Kostenerstattung für die Kandidatur zu akademischen Gremien
Zwischen dem Präsidium der Universität Hamburg und dem Wahlausschuss wurde am 27.5./ 8.6.2005 folgende Vereinbarung getroffen :
Gemäß § 36 der Wahlordnung zum Akademischen Senat und zu den Fakultätsräten können Bewerberinnen und Bewerber durch Belegexemplare und Rechnungen nachgewiesene Kosten in folgender Höhe erhalten:
- Wahlen zu den Fakultätsräten: € 10,- je Bewerber/in (Hauptmitglied), jedoch können maximal für so viele Bewerber/innen Kosten geltend gemacht werden, wie Sitze der Hauptmitglieder pro Liste zu besetzen sind.
Für die Gruppe der Studierenden können pro Liste maximal für 5x so viele Bewerber/innen (Hauptmitglied) Kosten geltend gemacht werden, wie Sitze (Hauptmitglied) zu besetzen sind. - Wahlen zum Akademischen: Senat € 20,- je Bewerber/in (Hauptmitglied), jedoch können maximal für so viele Bewerber/innen Kosten geltend gemacht werden, wie Sitze der Hauptmitglieder pro Liste zu besetzen sind.
Für die Gruppe der Studierenden können pro Liste maximal für 5x so viele Bewerber/innen (Hauptmitglied) Kosten geltend gemacht werden, wie Sitze (Hauptmitglied) zu besetzen sind.