21 October 2011
Gemeinsame Pressemeldung der Universität Hamburg und des Hamburger SenatsVereinbarung für die Universität Hamburg: Senat und Präsidium verabreden Budgetsicherheit
Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Die langfristige Zukunftsvereinbarung mit einer achtjährigen Laufzeit für eine solide Hochschulfinanzierung stellt ein Novum in der Hamburger Hochschulsteuerung dar. Der Senat will damit Entwicklungsperspektiven und -chancen für die Universität schaffen und zeigt an diesem Beispiel wie wichtig die Hamburger Hochschulen für eine zukunftsfähige Metropole sind. Wir bereiten mit der heutigen Vereinbarung den Weg für alle anderen staatlichen Hamburger Hochschulen.“
Universitätspräsident Prof. Dr. Dieter Lenzen: „Ich paraphiere heute nach Beschluss des Präsidiums die Vereinbarung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, damit die Beratungen in den Verfassungsorganen beginnen können. Gegenüber den ursprünglichen Befürchtungen fällt die reale Abwuchssumme niedriger aus, so dass eine Schließung von Studiengängen und Fächern nicht stattfinden wird. Darüber hinaus gewährt die Vereinbarung wichtige strukturelle Erleichterungen und Planungssicherheit für die Universität in ökonomisch unsicheren Zeiten. Gleichzeitig ist nicht zu verkennen, dass aufgrund der durch den Hamburger Senat beschlossenen Bewältigung der Schuldensituation eine Entwicklungsperspektive in Richtung Wettbewerbsfähigkeit mit anderen großen deutschen Universitäten nicht ermöglicht wurde.“
Wesentliche Eckpunkte der Vereinbarung sind: Der Senat sagt der Universität Hamburg eine jährliche Steigerung der staatlichen Zuweisungen bis 2020 um 0,88% zu – ausgehend von dem in der Vereinbarung definiertem Globalbudget des Jahres 2013. Die Einsparquote für die Universität Hamburg fällt niedriger aus als ursprünglich beabsichtigt, ein Inflationsrisiko wird durch eine Öffnungsklausel aufgefangen, das Budget wird um Mittel für die Anmietung des Klima-Campus und die Folgekosten der Exzellenz-Initiative erhöht, die Universität kann künftig unabhängig vom Personalamt der Stadt den Tarifvertrag für ihre Beschäftigten selbständig anwenden. Die Universität verpflichtet sich, ihre in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung zu konkretisierende Lehrleistung auf hohem Niveau zu halten und eine hohe Zahl an Bachelor-Studienplätzen bereitzustellen. Darüber hinaus garantiert die Vereinbarung jedem Hamburger Bachelor-Absolventen einen Master-Studienplatz. Die Universität verpflichtet sich, sich zu einer „Universität der Nachhaltigkeit“ in Forschung und Lehre zu entwickeln sowie Forschung und Internationalisierung zu stärken, die Bologna-Revision fort zu führen und Gleichstellung und Verwaltungsorganisation zu optimieren. Die jährliche Kompensation der Studiengebühren wird langfristig gesichert. Drittmitteleinnahmen und Rücklagenbildungen für die Universität wirken sich nicht zuwendungsmindernd aus.
Anhand der in der Vereinbarung festgehaltenen Inhalte wird jetzt von der Wissenschaftsbehörde eine Vorlage zur Befassung von Senat und Bürgerschaft erstellt.
Die Vereinbarung mit der Universität ist der erste Schritt. Weitere Vereinbarungen mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg, der HafenCity Universität Hamburg, der Hochschule für bildende Künste Hamburg, der Hochschule für Musik und Theater Hamburg sowie dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf werden folgen.
Um Transparenz herzustellen, haben sich der Präsident und die Senatorin darauf verständigt, die paraphierte Vereinbarung öffentlich zu machen.
Für Rückfragen:
Behörde für Wissenschaft und Forschung
Svenja Brandt
Tel: 040 42863-2322
E-Mail: pressestelle@bwf.hamburg.de (pressestelle"AT"bwf.hamburg.de)