Einstufung/Anmeldung
Einstufung für die Kurse am Sprachenzentrum
Wenn Sie Kurse am Sprachenzentrum besuchen möchten, ist eine sprachliche Einstufung obligatorisch.
Sollten Sie noch nicht eingestuft sein, legen Sie bitte entsprechend der gewünschten Sprache oder Sprachen einen oder mehrere der folgenden Tests ab (die Tests sind kostenlos):
Die Tests dürfen jeweils 1x pro Semester abgelegt werden.
Für die 1. Anmeldephase sowie Nachmeldephase ist der Test spätestens bis zum 01.10.2024 und für die 2. Anmeldephase spätestens bis zum 08.10.2024. abzulegen, damit Ihre Anmeldung gültig ist.
Das Ergebnis wird nach Beendigung des Tests mit dem entsprechend erreichten Niveau ausgegeben. Hier finden Sie auch weitere Hinweise zum Ablauf des Tests für die Sprachen Englisch, Spanisch und Französisch.
Ihr Ergebnis wird in OpenOLAT gespeichert und von uns ausgelesen. Sie müssen dann nichts weiter machen. Bitte melden Sie sich dann einfach in den Anmeldephasen an. Sie erhalten keine Benachrichtigung von uns.
Bitte beachten: Für den Test müssen Sie sich mit Ihrer UHH-Kennung in OpenOLAT einloggen. Sollten Sie noch keine Kennung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter testing.sz"AT"uni-hamburg.de.
Einstufungsergebnisse 3 Jahre gültig
Sie sind in den vergangenen 3 Jahren (seit einschließlich 2021) bereits eingestuft worden? Dann müssen Sie sich nicht noch einmal einstunfen lassen. Melden Sie sich einfach direkt in STiNE zu den Veranstaltungen an.
Sollte Ihre Einstufung jedoch älter als 3 Jahre sein, legen Sie bitte den Test erneut ab.
Alternativen zum Test
Sollten Sie schon einen international anerkannten Sprachnachweis erworben haben oder eine Einstufung von den Allgemeinsprachen auf mindestens Niveau B2 haben, können Sie alternativ auch diesen über das Webformular einsenden. Auch hier gilt allerdings: Ist es schon länger als 3 Jahre her, dass Sie den Nachweis eingesendet haben, müssten Sie uns erneut einen Nachweis zuschicken.
Anerkannte Sprachnachweise, die wir akzeptieren:
Englisch: IELTS, TOEFL, Cambridge Certificate, UNIcert
Französisch: DELF, DALF, UNIcert
Spanisch: DELE, UNIcert
Sollten Sie weitere Nachweise haben, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, erfragen Sie bitte die Anerkennbarkeit ebenfalls über das Webformular.
Bitte beachten Sie, dass wir Abiturnoten NICHT als Nachweis der Sprachkenntnisse anerkennen können. Bitte legen sie einen Test ab oder sendenSie uns einen Nachweis. wie beschrieben.
Sie haben zwei B2-Kurse besucht? Dann können Sie sich auch damit für einen C1-Kurs anmelden. Bitte senden Sie uns eine Information über das Webformular, welche zwei B2 Kurse Sie in welchem Semester besucht haben.
Für die oben nicht aufgeführten Sprachen (Italienisch, Russisch, Türkisch, Portugiesisch, Chinesisch)
entscheiden derzeit die Dozenten, ob Ihr Niveau für den Kurs ausreichend ist.
Einstufung für Sprachnachweise vom Sprachenzentrum und DAAD-Nachweise
Sprachnachweise stellen wir bei Bedarf aus für: Auslandsaufenthalte (z.B. ERASMUS, DAAD und weitere Austauschprogramme), Masterbewerbungen, Bewerbungen und ähnliches sowie für Jurastudierende, die Fremdsprachenkurse von der Juristischen Fakultät besuchen möchten.
[Anmerkung: Für Kurse des Sprachenzentrums brauchen Sie keinen solchen Sprachnachweis. Machen Sie hierfür bitte die o.g. Tests.]
Pro Semester und Sprache dürfen Sie den Einstufungstest einmal ablegen.
Für Sprachnachweise Englisch
senden Sie bitte die Online-Semesterbescheinigung aus STiNE oder alternativ ein Foto/Scan Ihres Studentenausweises an testing.sz"AT"uni-hamburg.de. Sie erhalten dann einen Log-In Code für den Test und weitere Informationen zum Ablauf. Nach Abschluss des Tests erhalten Sie einen elektronischen Nachweis vom Sprachenzentrum per E-Mail zugesendet.
Hinweis: Dies ist ein ausführlicherer Test als der für die Kurseinstufung. Auch wenn Sie also schon den oben verlinkten Test für die Kurse gemacht haben, müssen Sie trotzdem noch einen weiteren Test mit Log-In-Code ablegen, um einen Sprachnachweis zu erhalten.
Für ERASMUS und Masterbewerbungen sowie für die Einstufung für die Fremdsprachen-Kurse der juristischen Fakultät reicht der Nachweis vom Sprachenzentrum erfahrungsgemäß in der Regel aus. Erfragen Sie dies im Zweifelsfall aber bitte direkt bei Ihrer Austauscheinrichtung bzw. der Stelle, bei der Sie sich bewerben.
Sollten Sie ZUSÄTZLICH noch einen DAAD-/bvmd-Nachweis oder ein anderes spezielles Formular Ihrer Austauscheinrichtung benötigen, wenden Sie sich bitte danach noch an meinen Kollegen Herrn Feddersen (benjamin.feddersen"AT"uni-hamburg.de) für einen Telefontermin für eine mündliche Prüfung. Falls Sie diesen Test mit Log-In in der Vergangenheit bei uns bereits abgelegt und einen Nachweis vom Sprachenzentrum erhalten haben sollten, können Sie sich natürlich auch direkt an Herrn Feddersen wenden. Eine Wiederholung des Tests ist nicht nötig.
Für Sprachnachweise Spanisch/Französisch/Portugiesisch
Für einen Sprachnachweis in den Sprachen Spanisch, Französisch oder Portugiesisch ist zunächst eine schriftliche und danach eine mündliche Prüfung abzulegen.
Bitte haben Sie bei der schriftlichen Prüfung Ihre UHH-Kennung und Passwort parat, da Sie sich vor Ort in den Test über OpenOLAT mit Ihrer Kennung einloggen müssen. Sollten Sie noch keine UHH-Kennung haben, setzten Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Prüfungstermin unter der E-Mail-Adresse testing.sz"AT"uni-hamburg.de. mit uns in Verbindung.
Zur Terminbuchung für die schriftlichen Prüfungstermine:
Nach der schriftlichen Prüfung werden Sie eine mündliche Prüfung ablegen müssen. Dabei erhalten Sie weitere Details, um einen Termin für die mündliche Prüfung (Zoom oder Präsenz) zu vereinbaren.
Es gibt jedoch Alternativen zu den Prüfungen, wenn Sie bereits unsere Kurse besucht haben:
Für Erasmus-Zertifikate:
1 abgeschlossener Kurs B2 oder C1 (Note: 1,7, 1,3 oder 1,0)
1 abgeschlossener Kurs B2 oder C1 + schriftliche Bestätigung des Dozenten über das Niveau
Für DAAD-Nachweise:
2 abgeschlossene Kurse B2 oder C1 (Note: 1,7, 1,3 oder 1,0)
2 abgeschlossene Kurse B2 oder C1 + schriftliche Bestätigung des Dozenten über das Niveau
Senden Sie diese Informationen (Transkript mit Kursnoten oder Dozenten-Bestätigung) für alle 3 Sprachen (Spanisch, Französisch, Portugiesisch) an Frau Guijas Gento (veronica.guijas.gento"AT"uni-hamburg.de), falls Sie diese Alternativen nutzen möchten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu DELE (Spanisch) und DELF/DALF (Französsisch).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir sehr viele E-Mails kommen. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihre Anfragen.
Anmeldung
Anmeldung für die Kurse im WiSe 2024/25
Die Anmeldung für unsere Kurse erfolgt über STiNE in unseren Anmeldephasen:
1. Phase (Vergabe nach Zufallsprinzip): Mo, 02.09. (9 Uhr) bis Do, 19.09. (13 Uhr)
Nachmeldephase (Vergabe nach Zufallsprinzip): Mo, 30.09. (9 Uhr) bis Mi, 02.10. (13 Uhr)
2. Phase (First-Come-First-Served-Prinzip): Mo, 14.10. (9 Uhr) bis Do, 24.10. (13 Uhr)
Da die Anmeldung in der zweiten Phase auf first come, first served Basis läuft und die Nachfrage erfahrungsgemäß groß ist, empfehlen wir, sich zuerst für den Kurs anzumelden, den Sie am liebsten machen möchten.