Philipp Schwartz-Initiative
Die Universität Hamburg hat durch die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung, die durch das Auswärtige Amt und private Stiftungen gefördert wird, die Möglichkeit erhalten, Philipp Schwartz-Fellowships an gefährdete Forschende zu vergeben. Ziel dieser Förderlinie ist die Unterstützung der Forschenden, die ihre Arbeit in ihrer Heimat nicht fortführen können, weil sie Verfolgung und Bedrohungen ausgesetzt sind. Gefährdete Forschende können im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative ein Forschungsstipendium erhalten oder durch einen Arbeitsvertrag an der Universität Hamburg angestellt werden, damit sie ihre Forschung fortsetzen können.
Überblick
- Zielgruppe: Gefährdete Forschende mit einer Promotion oder vergleichbarem akademischen Grad (Ph.D., C.Sc.)
- Ziel: Unterstützung der gefährdeten Forschenden bei der Fortsetzung ihrer Arbeit und Karriere
- Bedingung: Vorlage eines Gefährdungsstatus
- Fördermittel: Für die Programmlinie Stipendium ca. 2.670 Euro monatlich; für die Programmlinie Arbeitsvertrag: Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Zudem erhalten Gastinstitutionen eine Förderpauschale in Höhe von 20.000 Euro je gefördertem Antrag.
- Förderdauer: 24 Monate; vor Ablauf der 24 Monate können die Gasteinrichtungen eine Verlängerung von bis zu 12 Monaten beantragen.
Wenn Sie sich für ein Philipp Schwartz-Fellowship interessieren und an der Universität Hamburg einen Forschungsaufenthalt starten möchten, wenden Sie sich an uns und wir übernehmen die Antragstellung. Forschende können keinen direkten Antrag stellen.
Antragsfrist:
- Die Ausschreibung erfolgt normalerweise zweimal jährlich: im Juni (Förderbeginn: Januar) und im Dezember (Förderbeginn: Juli).
- Nominierungen für die Philipp Schwartz-Initiative erfolgen über die Abteilung Internationales, die den Antrag für die Universität Hamburg bei der Alexander von Humboldt-Stiftung einreicht.
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Promotion oder vergleichbarer akademischer Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent).
- Ihre Disziplin wird an der Universität Hamburg angeboten.
- Ausreichende Englisch- oder Deutschkenntnisse, die die erfolgreiche Durchführung der Forschung ermöglichen.
- Sie dürfen Ihr Herkunftsland vor nicht mehr als fünf Jahren verlassen haben.
- Vorlage eines Gefährdungsstatus. Diesen können Sie durch einen anerkannten Asylstatus innerhalb der EU nachweisen. Die Beantragung eines Gefährdungsnachweises beim Scholars at risk (SAR) Network oder beim Council for At-Risk Academics (CARA) erfolgt über die Abteilung Internationales(international-scholars"AT"uni-hamburg.de). Der Gefährdungsnachweis von SAR oder CARA darf nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellt worden sein.
Die Abteilung Internationales unterstützt die Forschenden bei der Antragstellung, aber die Universität Hamburg hat keinen Einfluss auf darauffolgende Prozesse im Antragsverfahren sowie auf die Förderentscheidung.
Die Förderentscheidung hängt laut der Alexander von Humboldt-Stiftung von folgenden Kriterien ab:
- Wissenschaftliche Qualifikation der Forschenden
- Fachliche Passung zwischen den Forschenden und der wissenschaftlichen Betreuungsperson – auch im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt
- Konzept der aufnehmenden Institution und ihr Einsatz für die nominierten Forschenden
- Konkrete Maßnahmen der aufnehmenden Institution sowie der Hosts, um die nominierte Person zu unterstützen
- Möglichkeiten für die Zeit nach der Förderdauer
Quelle: Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung
Geförderte Personen erhalten ein Stipendium von ca. 2.670 Euro monatlich; Forschende, die durch die Programmlinie Arbeitsvertrag an der Universität Hamburg angestellt werden, werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vergütet. Zudem erhalten Gasteinrichtungen eine Förderpauschale in Höhe von 20.000 Euro je gefördertem Antrag.
Abrechnung und Sachbericht:
- Die Abteilung Internationales koordiniert die Auszahlung der Fördermittel an die Forschenden und unterstützt bei der finanziellen Abwicklung der Projekte.
- Die Abteilung Internationales reicht Zwischen- und Verwendungsnachweise bei der Alexander von Humboldt-Stiftung ein.
- Nach Verlauf der Hälfte der Förderdauer müssen Forschende einen Bericht über den Stand ihrer Forschung bei der Abteilung Internationales einreichen.
Verwendung der Pauschalmittel (u.a.):
- Teilnahme an Maßnahmen und Veranstaltungen zur Karriereentwicklung
- Deutschkurse
- Ankauf von Forschungsmitteln
- Interkulturelles Training
- Reisekosten für Vorstellungsgespräche in Deutschland. Für Vorstellungsgespräche im Ausland muss jeder Fall einzeln geprüft werden.
- Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen im In- und Ausland (Konferenzgebühren, Reise- und Unterbringungskosten)
- Publikationskosten (Language editing, Kosten für die eigentliche Publikation, usw.)