Veranstaltungen in Brasilien, Japan und den USA (DWIH-UHH)
Die Abteilung Internationales unterstützt finanziell und organisatorisch die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltung in Brasilien, Japan und den USA. Veranstaltungen müssen gemeinsam mit den Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäusern (DWIHs) organisiert werden und sollten auch universitäre Kooperationspartner einbinden. Ziel ist es, die Forschungsstärken und das Profil der Universität Hamburg im Ausland sichtbarer zu machen und internationale Vernetzung zu unterstützen.
Überblick
| Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg
| Mögliche Formate: Conference, Lecture, Panel, Round Table, Symposium, Workshop
| Fördermittel: bis zu EUR 10.000 für Reise- und Aufenthaltskosten; Welcome Dinner, Catering, weitere Veranstaltungskosten
| Weitere Leistungen: Organisation/ Koordination durch die Abteilung Internationales und die Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser
| Antragsfrist: Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Kontaktperson (s. rechts)
Informationen zur Beantragung
Wir empfehlen eine kurze telefonische Absprache mit der Abteilung Internationales, bevor Sie einen Antrag ausarbeiten bzw. einreichen. Anschließend senden Sie das ausgefüllte Vor-Antragsformular (PDF, nur englisch) an Ihre Kontaktperson in der Abteilung Internationales (s. rechts).
Antragsfrist: 01. Februar (jährlich)
Voraussetzungen zur Vor-Antragsstellung:
- Antragsstellerin oder Antragssteller hat eine Professur an der Universität Hamburg inne
- Durchführung der Veranstaltung im Jahr der Antragstellung
- Einbindung von mindestens zwei Personen der förderfähigen Partnerinstitutionen (s. oben)
- Teilnahme mindestens einer, maximal zwei Personen der Universität Hamburg
- Es können maximal fünf Personen gefördert werden
- Übernahme der akademischen Koordination (Anfrage und Einladung von Sprecherinnen und Sprechern der Partnerinstitutionen, inhaltliche Ausgestaltung der Veranstaltung in Abspreche mit der Moderatioin bzw. dem Moderator)
WICHTIGE INFORMATIONEN
- Es handelt sich bei dem hier stehenden Antrag um einen Vorantrag
- Bei Erfolg des Vorantrags wird von der Abteilung Internationales ein Vollantrag (3 Seiten) zusammen mit der akademischen Koordinatorin bzw. dem akademischen Koordinator ausgearbeitet; der Antrag wird beim DWIH New York eingereicht
- Der Arbeitsaufwand für den Vollantrag ist gering und besteht für die Antragsstellerin bzw. den Antragssteller aus zwei kurzen Texten (bis zu 250 Wörter); die Einreichung erfolgt durch die Abteilung Internationales
- Über den Vollantrag entscheidet das DWIH New York Programmkomitee
- Eine Zuweisung der Fördermittel durch die Abteilung Internationales erfolgt nur bei erfolgreicher Bewertung des Vollantrags durch das DWIH Programmkomitee
Folgende Kriterien und Aspekte (Auswahl) fließen in die Entscheidung mit ein; sie zielen insbesondere auf eine nachhaltige Zusammenarbeit
- Stärkung der Kontakte zu teilnehmenden Partnerhochschulen
- Kurz- und langfristiger Einfluss des Vorhabens auf die akademische zusammenarbeit mit den Partnern
- Einbeziehung neuer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in bestehende Zusammenarbeit
- Passung des Forschungsthemas und der Veranstaltung mit "Jahrestehemen" und den Zielen des DWIH New York (Link)
- Sichtbarkeit
- Diversität der teilnehemnden Personen
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlgenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Die Abteilung Internationales unterstützt bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung; gleichzeitig fallen bei einer Förderzusage auch Pflichten im Rahmen der Veranstaltungsorganisation an. In dem hier hinterlegten PDF (in Kürze verfügbar) sind die Pflichten und Leistungen beider Seiten aufgeführt.
Verwendung der Finanzmittel:
- Reise- und Aufenthaltskosten für bis zu fünf Personen, die aktiv an der Veranstaltung teilnehmen (z.B. Panelisten, Moderation); mindestens eine, maximal zwei Personen gehören der Universität Hamburg an
- Welcome Dinner, Catering, weitere Veranstaltungskosten
Förderhöhe
- Maximale Gesamtfördersumme: bis zu 8.000 EUR
- Maximale Förderlänge beträgt i.d.R. 3 Tage/ 2 Nächte pro geförderter Person
Abrechnung (wiss. Personal Universität Hamburg):
- Reisekosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Hamburg werden entsprechend der Dienstreiseverordnung direkt beim Team Dienstreisen abgerechnet
Abrechnung (wiss. Personal von Partnerinstitutionen):
- Auslandsüberweisung, ca. vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung (mögliche Verluste durch Umrechnungskurs, Bankgebühren) durch die Abteilung Internationales
Abrechnung (weitere Kosten):
- Unterlagen werden zur Abrechnung an die Abteilung Internationales (Kontaktperson s. rechts) gesendet
Bildergalerie
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.