Regeln und Prioritäten für die Buchung der zentralen Hörsäle
Die Fristen und Priorisierungsregeln
In der Vorlesungszeit
In der Vorlesungszeit haben Lehrveranstaltungen Vorrang vor Einzelveranstaltungen. Dieser Grundsatz bedeutet, dass nach Ende der Sammelfrist (für das kommende WiSe: 31. März desselben Jahres; für das kommende SoSe: 30. September des Vorjahres) angefragte Hörsäle nach folgender Priorität vergeben werden:
- Dauerbuchungen
- Lehrveranstaltungen aus dem Zeitfenstermodell
- Interdisziplinäre Lehrveranstaltungen
- andere Lehrveranstaltungen,
- Einzelveranstaltungen.
Wir bitten um Beachtung
Fehlende Angaben hinsichtlich des/der Dozenten/-in, des Veranstaltungsnamens und der Veranstaltungsnummer sind bis spätestens vier Wochen vor Vorlesungsbeginn nachzureichen. Bei Nichtbeachtung behält sich die Hörsaalbuchung eine Streichung der Veranstaltung vor.
Hinweis zum Zeitfenstermodell
Das Zeitfenstermodell wurde entwickelt, um die Überschneidung von Pflichtlehrveranstaltungen in der Lehramtsausbildung zu minimieren.
Der gegenwärtige Zeitfensterplan wird seit Wintersemester 2008/09 durch präsidialen Beschluss zum Erhalt der Vielfalt an Fächerkombinationen (34 Unterrichtsfächer) und zur Ermöglichung der Einhaltung der Regelstudienzeit umgesetzt..
Durch Änderungen im Studienverlauf sowie der Organisation der lehramtsbezogenen Studiengänge wurde der Zeitfensterplan den aktuellen Bedingungen und Bedarfen im Lehramtsstudium für das Wintersemester 2016/17 der Hamburger Lehramtsausbildung angepasst.
Nach Ende der Sammelfrist und Veröffentlichung der Belegpläne im Internet werden Buchungswünsche nach Eingang der Buchungsanfrage bearbeitet.
Gebuchte und bestätigte Lehrveranstaltungen können nur in Ausnahmefällen verlegt werden. Diese sind z.B.
- Universitätstag (i.d.R. dritter Dienstag im Februar)
- Kinder-Universität (montags Oktober/November im Audimax)
- Personalratsversammlungen (2 x jährlich im April/Mai bzw. Okt/Nov., mittwochs im ErzwH oder ESA A (der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Terminkalender von -P- )
- studentische Vollversammlungen
- unverzichtbare Baumaßnahmen
- Veranstaltungen von herausragender Bedeutung (auf Anweisung des Präsidenten)
In der vorlesungsfreien Zeit
Sonderveranstaltungen wie Kongresse, Symposien, Tagungen usw. sollen in der vorlesungsfreien Zeit abzüglich der Prüfungswochen stattfinden (also Anfang bis Mitte März, im August, September, Pfingstferien, Weihnachtsferien). Die Buchungs- und Prioritätsregeln sind im Prinzip wie oben bei den Lehrveranstaltungen. Bei der Organisation von Sonderveranstaltungen ist die Stabsstelle Tagungsmanagment und Hörsaalbuchung einzuschalten.
Prüfungswochen
In den Prüfungswochen haben Klausuren Vorrang:
- SoSe: Mitte Juli nach Vorlesungsende bis Ende Juli, ggf. einschließlich 1. Augustwoche
- WiSe: Anfang Oktober bis Vorlesungsbeginn; Mitte Februar nach Vorlesungsende bis Ende Februar; Mitte bis Ende März.