Befugte Stelle für barrierefreie Literatur
Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule ist der barrierefreie Zugang zu Literatur ein wichtiger Baustein. Seit Dezember 2022 ist das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen der Universität Hamburg als vierte bundesdeutsche Hochschule beim Deutschen Patent und Markenamt als befugte Stelle eingetragen (DPMA | Befugte Stellen). Befugte Stellen sind Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise Bildungsangebote oder barrierefreien Lese- und Informationszugang für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zur Verfügung stellen (§ 45c Absatz 3 des UrhG). Sie können in diesem Sinne Personen mit Blindheit, Seh- oder Lesebehinderung Literatur in barrierefreien, zumeist digitalen Formaten zur Verfügung stellen, diese Dateien speichern und an andere befugte Stellen weitergeben. Die berechtigte Personengruppe umfasst alle Personen, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder aufgrund einer Sinnesbeeinträchtigung, auch unter Einsatz einer optischen Sehhilfe, nicht in der Lage sind, Sprachwerke genauso leicht zu lesen, wie dies Personen ohne eine solche Beeinträchtigung möglich ist (§ 45b Absatz 2 UrhG). Somit besteht eine urheberrechtliche Absicherung, dass vorliegende Werke für berechtigte Personen - beispielsweise von den Bibliotheken und Medienzentren - bearbeitet, z. B. mit OCR-Software eingescannt, ggf. aufbereitet und an die berechtigte Person sowie die befugte Stelle weitergegeben werden kann. Die befugte Stelle ist berechtigt, diese zugängliche Version zu speichern und bei Bedarf an weitere berechtigte Personen oder befugte Stelle herauszugeben. Die befugte Stelle kann allerdings nicht beauftragt werden, d. h. für die barrierefreie Umsetzung der Literatur müssen dezentrale Lösungen im universitären Netzwerk (Medienzentren, eLearning-Büros, Bibliotheken… ) gefunden und ausgebaut werden, um eine bedarfsgerechte individuelle Umsetzung bei berechtigten Personen mit spezifischen Bedarfen und damit ein chancengleiches und diskriminierungsfreies Studium zu ermöglichen.
Mit der Implementierung der befugten Stelle wurde eine Maßnahme des Hamburger Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie ein Teilziel des Diversitykonzepts der UHH aus dem strategischen Handlungsfeld barrierefreie Zugänge erfolgreich umgesetzt.
Um den Service der befugten Stelle nutzen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Büro über die E-Mail-Adresse der befugten Stelle( befugte-stelle"AT"uni-hamburg.de) auf. Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis über eine Seh- oder Lesebehinderung (nach §45b Absatz 2), den Sie uns im Verfahren der Dokumentenbeschaffung einreichen müssen.