein. Die Studienbedingungen gelten für alle Studierenden gleichermaßen.
Darf ich als russische Studierende oder russischer Studierender noch Prüfungen ablegen und mein Studium mit einem Examen beenden?
Letztes Update: 04.03.22
Ja. Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für alle Studierenden gleichermaßen.
Kann ich aufgrund der aktuellen Situation mein Studium unterbrechen und später fortsetzen?
Letztes Update: 14.03.22
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Studium zu unterbrechen und später fortzusetzen. Jede Unterbrechung muss dabei begründet werden. Darüber hinaus können Unterbrechungen Auswirkungen auf die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder Ihre Krankenversicherung haben. Lassen Sie sich deshalb bitte in jedem Fall über uhhhilft-ukraine"AT"uni-hamburg.de beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Ich habe Angehörige / Freunde in der Ukraine und kann sie nicht mehr erreichen. An wen kann ich mich wenden?
Letztes Update: 22.03.22
Bitten wenden Sie sich an den DRK-Suchdienst.
FAQ für Studienanfänger und Studienanfängerinnen sowie Studieninteressierte aus der Ukraine und der Russischen Föderation
Letztes Update: 05.05.22
Ich habe in der Ukraine studiert und musste nun fliehen. Kann ich an der Universität Hamburg mein Studium oder meine Promotion fortsetzen?
Letztes Update: 07.03.22
Eine Fortsetzung des Studiums an der Universität Hamburg ist möglich. Dafür müssen Sie sich regulär für das Studium bewerben, daher ist ein Einstieg frühestens zum Wintersemester 2022/23 möglich.
Für eine Bewerbung gelten grundsätzlich zwei wichtige Voraussetzungen:
- Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses. Diese erfolgt direkt an der Universität Hamburg und muss vor der Bewerbung beantragt werden.
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Informationen zu den für ein Studium an der Universität Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie beim Campus-Center.
Für die Fortsetzung einer Promotion gelten je nach Fach unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Übersicht über die allgemeinen Voraussetzungen sowie Links zu fachspezifischen Informationen finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers.
Ich habe in der Ukraine studiert und musste nun fliehen. Kann ich mich als Free Moverin oder Free Mover übergangsweise an der Universität Hamburg einschreiben?
Letztes Update: 05.05.22
Studierende aus der Ukraine können im Rahmen eines Freemover-Aufenthaltes an der Universität Hamburg Module belegen und Forschungspraktika absolvieren. Das Angebot richtet sich vornehmlich an Studierende im höheren Fachsemester, Masterstudierende und Promovenden, die beabsichtigen ihr Studium vorübergehend an der Universität Hamburg weiterzuführen. Als Free Mover bzw. Free Moverin besteht grundsätzlich keine Möglichkeit einen Abschluss an der Universität Hamburg zu erwerben.
Derzeit bieten folgende Fakultäten ein Freemover-Studium für Geflüchtete aus der Ukraine an:
- Fakultät für Rechtswissenschaft
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Fakultät für Medizin (außer Zahnmedizin)
- Fakultät für Erziehungswissenschaft
- Fakultät für Geisteswissenschaften
- Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
- Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
- Fakultät für Betriebswirtschaftslehre
Bitte beachten Sie, dass für eine Zulassung als Free Mover bzw. Free Moverin sehr gute fachliche und sprachliche Kenntnisse vorausgesetzt werden, d. h. mind. B2 in der jeweiligen Arbeits- oder Unterrichtssprache (Deutsch/Englisch). Ein Einstieg im laufenden Semester ist in der Regel nur für Forschungspraktika sinnvoll. Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung per E-Mail an: uhhhilft-ukraine"AT"uni-hamburg.de
Ich bin aus einem Drittstaat und habe bisher in der Ukraine studiert. Kann ich an der Universität Hamburg mein Studium oder meine Promotion fortsetzen?
Letztes Update: 07.03.22
Eine Fortsetzung des Studiums an der Universität Hamburg ist möglich. Dafür müssen Sie sich regulär für das Studium bewerben, daher ist ein Einstieg frühestens zum Wintersemester 2022/23 möglich.
Für eine Bewerbung gelten grundsätzlich zwei wichtige Voraussetzungen:
- Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses. Diese erfolgt direkt an der Universität Hamburg und muss vor der Bewerbung beantragt werden.
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Informationen zu den für ein Studium an der Universität Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie beim Campus-Center.
Für die Fortsetzung einer Promotion gelten je nach Fach unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Übersicht über die allgemeinen Voraussetzungen sowie Links zu fachspezifischen Informationen finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers.
Ich bin aus einem Drittstaat und habe bisher in der Ukraine studiert. Kann ich mich als Free Moverin oder Free Mover übergangsweise an der Universität Hamburg einschreiben?
Letztes Update: 05.05.22
Studierende aus der Ukraine können im Rahmen eines Freemover-Aufenthaltes an der Universität Hamburg Module belegen und Forschungspraktika absolvieren. Das Angebot richtet sich vornehmlich an Studierende im höheren Fachsemester, Masterstudierende und Promovenden, die beabsichtigen ihr Studium vorübergehend an der Universität Hamburg weiterzuführen. Als Free Mover bzw. Free Moverin besteht grundsätzlich keine Möglichkeit einen Abschluss an der Universität Hamburg zu erwerben.
Derzeit bieten folgende Fakultäten ein Freemover-Studium für Geflüchtete aus der Ukraine an:
- Fakultät für Rechtswissenschaft
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Fakultät für Medizin (außer Zahnmedizin)
- Fakultät für Erziehungswissenschaft
- Fakultät für Geisteswissenschaften
- Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
- Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft
- Fakultät für Betriebswirtschaftslehre
Bitte beachten Sie, dass für eine Zulassung als Free Mover bzw. Free Moverin sehr gute fachliche und sprachliche Kenntnisse vorausgesetzt werden, d. h. mind. B2 in der jeweiligen Arbeits- oder Unterrichtssprache (Deutsch/Englisch). Ein Einstieg im laufenden Semester ist in der Regel nur für Forschungspraktika sinnvoll. Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung per E-Mail an: uhhhilft-ukraine"AT"uni-hamburg.de
Ich habe eine Zulassung für ein Studium an der Universität Hamburg und bin russische Staatsbürgerin/russischer Staatsbürger. Darf ich zum Studium an die Universität Hamburg anreisen?
Letztes Update: 04.03.22
Ja, aber beachten Sie bitte, dass der Flugverkehr zwischen Russland und Deutschland eingestellt ist. Über noch mögliche Reiserouten informiert die Deutsche Auslandsvertretung in Russland.
Bedenken Sie bitte auch, dass der Geldtransfer von Russland nach Deutschland extrem eingeschränkt ist. Dies betrifft insbesondere Studierende, die das Studium privat (z. B. über die Familie) finanzieren wollen und monatliche Zahlungen aus Russland erhalten sollen.
Muss ich Deutsch können, um mein Studium an der Universität Hamburg beginnen oder fortsetzen zu können oder kann ich auf Englisch studieren?
Letztes Update: 10.03.22
Englischsprachige Studiengänge gibt es an der Universität Hamburg nur im Masterbereich. Eine Übersicht der englischsprachigen Masterstudiengänge finden Sie in unserem Studienangebot.
Für das Studium von Bachelor- oder Staatsexamensstudiengängen (z. B. Medizin oder Zahnmedizin) benötigen Sie Deutschkenntnisse, da in diesen Studiengängen der Großteil der Lehrveranstaltungen auf Deutsch stattfindet. Gute Deutschkenntnisse (ca. Niveau C1) sind daher eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Informationen zu den von der Universität Hamburg akzeptierten Sprachzertifikaten und zu den Möglichkeiten des Ablegens von Sprachprüfungen in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Campus-Centers.
Muss ich Deutsch oder Englisch können, um mich an der Universität Hamburg als Freemoverin oder Freemover einzuschreiben?
Letztes Update: 29.04.22
Sie sollten in der Lage sein, den Lehrveranstaltung sprachlich und fachlich zu folgen. Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, prüfen die Fakultäten individuell im Rahmen der Betreuungszusage. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: international-student-support"AT"uni-hamburg.de
Kann ich an der Universität Hamburg Deutsch lernen, bevor ich ein Studium beginne?
Letztes Update: 10.03.22
Die Universität Hamburg bietet Deutschkurse für geflüchtete Studieninteressierte an. Bedingung für die Teilnahme an einem Deutschkurs ist die Teilnahme am Programm #UHHhilft.
Derzeit werden Kurse ab einem Niveau von B2 angeboten, Voraussetzung für die Teilnahme ist daher mindestens ein Sprachniveau von B1. Anfängerkurse stehen nicht zur Verfügung.
Wo kann ich außerhalb der Universität Hamburg Deutschkurse besuchen, um mich auf das Studium vorzubereiten?
Letztes Update: 20.04.22
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule bietet Beratung für Zugewanderte, die ihre akademische Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Unter anderem werden Deutschkurse für Geflüchtete angeboten, die sich auf das Studium in Deutschland vorbereiten möchten. Alle Informationen zur Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle in Hamburg finden Sie auf der Webseite der Bildungsberatung.
Informationen für Mitarbeitende aus Forschung und Verwaltung
Letztes Update: 14.04.22
Was gilt für Kooperationen mit russischen Einrichtungen?
Letztes Updates: 14.04.22
Das Präsidium der UHH hat beschlossen, alle institutionellen Kooperationsaktivitäten mit russischen Einrichtungen bis auf Weiteres auszusetzen.
Darunter fallen:
- alle Kooperationsaktivitäten in Forschung, Lehre und Transfer, die im Rahmen von formalisierten Vereinbarungen stattfinden
- alle Kooperationsaktivitäten in Forschung, Lehre und Transfer, die eine institutionelle Verankerung an der UHH oder einer russischen Partnerorganisation haben, z. B. Beantragung gemeinsamer Drittmittel, gemeinsame Veranstaltungen, gemeinsame Sonderformate (Sommerschulprogramme, Gastlehre, u. ä.)
- jegliche studiengangsbezogene Kooperationen sowie Kooperationen im Bereich der internationalen Studierendenmobilität.
Neue gemeinsame Projekte werden vorerst nicht begonnen.
Davon unberührt bleiben individuelle persönliche Kontakte. Diese können weiterhin gepflegt werden. Der Universität Hamburg ist es wichtig, einzelne Forschende, Lehrende und Studierende nicht zu isolieren.
Was gilt mit Blick auf gemeinsame Publikationen?
Letztes Update: 14.04.22
Das gemeinsame Publizieren von Artikeln mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Affiliation an russischen Institutionen ist nicht untersagt. Besondere Vorsicht gilt allerdings beim Austausch von Daten – dies kann unter die Regelungen der Exportkontrolle und das aktuelle Sanktionsregime fallen. Hierbei sind die die Beratungsangebote der Universität zu nutzen. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen in Abt. 4: Forschung und Wissenschaftskooperationen und des Zoll- und Exportkontrollbeauftragten finden Sie nebenstehend unter „An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?“.
Können einzelne russische Forschende nach Deutschland einreisen?
Letztes Update: 14.04.22
Einzelmobilitäten aus Russland an die Universität Hamburg außerhalb institutionalisierter Kooperationen sind weiterhin möglich, sofern der Regelungsrahmen des Fördergebers dies ermöglicht. Auch hier gilt besondere Vorsicht beim Austausch von Daten.
Welche Auswirkungen hat das Aussetzen der Kooperationsaktivitäten auf studiengangsbezogene Kooperationen mit russischen Hochschulen?
Letztes Update: 14.04.22
Das Präsidium hat beschlossen, alle Kooperationen mit Russland bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Darunter fallen jegliche studiengangsbezogene Kooperationen sowie Kooperationen im Bereich der internationalen Studierendenmobilität.
Konkret betroffen ist die Partnerschaft mit der Staatlichen Universität St. Petersburg, in deren Rahmen der Zertifikatsstudiengang „Internationales Wirtschaftsrecht“ sowie der Double-Degree-Studiengang „Polar and Marine Sciences“ angeboten wird. Die Studiengänge werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Eine Bewerbung für das WS 2022/23 ist nicht möglich.
Was sollte ich im Umgang mit russischen und ukrainischen Studierenden beachten?
Letztes Update: 04.03.22
Sollte Ihnen im Umgang mit Studierenden auffallen, dass diese durch die Kriegssituation besonders belastet sind, verweisen Sie sie bitte an folgende Beratungsstellen:
- Die Psychologische Beratung an der Universität Hamburg bietet Einzelberatungen an. Melden Sie sich bitte online für einen Termin an und beachten Sie, dass es aktuell ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.
- Die Abteilung Internationales bietet Beratung für internationale Studierende an der Universität Hamburg an, die aufenthaltsrechtliche, soziale oder persönliche Schwierigkeiten erleben.
Im Rahmen der Lehre und auch in sämtlichen anderen universitären Bereichen gibt es keine Veränderungen. Russische Studierende haben selbstverständlich weiterhin einen Anspruch auf den Besuch von Lehrveranstaltungen, das Ablegen von Prüfungen sowie alle anderen universitären Angebote.
Zum Sommersemester 2022 wurden neue Studierende aus der Russischen Föderation zugelassen. Was müssen diese bei der Einreise beachten?
Letztes Update: 04.03.22
Der Flugverkehr zwischen Russland und Deutschland ist eingestellt. Über noch mögliche Reiserouten informiert die Deutsche Auslandsvertretung in Russland.
Zudem ist der Geldtransfer von Russland nach Deutschland extrem eingeschränkt. Dies betrifft insbesondere Studierende, die das Studium privat (z.B. über die Familie) finanzieren wollen und monatliche Zahlungen aus Russland erhalten sollen.
Gibt es Erleichterungen oder besondere Quoten für die Aufnahme von geflüchteten ukrainischen Studierenden in die Studiengänge an der Universität Hamburg?
Letztes Update: 04.03.22
Auch geflüchtete ukrainische Studieninteressierte können nur im Rahmen des Regelverfahrens zugelassen werden. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Bei Fragen zu Forschungskooperationen:
Natur- und Lebenswissenschaften
Tel.: +49 40 42838-7533
E-Mail: gzabteilung4.pv"AT"uni-hamburg.de
Geistes- und Sozialwissenschaften
Tel.: +49 40 42838-7952
E-Mail: gzabteilung4.pv"AT"uni-hamburg.de
Bei Fragen zur Exportkontrolle:
Tel.: +49 40 42838-6367
E-Mail: zoll"AT"uni-hamburg.de
Bei Fragen zu Dienstreisen:
Claudia Beckel
Teamleiterin, Team 731: Dienstreisen
Tel.: +49 40 42838-8208
E-Mail: claudia.beckel"AT"uni-hamburg.de
Bei Fragen zu Abschlussstudierenden:
E-Mail: beratung.uhhhilft"AT"uni-hamburg.de
Bei Fragen zu universitätsweiten Partnerschaftsabkommen:
Antje Katzschner
Referentin für Partnerschaftsmanagement, Abt. 5: Internationales
Tel. +49 40 42838-8747
E-Mail: antje.katzschner"AT"uni-hmaburg.de
Bei Fragen zum Studierendenaustausch:
Internationaler Studierendenservice und Mobilität, Abt. 5: Internationales
Tel.: +49 40 42838-7837
E-Mail: outgoings"AT"uni-hamburg.de
Wo erhalten Mitarbeitende, die durch den Krieg und die Auswirkungen belastet sind, Beratung und psychologische Unterstützung?
Letztes Update: 04.03.22
Das Beratungszentrum für Gesundheit und Zusammenarbeit der Universität bietet Mitarbeitenden bei beruflichen und/oder privaten Belastungen Unterstützung an und berät sie. Mehr zu den Angeboten finden Sie im KUS-Portal.
Psyche.net bietet einen Überblick über Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen in Hamburg, die aktuell unter psychischen Belastungen leiden.