Aufenthaltstitel
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums müssen Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde informieren. Wenn Sie nach dem Studienabschluss in Deutschland bleiben möchten (z.B. zur Arbeitsaufnahme oder ein weiteres Studium), müssen Sie erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.