EXIST-Gründerstipendium
Zuwendungsgeber
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Fördervolumen
- Promovierte Gründerinnen und Gründer 3.000 Euro/Monat
- Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische Mitarbeitende 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
- Coaching: 5.000 Euro
Themenspezifische Förderung?
Nein
Was wird gefördert?
Personal- und Sachkosten
Förderzeitraum
12 Monate
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolventinnen und -absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf
- Gründerteams bis max. drei Personen
Antragsverfahren
Einstufiges Verfahren
Antragsfrist
Jederzeit einreichen möglich