FAQ
Hier finden Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen:
Rahmenbedingungen
- Was verdiene ich als Beschäftigte:r der Universität?
- Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit und wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?
- Kann ich auch in Teilzeit arbeiten?
- Besteht die Möglichkeit mobil zu arbeiten?
- Wie wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der Universität Hamburg gestärkt?
- Sind Stellen an der Universität Hamburg befristet oder unbefristet?
- Kann ich mich an der UHH beruflich weiterentwickeln?
Beschäftigungsarten an der Universität Hamburg
- Wo bin ich angestellt, an der Universität oder bei der Stadt?
- Besteht an der Universität Hamburg die Möglichkeit der Verbeamtung?
- Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für Studierende?
- Welche Möglichkeiten für eine Berufsausbildung bietet die Universität Hamburg?
Bewerben an der Universität Hamburg
- Wo finde ich die aktuellen Stellenangebote der UHH?
- Was erwartet mich bei einem Bewerbungsgespräch?
- Bekomme ich für meine Bewerbung eine Eingangsbestätigung?
- Wann kann ich mit einer Rückmeldung auf meine Bewerbung rechnen?
- Wie erfahre ich den aktuellen Stand von Berufungsverfahren für Professuren?
- Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Stand meiner Bewerbung habe?
- Wer kann meine Daten sehen?
- In der Stellenanzeige steht, dass Männer in der Entgeltgruppe unterrepräsentiert sind und sie aufgefordert sind, sich zu bewerben. Habe ich als Frau dann trotzdem eine Chance?
Rahmenbedingungen
Was verdiene ich als Beschäftigte:r der Universität?
Die Bezahlung der Tarifbeschäftigten an der Universität Hamburg wird nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Die Tätigkeiten sind den Entgeltgruppen 1 bis 15 zugeordnet. Eine Angabe zur Entgeltgruppe finden Sie auch in den Stellenausschreibungen.
Die Entgeltgruppe bezeichnet die Eingruppierung der Tätigkeit. Mit zunehmender Erfahrung steigen die Bruttobezüge in den Entgeltgruppen stufenweise an. Wenn Sie Ihre Tätigkeit an der Universität Hamburg beginnen, wird Ihnen abhängig von Ihrer bisherigen Berufserfahrung in gleichen Tätigkeitsfeldern eine Erfahrungsstufe zugewiesen. Zur Orientierung: Berufsanfänger:innen: Stufe 1, ein Jahr Berufserfahrung: Stufe 2, mehr als drei Jahre Berufserfahrung: Stufe 3. Die aktuelle Höhe der Entgelte finden Sie in der entsprechenden Tabelle .
Die Bezahlung der Beamt:innen richtet sich nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz .
Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit und wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Vollbeschäftigte beträgt für Tarifbeschäftigte 39 Stunden und für Beamt:innen 40 Stunden. Der Urlaubsanspruch beträgt bei einer Fünftagewoche 30 Tage pro Jahr. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitstage reduziert sich die Anzahl entsprechend.
Kann ich auch in Teilzeit arbeiten?
Für Beschäftigte sowie für Beamt:innen, die den Wunsch haben, ihre Arbeitszeit zu verändern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Insbesondere aus familiären Gründen (Kindererziehung, Pflege) kann die Arbeitszeit reduziert werden. Es besteht aber auch die Option, ohne die Angabe von Gründen die Arbeitszeit befristet zu reduzieren.
Besteht die Möglichkeit mobil zu arbeiten?
Ja, die Universität Hamburg bietet die Möglichkeit der mobilen Arbeit und in definierten Fällen der Telearbeit mit bis zu 60% der individuellen Arbeitszeit an. Die Inanspruchnahme ist an die Eignung des Aufgabenfeldes und bereichsspezifische Bedingungen gebunden, die den Dienst am anderen Ort ermöglichen. Eine Dienstvereinbarung befindet sich gegenwärtig im Abstimmungsprozess, um die Erfahrungen aus der Pandemie angemessen zu berücksichtigen und moderne Formen der Zusammenarbeit zu etablieren.
Zudem sind fast alle Arbeitsplätze mit mobilen Endgeräten ausgestattet, wodurch die Möglichkeiten für ein flexibles und mobiles Arbeiten erleichtert werden.
Wie wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der Universität Hamburg gestärkt?
Die Universität Hamburg möchte die Vereinbarkeit von Studium und Familie bzw. Beruf und Familie als selbstverständlichen Bestandteil der Hochschulkultur stärken. Dafür wurde unter anderem im Januar 2012 das Familienbüro als zentrale Serviceeinrichtung für alle Mitglieder der Universität eingerichtet. Das Familienbüro ist zentrale Kontakt-, Erstberatungs- und Vermittlungsstelle für Studierende sowie für Beschäftigte in Wissenschaft und Verwaltung.
Seine Hauptaufgabe ist die Koordination der Informationen, die Ihnen beim Thema Vereinbarkeit von Studium oder beruflichen Aufgaben und Familie weiterhelfen. Auf den Seiten des Familienbüros finden Sie Aktuelles, Informationen sowie weiterführende Beratungsangebote. In einem Flyer (PDF) oder in Informationsveranstaltungen des Familienbüros erfahren Sie darüber hinaus Vertiefendes rund um das Thema Familiengerechtigkeit.
Sind Stellen an der Universität Hamburg befristet oder unbefristet?
Die Universität Hamburg hat sich dazu verpflichtet, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden. Das bedeutet: Für dauerhaft wahrzunehmende Aufgaben werden dauerhaft zu besetzende Stellen geschaffen.
Befristungen in Qualifizierungsphasen in der Wissenschaft orientieren sich am Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Hier stehen grundsätzlich sechs Jahre für die Qualifikation bis zum Abschluss der Promotion und sechs Jahre nach Abschluss der Promotion (Datum der Urkunde) zur Verfügung. Diese Zeiten können sich z. B. durch Elternzeiten verlängern. Bei Beschäftigungsbeginn und im Falle von Weiterbeschäftigungen erfolgt hier eine detaillierte Prüfung, ob Restzeiten gemäß des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorhanden sind. Auch Beschäftigungen in Drittmittelprojekten sind über dieses Gesetz geregelt und unterliegen individuellen Prüfungen vor Vertragsabschluss.
Kann ich mich an der Universität Hamburg beruflich weiterentwickeln?
Fortbildungen unterstützen unsere Beschäftigten einerseits gezielt bei der arbeitsplatzbezogenen Einarbeitung und andererseits bei der Vertiefung und Aktualisierung der jeweiligen Kenntnisse und Kompetenzen in der aktuellen Funktion. Ziel ist es, die Mitarbeiter:innen unserer Universität durch effektive und nachhaltige Fortbildungsangebote zu fördern, zu unterstützen und somit zu befähigen, ihre bestehenden Aufgaben bestmöglich zu erfüllen und sich neuen Herausforderungen zu stellen. Mit einer berufsbegleitenden Weiterbildung können Beschäftigte ihre Karrierechancen verbessern und neben dem Beruf Qualifikationen erwerben.
Wir bieten Unterstützung in ihrer beruflichen Weiterentwicklung und Karriereplanung. Neben einer individuellen Beratung zur Reflektion von beruflichen Entwicklungs- und Veränderungswünschen sowie Planung der nächsten Schritte erhalten unsere Beschäftigten durch Work-Shadowing und den Vertretungspool Einblicke in andere Arbeitsbereiche an der Universität und neue berufliche Perspektiven. Als Fortbildungsanbieter für alle Mitarbeiter:innen der Stadt Hamburg bietet das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) Angebote zur Erweiterung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen.
Das umfangreiche Fortbildungsprogramm des ZAF beinhaltet unter anderem Veranstaltungen zu den Themenbereichen Haushalt und Betriebswirtschaft, Organisation, Personal und Gesundheit. Für Wissenschaftler:innen in Qualifizierungsphasen bieten wir maßgeschneiderte Programme zur überfachlichen Qualifizierung im Wissenschaftskontext und zur Karriereentwicklung an.
Beschäftigungsarten an der Universität Hamburg
Wo bin ich angestellt, an der Universität oder bei der Stadt?
Sie sind Beschäftigte:r der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), so dass Ihnen neben dem internen Stellenmarkt der Universität Hamburg auch der Stellenmarkt der FHH für eine berufliche Weiterentwicklung zur Verfügung steht.
Besteht an der Universität Hamburg die Möglichkeit der Verbeamtung?
Sowohl im Bereich der Administration als auch in der Wissenschaft gibt es die Möglichkeit der Verbeamtung. Dies hängt zum einen von den persönlichen Voraussetzungen der Bewerbenden, als auch von den Rahmenbedingungen der jeweils zu besetzenden Stelle ab. Aus den Ausschreibungen kann entnommen werden, ob die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für Studierende?
Wissenschaftliche und Studentische Hilfskräfte werden für unterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich Lehre und Forschung eingesetzt. Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte unterliegen keinem Tarifvertrag. Der aktuelle Stundensatz für Studentische Hilfskräfte beträgt 13,25 € brutto. Für zukünftige Wissenschaftliche Hilfskräfte beträgt der Stundensatz 15,21 € brutto.
Studierende Angestellte werden für unterstützende Tätigkeiten im Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungsbereich eingesetzt. Studierende Angestellte werden als Tarifbeschäftigte beschäftigt, so dass sich der Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) richtet. Die Tätigkeiten sind grundsätzlich der Entgeltgruppe 2 zugeordnet (siehe auch Punkt „Was verdiene ich als Beschäftigte oder Beschäftigter der Universität?“).
Tutor:innen unterstützen mittels der Durchführung von Unterrichtstutorien den Lehrbetrieb. Daneben beraten und unterstützen sie unter anderem internationale Studierende und Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zur Verbesserung ihrer Lernsituation. Als studentische Tutor:innen können fachlich qualifizierte Studierende eingesetzt werden, die über äquivalente Kenntnisse der Lehrinhalte der zu betreuenden Lehrveranstaltungen verfügen.
Als akademische Tutor:innen können Personen eingesetzt werden, die über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss verfügen. Tutor:innen sind nicht tarifgebunden. Die Vergütung erfolgt nach Semesterwochenstunden (SWS). Für studentische Tutor:innen beträgt die Vergütung je SWS derzeitig 149,52 € brutto monatlich, für akademische Tutorinnen und Tutoren 233,60 € brutto monatlich.
Stellenausschreibungen speziell für Studierende werden beim Stellenwerk Hamburg bzw. direkt durch die Beschäftigungsbereiche, unter anderem durch Aushänge in Gebäuden der Universität Hamburg veröffentlicht.
Welche Möglichkeiten für eine Berufsausbildung bietet die Universität Hamburg?
Die Universität Hamburg bildet in den Bereichen Chemie, Feinmechanik, Zierpflanzen-, Staudengärtnerei und Garten- und Landschaftsbau sowie im Kaufmännischen Bereich aus. Die Ausbildungsplätze werden jedes Jahr in den Sommerferien im Stellenportal der Universität Hamburg sowie bei Facebook und Instagram veröffentlicht. Ausbildungsplätze die nicht besetzt werden können, erscheinen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Stellenportal der Universität Hamburg.
Bewerben an der Universität Hamburg
Wo finde ich die aktuellen Stellenangebote der Universität Hamburg?
Die Universität Hamburg veröffentlicht hier täglich ihre Stellenangebote.
Was erwartet mich bei einem Bewerbungsgespräch?
Die Bewerbungsgespräche an der Universität Hamburg werden von jedem Bereich individuell gestaltet. Meist dauern die Gespräche zwischen 45 Minuten und 1,5 Stunden. Sie umfassen Fragen und Aufgaben zu den Tätigkeitsbereichen, die in der Stellenausschreibung angegeben sind. In der Regel nehmen an den Gesprächen neben dem oder der Vorgesetzten des personalsuchenden Bereiches auch Vertreter:innen des Personalrats, der Gleichstellung und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung teil. Sollten Sie sich auf eine Führungsposition bewerben, erwarten Sie möglicherweise Assessment-Center-Aufgaben.
Bekomme ich für meine Bewerbung eine Eingangsbestätigung?
Ja, Sie erhalten direkt nach Eingang Ihrer Bewerbung eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Sollten Sie keine E-Mail in Ihrem Posteingang vorfinden, schauen Sie bitte in Ihrem Spam-Ordner nach. Wenn Sie auch dort keine Benachrichtigung vorfinden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an bewerbungen"AT"uni-hamburg.de, damit wir Ihren Fall überprüfen können.
Wann kann ich mit einer Rückmeldung auf meine Bewerbung rechnen?
Hier können wir leider keinen allgemeingültigen Zeitrahmen nennen, da die Bearbeitung der Bewerbungen von mehreren Faktoren abhängig ist, u. a. von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen. Allerdings erhalten Sie direkt nach Eingang der Bewerbung eine Eingangsbestätigung von uns.
Wie erfahre ich den aktuellen Stand von Berufungsverfahren für Professuren?
Den aktuellen Stand der laufenden und kürzlich abgeschlossenen Berufungsverfahren an der Universität Hamburg finde Sie in dieser Übersicht. Alle Bewerber:innen werden nach Abschluss des Verfahrens persönlich informiert.
Wie lange dauert der Bewerbungsprozess?
Die Prüfkriterien ergeben sich aus dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung. Anhand dieser Kriterien wird eine Vorauswahl getroffen, welche Bewerber:innen zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. Dieser Entscheidungsprozess kann ca. 4 – 8 Wochen dauern. Über die Besetzung der Stelle wird in der Regel innerhalb von 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist entschieden. Dies gilt nicht für die Besetzung von Professuren, die durch ein aufwändigeres Berufungsverfahren länger dauert.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Stand meiner Bewerbung habe?
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die in den Stellenangeboten angegebenen Ansprechperson.
Wer kann meine Daten sehen?
Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben, erhalten die dafür zuständigen Fachverantwortlichen, Gremien und die Ausschreibungsstelle Einblick in Ihre Daten.
In der Stellenanzeige steht, dass Männer in der Entgeltgruppe unterrepräsentiert sind und sie aufgefordert sind, sich zu bewerben. Habe ich als Frau dann trotzdem eine Chance?
Bei uns hat jede und jeder eine Chance. Die Personalauswahl orientiert sich streng an der „Bestenauslese“. Es kommt also darauf an, dass die am besten qualifizierte Person genau für die ausgeschriebene Stelle gefunden wird. Da uns als Arbeitgeberin eine möglichst geschlechterparitätische Teamzusammensetzung als Qualitätsmerkmal wichtig ist, adressieren wir das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht in besonderem Maße.