Transferfonds der Universität Hamburg
Call 2024: Transfer in Studium und Lehre (Antragszeitraum abgelaufen)
Die Universität Hamburg ist nicht nur eine Exzellenzuniversität mit herausragender Forschung und Lehre in innovationsrelevanten Themenfeldern; zugleich versteht sie sich als Engagierte Universität, der es um die Lösung regionaler Probleme geht – zusammen mit Akteur:innen vor Ort. Das Motto: Wissenschaft für die und mit der Gesellschaft.
„Transfer ist mehr“ – auch in der universitären Lehre: Nachdem in den vorhergehenden Ausschreibungen des Transferfonds vor allem Forschungsprojekte im Fokus standen, zielt der diesjährige Call auf die Förderung von Projekten, die Mitarbeitende und Studierende der Universität Hamburg mit externen Partner:innen realisieren möchten. Ob zusammen mit Kommunen, Unternehmen, Vereinen, Stiftungen, Gruppen oder Einzelpersonen, ob als Reallabor, Service Learning, Community Research oder Social Entrepreneurship Education – gefragt sind Projektideen, die auf Lern- und Lehrformate setzen, in denen außeruniversitäre Akteur:innen einen aktiven Part haben.
Der lokale Fokus kann im breiten Spektrum von der Stadt über die Metropolregion Hamburg bis hin zu internationalen Kontexten gesetzt werden.
- Antragszeitraum: 1. Juni bis 30. Juni 2024
- Fördersumme für Projekte: jeweils bis zu 30.000 Euro
- Förderzeitraum: 1. November 2024 bis 31. Juli 2025
Förderung, Vergabeverfahren und Antragstellung
Seit 2021 fördert der Transferfonds der Universität Hamburg jährlich etwa 12 Projekte mit einer (Anschub-)Finanzierung von jeweils max. 30.000 EUR. Während des Förderzeitraums lädt die Transferagentur die Projektverantwortlichen zu drei Workshops (Kick-Off, Bergfest, Retrospektive) ein, um Synergien zwischen den Projekten zu ermöglichen und den Verlauf der Projekte zu reflektieren. Neben der aktiven Teilnahme an diesen Veranstaltungen werden zum Abschluss ein Kurzbericht über die Verwendung der Mittel sowie transferrelevante Resultate erwartet, die auch öffentlich zu präsentieren sind.
Antragsteller:innen müssen über einen Arbeitsvertrag mit der Universität Hamburg verfügen, der mindestens bis zum Ende des Förderzeitraums läuft. Weitere Projektmitglieder können z. B. über Aufstockungen, Werkverträge, SHK/WHK-Stellen durch die Transferfonds-Förderung finanziert werden. Neueinstellungen sind aufgrund des kurzen Förderzeitraums nicht möglich. Neben Personalkosten können auch Sachmittel beantragt werden.
Nach formaler Prüfung werden die eingereichten Förderanträge im ersten Schritt durch externe Wissenschaftler:innen mit Transfer-Expertise vergleichend begutachtet und im zweiten Schritt von Mitgliedern des Transferrats der UHH bewertet.
Der universitäre Transferfonds wird im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert.
UHH-Newsroom-Beiträge zum Transferfonds
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2021
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2020