Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung
Die Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung der Universität Hamburg nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Entgegennahme von Mitteilungen über Korruptions- oder damit im Zusammenhang stehende Begleitdelikte
- Prüfung der Mitteilungen auf strafrechtlich bedeutsame Tatbestände
- Weiterleitung strafrechtlich relevanter Korruptionsverdachtsmomente an die Strafverfolgungsbehörden
- Beratung der Dienststellen sowie Beratung und Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Korruption
- Ermittlung korruptionsgefährdeter Bereiche; dabei wird die Zentralstelle insbesondere überprüfen, ob die bestehenden „Internen Kontrollsysteme“ ausreichend sind.
Die Zentralstelle ist unabhängig und hat ein unbeschränktes Informationsrecht, jedoch kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dienststellen der Universität Hamburg.