Joint Doctoral Program
Ein Joint-Promotionsverfahren ermöglicht den Erwerb eines Doktorgrades, der gemeinsam von zwei (oder in seltenen Fällen mehr) Universitäten aufgrund einer einzelnen wissenschaftlichen Leistung in verschiedenen Ländern verliehen wird. Die Doktorandin oder der Doktorand ist an beiden Universitäten zur Promotion zugelassen und verbringt Phasen der Promotion möglichst ausgewogen an beiden Orten. Bitte beachten Sie, dass „Joint Doctoral Program“ hier im Folgenden als Oberbegriff für verschiedene Formen von gemeinsamen Promotionsverfahren, z. B. „Joint PhD“, genannt wird.
Strukturierte Joint Phds
Strukturierte Joint Doctoral Programs
Mit ausgewählten Partnerhochschulen hat die Universität Hamburg durch institutionelle Abkommen die Rahmenbedingungen eines strukturierten Joint Doctoral Program festgelegt. Die Kandidatinnen und Kandidaten profitieren von einem vereinfachten Administrationsprozess.
Strukturierte Joint Phds
FAQ: Universität Hamburg als Heimatinstitution
Strukturierte Joint Phds
FAQ: Universität Hamburg als Gastinstitution
Strukturierte Joint Phds
Individuelle Joint Doctoral Programs
Bei Hochschulen mit denen kein Abkommen über ein gemeinsames, strukturiertes Promotionsprogramm bestehen, muss für jedes einzelne individuelle Projekt die spezifischen Rahmenbedingungen und ein Vertrag verhandelt werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.