Satzung der Universität Hamburg über die Gruppenzuordnung gemäss § 10 Abs. 2 HmbHG
vom 5.12.2002
Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung
(1) Der Professorengruppe (§ 10 Absatz 1 Nummer 1 HmbHG) gehören an:
- Hauptberufliche an der Universität beschäftigte Angestellte mit der Dienstbezeichnung "Professor".
(2) Der Professorengruppe sind zugeordnet:
- Leitende Oberärztinnen und Oberärzte am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf der Besoldungsgruppe 3 der Besoldungsordnung H des Hamburgischen Besoldungsgesetzes sowie Dozentinnen und Dozenten im Sinne des § 7 Nummer 1 Buchstabe b des Universitätsgesetzes, wenn sie Aufgaben in Lehre und Forschung im Sinne des § 12 wahrzunehmen haben und habilitiert sind,
- frühere Professorinnen und Professoren auf Zeit der Universität, die als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden,
- die habilitierten Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofessoren,
- die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren.
(3) Der Gruppe des akademischen Personals (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 HmbHG) sind zugeordnet:
- die Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
- die Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofesoren, soweit sie nicht nach Absatz 2 Nr. 3 der Professorengruppe zugeordnet werden,
- die an die Universität zur Wahrnehmung wissenschaftlicher Aufgaben abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer.