Von der Idee zum Projekt: Unser Vertragsmanagement
Ihr Antrag auf Forschungsförderung war erfolgreich? Oder Sie möchten Ihre Idee in Kooperation mit einer externen Partnereinrichtung umsetzen? Dann ist die richtige rechtliche Basis essenziell für das Gelingen Ihres Vorhabens! Wir beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie bei allen Schritten rund um Ihre forschungsbezogenen Verträge.
Inhalt
Wie wir Forschende unterstützen
Ein durchdachter, rechtlich sicherer Vertrag schafft Klarheit für alle Beteiligten. Von der Vorbereitung der ersten Verhandlungsgespräche über die Ausgestaltung bis zur Unterzeichnung oder Verlängerung sind wir für Sie da. Unsere Services im Überblick:
Wir beraten Sie bei:
- der Anbahnung, dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen in Drittmittelprojekten
- Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Kooperationsverträgen mit externen Partnern
- Geheimhaltungsvereinbarungen (CDA/NDA)
Wir unterstützen Sie durch:
- Prüfung und rechtliche Absicherung Ihrer Verträge
- Bereitstellung praxiserprobter Musterverträge
- Vertragsverhandlungen mit Ihren Partnern
- Beratung zu laufenden und auslaufenden Vertragsverhältnissen
FAQ
Unsere Beratung deckt folgende forschungsbezogene Verträge ab:
- Kooperationsverträge im Rahmen von geförderten Projekten
- Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E)
- sonstige Verträge zur Drittmittelforschung
- Material Transfer Agreements (MTA)
- Geheimhaltungsvereinbarungen (CDA/NDA)
- Lizenzverträge
Die Anzahl hängt von den Vertragsparteien ab. In der Regel fertigen wir mindestens drei Exemplare an:
- 1 Original für die Präsidialverwaltung
- 1 für die wissenschaftliche Projektleitung
- 1 (oder mehrere) für die Vertragspartner
Forschungsbezogene Verträge, die durch uns beraten werden, unterzeichnen in der Regel:
- die Abteilungsleitung Forschung und Wissenschaftsförderung
- bei Drittmittelprojekten zusätzlich: die Leitung des Finanz- und Rechnungswesens
- bei Rahmenverträgen oder übergeordneten Kooperationsverträge ggf. auch der Präsident
- die wissenschaftliche Projektleitung
Ein geplantes Drittmittelvorhaben sollte rechtzeitig der Fakultätsverwaltung und der Präsidialverwaltung angezeigt werden, damit geklärt werden kann, ob der Projektleiterin bzw. dem Projektleiter die zur Durchführung des Drittmittelprojektes erforderlichen Ressourcen (insbesondere Personal, Sachmittel, Arbeitsplätze und Investitionsmittel) zur Verfügung stehen (§ 2 Satzung der Universität Hamburg über Drittmittelprojekte (PDF) v. 10.10.2010).
Die Anzeige muss den Titel und eine Kurzbeschreibung des Drittmittelprojektes enthalten und mindestens Auskunft geben über
- die vollständigen Kontaktdaten des Drittmittelgebers, insbesondere dessen Namen und Anschrift,
- den Drittmittelempfänger,
- die Projektleiterin bzw. den Projektleiter,
- den Beginn und die voraussichtliche Dauer des Projektes,
- den Betrag der Drittmittel, aufgegliedert nach Personal-, Sach- und Investitionsmitteln,
- die Inanspruchnahme von Personal, Sachmitteln, Arbeitsplätzen und sonstigen Einrichtungen,
- die möglichen Folgelasten des Projektes,
- den Bezug des Drittmittelprojektes zum Forschungsprofil der Fakultät und ggf. der Universität, sofern ein solcher Bezug besteht.
Die ausgefüllte Drittmittelanzeige (PDF) schicken Sie über die Fakultätsverwaltung an die Präsidialverwaltung.
Kontakt und Beratung
Nationale Forschungsförderung
Für allgemeine Anfragen steht Ihnen das Geschäftszimmer per E-Mail zur Verfügung.
Beschäftigte finden ihre direkten Ansprechpartner:innen im Intranet: KUS-Portal (nur für Beschäftigte)