Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei BerufungenUni Hamburg tritt Selbstverpflichtung der HRK bei
6. August 2024, von Newsroom-Redaktion
Foto: UHH/Schell
Als eine der ersten U15-Universitäten ist die Universität Hamburg einer Selbstverpflichtung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beigetreten. Hochschulen bekräftigen damit ihr nachhaltiges Engagement zur Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen.
Die in der Selbstverpflichtung formulierten Ziele sowie Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines geschlechtergerechten Strukturwandels beitragen, werden von der Universität Hamburg getragen. Die Universität Hamburg verpflichtet sich mit dem Beitritt, durch eine von allen Hochschulgremien getragene, institutionelle Strategie auf einen nachhaltigen Strukturwandel an der Universität hinzuwirken.
Die Selbstverpflichtung umfasst fünf konkrete Punkte:
- Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Pools geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten
- Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
- Etablierung geschlechtergerechterer Vergütungsstrukturen
- Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und Geschlechterkompetenz
- Institutionelles Monitoring
Als Begleitmaßnahme zur Selbstverpflichtung der HRK wird die Universität Hamburg die institutionell etablierten Instrumente regelmäßig in die öffentlich einsehbare Datenbank des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) eintragen.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Mitgliedshochschulen werden in der HRK durch ihre Präsidien und Rektorate vertreten.
Die HRK hat gegenwärtig 271 Mitgliedshochschulen, an denen rund 90 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. Damit ist die Hochschulrektorenkonferenz die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und das zentrale Forum der gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung im Hochschulsystem.